Diese Liste enthält alle Antworten von Wolfi0410, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

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Reich wirst Du davon nicht. Zahlen aber zuverlässig (auf Anforderung) aus.

Die Bank interessiert das nicht, die interessiert nur wer für den Kredit persönlich haftet. Falls Deine Ex da mit drinsteht (im Vertrag) dann musst Du mit der Bank verhandeln, dass sie aus dem Vertrag entlassen wird und Deine Neue dafür eintritt.
Für die Änderung des Grundbuchs geht man zum Notar und sagt was man haben/machen will. Der formuliert das dann schon. Deine Ex muss übrigens auch (mit) hin und unterschreiben für ihren Verzicht.
Was das Finanzamt dazu sagt (Eintragung der Partnerin) musst Du erfragen. Wenn ihr nicht verheiratet seit könnte evtl. Grunderwerbssteuer oder Schenkungssteuer anfallen.
Die Sache mit dem Notargang ist mir schon klar und dass dieser dann ein Schreiben formuliert auch, aber die Frage ist, ob man nicht selbst so etwas formulieren kann und somit die Kosten für die ein Notar wahrscheinlich viel Geld verlangt stark senken könnte?
Wolfi0410 am 13. September 2009 16:46 Nein. Aus eigener Erfahrung in Grundbuchsachen, habe unserem Notar auch immer vorformuliert und sogar per Diskette oder Emailanhang zur Verfügung gestellt.
Ein Notar rechnet nach Geschäftswert und Notar-Gebührenordnung ab.
Da sparst Du kein Geld. Du kannst nur versuchen den Geschäftswert so niedrig wie möglich zu halten.

Wenn man nicht gerade auf die Abzocker wie Maxda, Bon Kredit Creditolo und wie sie alle heissen reinfällt, die horrende Zusatzkosten bis über 10% der Kreditsumme kassieren und noch reichlich Zusatzprodukte verkaufen (die angeblich zur Kreditgewährung sein müssen) ist es durchaus eine seriöse Sache.
Nachdem die BaFin den schweizer Gesellschaften die direkte Kreditvergabe in D verboten hat und es über eine deutsche Bank ausgezahlt wird ist alles wirklich seriös.
Man muss halt nur den richtigen Vermittler finden.
Ich würde es allerdings zuerst mit einem "normalen" Ratenkredit bei einer Direktbank probieren, da diese bei der Kreditvergabe viel kulanter als Filialbanken sind und die Zinsen günstiger als bei einem Schweizer Kredit sind.
Voraussetzung für einen Schweizer Kredit sind ein regelmäßiges Einkommen, eine Kredithöhe bis max. 3.500,- € und das Alter des Antragsstellers sollte zwischen 18 und 58 Jahren sein. Die Beantragung ist allerdings nicht direkt bei einer Schweizer Bank möglich, sondern erfolgt über bestimmte Kreditvermittler aus Deutschland. Da es in diesem Bereich leider auch viele "schwarze Schafe" gibt, sollte man einen solchen Kredit nur bei einem namenhaften renommierten Kreditvermittler beantragen. In diesem Artikel erfährst Du alles über den "Schweizer Kredit". Es werden auch einige seriöse Kreditvermittler genannt, über welche solche Kredite zu günstigen Konditionen beantragt werden können. http://shortr.de/schweizerkredit
Ich empfehle dir dann zu www.bon-kredite.net zugehen die arbeiten sehr seriös und schnell vorallem ohne vorkosten! Gruß Emi

Am besten wenn es eine z.B. Gründerzeitfassade hat, da gibt es Sonder-Afa

Als erstes mal Kämpf um Deine Familie, ein Kind kann nicht der Grund der Trennung sein. Wie steht oben schon geschrieben. Dazu fällt mir noch ein Paartherapie ein um zu ergründen wo es klemmt.
Falls ihr Euch doch trennt darfst Du mit 3/7 Deines Nettos für die Frau rechnen (für die nächsten 3 Jahre oder länger wenn sie keine Arbeit findet) und was das Kind bekommt steht in der Düsseldorfer Tabelle, einfach mal nach googeln.
Ob Du dann noch einen 200.000€-Kredit finanzieren kannst der im günstigsten Fall rd. 920€ im Monat kostet kannst Du Dir selbst ausrechnen.
Was ist die Quelle Deiner Angabe "3/7 vom Netto"? Ist das immer so oder von Fall zu Fall unterschiedlich? Wer legt das wie fest? Der Scheidungsgedanke ist für mich ein Graus (versagt zu haben, wegen unserem Kind...ja und bei den finanziellen Aussichten nat. auch). Werde weiter kämpfen. Schlimm nur, wenn die Beziehungskälte länger anhält - der Kleine kriegt ja auch immer mehr mit.
Wolfi0410 am 23. Oktober 2009 18:07 3/7 ist eigentlich Standard, das legt das Familiengericht fest. Wir haben ja seit kurzem ein neues reformierte Scheidungsrecht (zu Gunsten der Zahlemänner). Darum schrieb ich ...3 Jahre (oder länger wenn ohne Arbeit) bei kleinen Kindern. Ab 3 kann das Kind in die Kita und Mama arbeiten gehen dann fällt der Ehegattenunterhalt weg.
Aber richte Dich auf jeden Fall auf Trennungsunterhalt ein und man kann eine Scheidung sehr in die Länge ziehen. Da können sich die anwälte dann streiten ob sie arbeiten gehen kann oder nicht.
Ein Däumchen wäre nett.

