Du kannst durchaus zu Zahlungen herangezogen werden, nämlich dann, wenn Ihr bei der Scheidung nicht einen "Unterhaltsverzicht auch im Fall der Not" vereinbart habt.
Du selbst brauchst nicht zahlen. Wenn er aber der leibliche Vater Deiner Kinder ist, werden die zur Zahlung herangezogen, wenn das Geld nicht reicht.
nein musst du nicht da du die kinder ja hattest,sie können aber evtl deine kinder ranholen
Das musst du dir nicht gefallen lassen. Wende dich nochmals ans Solzialamt!
Nein, du musst nicht aufkommen.Deine Kinder aber wenn sie eigenes Einkommen haben! Habe einen ähnlichen Fall bei Freunden...Vater in Entzugsklinik, Exfrau sind sie nicht angegangen aber die Kinder (die sind aber auch schon alle über 30)
Du mußt nur bezahlen, wenn Du über die Freigrenzen hinaus verdienst. Da Du aber noch 4 Kinder hast, kannst Du sicher sein, dass Du nicht zahlen mußt! Ich glaube da springt dann die Sozialhilfe ein!
Das kann ich mir nicht vorstellen, weil die Krankheit erst nach eurer Scheidung ausgebrochen ist. Du solltest vorsichtshalber mal eine Anwalt fragen.
Vielen Dank, ich hab mir das auch schon gedacht, aber es hat mich halt beunruhigt.
mein Mutter wurde auch angeschrieben, obwohl sie schon 35 Jahre geschieden war! Nur weil sie zu wenig Rente hatte, mußte sie nichts zahlen