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Antworten auf Fragen von Znice

Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von steufelchen am 26. September 2008 23:37
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Ob eine Privathaftplichtversicherung gut oder schlecht ist, hängt sicherlich nicht davon ab, ob sie bei geliehenen, gemieteten und gepachteten Gegenständen im Schadensfall zahlt. Da spielen noch viel mehr Dinge mit hinein. Das nur vorweg. Der Schaden wird aber so oder so nicht bezahlt werden, da bei einer Privathaftpflichtversicherung der Verlust einer Sache generell nicht mit eingeschlossen ist. Die Prämie wäre bei dem hohen Schadenaufkommen doch gar nicht mehr kalkulierbar bzw. unbezahlbar.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von optimist am 3. August 2008 10:46
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Geliehene, gemietete und gepachtete Dinge sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Einige Versicherer stellen inzwischen die Kunden besser und ersetzen auch Schäden an solchen Dingen bis zu einer Höchstgrenze. Also, die Versicherungsbedingungen lesen oder ggfs. beim Versicherer schriftlich nachfragen.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 10. Juni 2008 22:25
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Schlechte Privathaftpflichtversicherungen zahlen nicht bei gliehenen, gepachteten, gemieteten oder unentgeltlich überlassenen Sachen.

Gute Privathaftpflichtversicherungen zahlen sehr wohl bei gliehenen, gepachteten, gemieteten oder unentgeltlich überlassenen Sachen und in der Regel ist dieser Schutz sogar kostenlos mit eingebaut. Ebenso wie Gefälligkeitsschäden und die Ausfalldeckung...

Ich gehe also davon aus, daß alle, die hier geschrieben haben, daß die Haftpflicht nicht dafür bezahlt, eine schlechte Privathaftpflicht haben :-)

Ihr solltet dringend aktiv werden, bevor etwas anbrennt....

Ich gehe deshalb auch davon aus, daß diese schlechten Privathaftpflichtversicherungen eine zu niedrige Versicherungssumme von unter 7,5 Millionen Euro haben.

Es brennt also schon lichterloh...

Schöne Grüße

justii

Kommentar von Kerawara am 12. Juni 2008 12:52

eine Versicherungsssumme von 7,5 Millionen braucht man nicht unbedingt, will man nicht anstreben der Top-Scorer der höchsten Versicherungsfälle zu werden. Soweit bekannt, waren das einmal Kinder, die einen 15 Millionen-Mark-Schaden angerichtet haben, wobei hier die unmöglichsten Umstände zusammengekomme sind.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmallRobert seb. Grafetstetter am 12. Juni 2008 13:06

Siehe Verbraucherfallen (http://www.map-report.de/haftpfl.htm)

Selbst wenn das Risiko noch so klein ist, daß eine so hohe Summe gebraucht wird, so kommt sie doch in Einzelfällen vor. Und wenn eine hohe Versicherungssumme auch nicht mehr kostet als eine niedrige Versicherungssumme, welchen Sinn soll dann die schlechtere Wahl haben???

Wenn bei einem der Testsieger (Stiftung Warentest) 10 Millionen Versicherungssumme für eine Familie nur 58,10 Euro pro Jahr kosten,

warum sollte man das Risiko einer geringern Summe eingenen???

Ist für mich nicht nachvollziehbar!

Oder ein Single für rund 49.-Euro im Jahr...



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von Dingofox am 5. Mai 2008 15:31
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Eindeutig Nein!Geliehene,geleaste und gepachte Dinge sind aus dem Versicherungschutz nach den AHB ausgeschlossen.(AHB §7.6)



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von Mau Mau am 4. Mai 2008 17:47
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Deine Freundin muss Dir den Ohrring ersetzen. Ob ihre Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von dem Versicherungsschutz, den sie abgeschlossen hat, ab. D.h. sie muss in das Kleingedruckte ihres Vertrages schauen und nachlesen, was für einen Umfang sie abgeschlossen hat. Wichtig ist hier u.a. die Frage des Verschuldens, da normalerweise grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von Cy am 4. Mai 2008 17:38
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Hier haftet allenfalls die Haftpflichtversicherung der Person, der du etwas geliehen hast, nicht deine eigene.

Wenn du deine Freundin besuchst und sie bei dieser Gelegenheit deine Ohrringe (deine teure Handtasche, dein Handy...) beschädigt, muss íhre Versicherung zahlen.
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die die Freundin geliehen hat (oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, z.B. im Urlaub darauf aufpassen), sind jedoch ausgeschlossen. Jedenfalls bei meiner Haftpflichtversicherung ist das so, ich glaube, es ist allgemein üblich.
Leider bekommst du nichts von der Versicherung, sondern mußt das mit deiner Freundin regeln.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von Samml am 4. Mai 2008 17:33
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Nein, normale HP übernimmt den Schaden nicht. Stell Dir mal vor wie viele Leute sich an der Versicherung bereichern würden, bzw. Versicherungsbetrug begehen würden. Dieses Risiko kann nur in gabz speziellen Fällen gezeichnet werden z.B. Museum A verleiht Bild an Ausstellung in C , aber dann zu biblichen Preisen. Versicherbar ist aber alles , selbst der Mühlstein 10 Meter unter Wasser gegen Brand. Alles nur eine Frage des Preises. Die CURA (eine Tochter der ARAG u.a. Gesellschaften )ist so eine Gesellschaft wo man alles anfragen kann , wenn Du Bedarf hast.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von redbulldrinker am 4. Mai 2008 17:20
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Eigentlich muss dann die Haftpflichtversicherung derjenigen zahlen, an die du die Ohrringe verliehen hast, und nicht deine Versicherung! Aber auch dabei ist nicht garantiert, dass die Versicherung es macht!

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 4. Mai 2008 17:48

Eine Haftpflicht zahlt grundsätzlich nicht bei geliehenen Gegenständen.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von WolfRichter am 4. Mai 2008 17:18
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Üblicherweise zahlt die Haftpflicht in solchen Fällen nicht.

Überlassene Gegenstände sind normalerweise von der Deckung ausgenommen.



Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

beantwortet von andreas48 am 4. Mai 2008 17:18
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Nein, Schäden an verliehenen und gemieteten Gegenständen sind in der Regel ausgeschlossen. Einige wenige Gesellschaften verzichten allerdings gegen einen Beitragsaufschlag auf diesen Risiko.



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