
Gerade bei der fondsgebunden Rente muss der Vermittler ein Beratungsprotokoll erstellen und von Dir unterschreiben lassen. Hat er das gemacht?
Wenn Nein, an die Gesellschaft schreiben, auf die Falschberatung mit den Argumenten der jetzigen Überprüfung hinweisen und Rückabwicklung der Verträge verlangen. Zur Not über den Ombutsmann der Versicherer mit der Gresellschaft streiten.
Viel Erfolg.

Macht´s doch nicht so kompliziert.
Das schreibt man an die CIV und kündigt und gut ist.
Bei der CB verlangt man dann eine Neuberechnung des Kredits (falls da V-Prämien mit eingerechnet wurden) und dann seit ihr wohl wieder bei Euren 268€

Das suchen alle die mit Buchhaltung zu tun haben, wirst Du aber nicht finden und alles was es kostenlos gibt ist zu primitiv und fehlerhaft oder unvollständig dann kannst Du es auch selbst mit Excel machen wenn Du Buchhaltung beherrscht.

Es geht um meine Schwiegereltern.
Sie haben vor einigen Monaten Insolvenz beantragt.
Allein diese Aussage ist schon sehr schwammig und kann hier nur zu (teilweise) falschen Antworten führen.
Wer hat Insolvenz beantragt?
Ist überhaupt schon ein Verfahren beantragt oder läuft noch der aussergerichtliche Vergleich?
Wenn beantragt, ist das Verfahren schon eröffnet?
Wenn beide, warum beide - Schwiegervater hat doch Arbeit?
Warum die Betrügerei mit dem Auto und dann noch stümperhaft?
Bitte einige klare Fakten dann kann man auch detailliert antworten.

Soweit ich weiß wird Kindergeld immer ab Antragstellung gezahlt und nicht rückwirkend.
Die Bearbeitung wird auch keine 6 Monate dauern, das ist eher bei Bafög der Fall.

Dazu braucht es keinen Anwalt.
Such Dir über Google das für Dein Bundesland zuständige "Zentrale Mahngericht". Dort kannst Du online einen Mahnbescheid beantragen, kostet so um die 25€. Gibst alle Dir entstandenen Kosten und die gesetzlich zulässigen Zinsen mit an und dann wirst Du sehen was passiert.
Legt er Einspruch ein musst Du klagen, dazu brauchst Du dann einen Anwalt.
Legt er keinen Einspruch ein folgt der Vollstreckungsbescheid (kostet noch mal Geld) und wenn der rechtskräftig ist schickst Du den Gerichtsvollzieher los.
So einfach geht das.

Ganz einfach gerechnet:
Verkaufserlös des Hauses minus Wert des Hauses bei Erbschaft (evtl. gutachterlich veststellen lassen). Ergibt diese Zahl ein positives Ergebnis dann geteilt durch 2 = Anteil der (Ex)Frau

Paidmails lesen 1 bis 5 Cent je Mail und an diversen Bonusabktionen teilnehmen 0,20 bis 1 EUR/Aktion, meistens Gewinnspiele. Und natürlich weitere Mitglieder werben, die sog. Refs, da bist du dann dran beteiligt.
Reich wirst Du davon nicht. Zahlen aber zuverlässig (auf Anforderung) aus.

Was ist SBK und EBK???
EBK kenne ich ale EinBauKüche
Die Antwort ist so saublöd, dass man nicht mal mehr von einem Laien übertroffen werden kann.

Melde Dich kostenlos an und frag mal hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/ im Forum Schuldenprobleme. Das sind die Profis die Dir so etwas beantworten können.