Das kann Dir nur das zuständige Bauamt sagen wenn du mit dem Bauplan für die Hütte dort nachfragt.
Es gibt ja auch genug Ferien-/Wochenendanlagen wo die Leute ihre Häuschen so ausgebaut/eingerichtet haben, dass sie dort dauerhaft wohnen.

Rein theoretisch hat die Bank Anspruch auf die sog. Vorfälligkeitsentschädigung und das für die gesamte vereinbarte Laufzeit (10 Jahre?).
Das kann sehr teuer werden.
Hallo Wolfi0410,ja ganz genau, für 10 Jahre ! Das kann ziemlich Teuer werden ...da sollte ich wohl nochmal genau nachdenken ;-) Danke !
Wolfi0410 am 18. Oktober 2009 22:05 Ja das solltest du tun, es kann sehr teuer werden.
Kannst ja mal vorsichtig bei der Banl vorfühlen. Es kommt immer auch auf die Gründe an. Nur so mit dem Argument "Ich will nicht mehr" wird nicht ausreichen.

Also erstmal vorweg. Wer im Fahrzeugbrief steht ist noch lange nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Eigentümer ist wer im Kaufvertrag steht. Das sollte als erstes geklärt sein.
Zweitens wird der Insolvenzverwalter kein Fahrzeug beschlagnahmen für welches er weiter die Kreditraten bezahlen muss. Höchsten Daimler S-Klasse für 100.000 und noch 2-3 Raten zu zahlen.
Was ist das für ein Rechtsanwalt. Schon der vom Gericht eingesetzte IV oder macht der für Deinen EX erstmal den aussergerichtlichen Vergleich?
Ich seh da nicht so grosse Probleme wenn du den Kredit weiter bedienen kannst, das ist das wichtigste. Müsste eigentlich eine Absprache mit dem IV zu treffen sein.
Willst Du genaueres wissen und Tipps wie Du weiter taktieren sollst melde Dich mal kostenlos hier an: http://www.forum-schuldnerberatung.de/ im Selbstständigenforum und stell Deine Frage. Da sind die Spezies die Dir weiterhelfen können. Schreib aber auch gleich wie die tatsächlichen eigentumsverhältnisse laut Kaufvertrag sind, das erspart Rückfragen.

Während der WVP darf wieder Vermögen aufgebaut werden aber in ersten Linie aus dem pfändungsfreien Beträgen.
Alles was zusätzlich reinkommt (Erbe, Lottogewinn etc. pp.) unterliegt zumindest teilweise der Pfändung und ist dem Treuhänder zu melden.

Schau doch mal in den Textzeilen nach. Steht da vlt. eine durch Schrägstriche geteilte Nummer also XX/XXX/XXXXX, das ist die z.Zt. gültige Steuernummer. Dann sollte aber auch noch dabeistehen z.B. KFZST-ERSTATTUNG oder so etwas.
Eigentlich sind Überweisungen des FA sehr eindeutig zu lesen.
Das die vor 6 Monaten etwas eingezogen haben und jetzt erstatten kann auch darauf schliessen lassen, dass der eigentliche Steuerschuldner den Betrag den Du damals storniert hast nochmal überwiesen hat und irgendein Dämel bei der FA-Kasse es nicht gemerkt hat und eine falsche Bankverbindung beim FA gespeichert ist.
Lange Rede kurzer Sinn, Du musste es zurück zahlen, leider. Aber klär es vorher telefonisch sonst kriegst Du es wieder.
Zurückzahlen werde ich es sowieso. Die paar Euro mehr oder weniger sind mir auch egal. Bin bloß ein wenig verwirrt, was die auf meinem Konto verloren haben ... Ich hab mir den Eintrag gerade nochmal angesehen. Es handelt sich um eine Kraftst für ein Passauer Kennzeichen wie es scheint. Kann also nur eine verwechslung sein.
Wolfi0410 am 17. Oktober 2009 01:56 Die haben sicher vom eigentlichen Steuerschuldner eine Einzugsermächtigung. Kfz z.B. bekommst du ja ohne Einzugsermächtigung für die Steuer gar nicht mehr zugelassen, zumindest hier bei uns in Niedersachsen.
Also haben sie wahrscheinlich einen Zahlendreher erfasst bei der BLZ oder der K.-Nummer und vor 6 Monaten die 100€ eingezogen. Dann hat der eigentliche Schuldner wahrscheinlich aufgrund des Steuerbescheids nochmal bezahlt und jetzt haben sie das Guthaben auf dem Steuerkonto bemerkt und zurück überwiesen (das dauert beim FA schon mal 6 Monate bis sie es merken). Den Zahlendreher hat aber noch keiner bemerkt weil wahrscheinlich noch weiter nichts einzuziehen war.
Also ruf am Montag mal an und klär die Schlafmützen auf. Am besten mit dem Text "Ich möchte mich ja ganz herzlich für die Unterstützung bedanken aber sagen Sie mir doch bitte womit ich das verdient habe". Sowas kommt immer gut, vor allem wenn Du den Amtsleiter verlangst..