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Antwort
Verkehr in der farmilie wird in deutschland nur in 1.grad untersagt.
deine tante ist ein farmilienmittglied 2. grades somit gesätzlich nicht untersagt
soweit ich daa weis ist einvernehmlichkeit von einem 17 jährigen zu einer volljährigen auch erlaubt
sollte diese frage also komplett der tatsache entsprechen kannst du ""meines wissens nach"" in dieser situation tuhen und lassen was du möchtest