WolfRichter

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Hilfreichste Antworten von WolfRichter

  • 7
    Bundeswehr Deutschlandfahne
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Das ist umstritten.

    Genau genommen ist das Tragen einer Uniform oder von Uniformteilen durch Nichtberechtigte verboten. Unter Umständen kann dies als Amtsanmaßung strafbar sein. Dabei kommt es nicht auf die Deutschlandfahne an.

    Soweit aus den Umständen klar hervorgeht, daß ein bestimmter Status nicht vorgetäuscht werden soll, wird dies jedoch geduldet.

    Einzelfälle:

    Das Tragen einer kompletten Bundeswehruniform mit Hoheitsabzeichen, also Deutschlandfahne ist verboten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Aufziehschlaufen mit Dienstgradabzeichen getragen werden, da der unterste Mannschaftsdienstgrad ja diese auch nicht trägt. Hier ist die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung hoch.

    Das Tragen nur des Bundeswehrparkas (zumindest alter Art) mit Deutschlandfahne wird geduldet. Hier ist das Risiko, verfolgt zu werden, nahe Null und eher theoretisch.

    An zivilen Kleidungsstücken kannst Du soviele Deutschlandfahnen anbringen, wie Du willst.

    Die Bundesdienstflagge - also mit Adler - darf nur der Berechtigte führen.

    Kommentar von Chrissi2708 Chrissi2708Chrissi2708

    Danke für die Info... Ist wirklich hilfreich... =:o)

    Kommentar von TomZZ TomZZ

    Die Bundesflagge (Deutschlandfahne) ist kein Hoheitsabzeichen. Die Bundesflagge darf von jedermann frei verwendet werden. Es findet also keine Duldung statt. Es ist schlichtweg legal. Nicht erlaubt ist die Verwendung der Bundesdienstflagge. Diese entspricht der Bundesflagge plus Adler.

    Geregelt ist dies in § 124 OWiG. Nachzulesen hier:

    http://dejure.org/gesetze/OWiG/124.html

  • 5
    was heißt rules?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Das englische Wort "rules" bedeutet Regeln.

    Was die Zahlen und Buchstaben davor bedeuten, weiß ich nicht; vermutlich ein technisches Gerät. Es wird sich in diesem Fall um Regeln für den Umgang mit demselben handeln.

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Diese Übersetzung kenne ich auch so. D.H.

    Kommentar von dispo1 dispo1dispo1

    glaube eher,dass es in dem zusammenhang von ''to rule'' kommt

    Kommentar von GrueneFee GrueneFeeGrueneFee

    An sich richtig. Doch in dem heutigen "Jugendslang" und in Bezug auf verschiedene Dinge, heißt "rules" (abgeleitet von "to rule") umgangssprachlich: Das ist cool, toll, genial etc.

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Kann ich mir hier einfach nicht vorstellen. Wenn das jetzt meine Übersetzungsaufgabe als Übersetzer wäre, würde ich es so sehen, dass dieses Spiel für die "Regeln" (deutsch würde man vielleicht eher "Anforderungen" (mir fällt im Moment partout kein adäquates Wort ein) sagen) der X-Box ist. Norm wäre hier vielleicht noch möglich.

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    @ grüne-fee: Hm, ja, da kommt mir die Erinnerung, dass es diese Übersetzung auch gibt (Slang).

  • 4
    Gibt es den Herrscher des Allmächtigen? GIBT ES GOTT?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Es gibt keinen Grund für diese Annahme.

    Wenn es einen Gott gäbe, wäre er für Menschen ohnehin nicht erkennbar. Das ist auch unwichtig: Um sich anderen Menschen gegenüber anständig zu verhalten, braucht es keinen Gott.

    Kommentar von CrazyDaisy CrazyDaisyCrazyDaisy

    Richtig, richtig!

  • 1
    Nutzung des WG-Flur´s durch Vermieter zu bestimmen ?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Das kommt darauf an.

    Was mich hier etwas hellhörig macht, ist die Tatsache, das hier offenbar die Zimmer einzeln vermietet wurden. Wenn also tatsächlich der jeweilige Mietvertrag nur das spezifizierte Zimmer zur Nutzung überläßt, gehört hier der Flur nicht zur Mietsache, sondern wäre ähnlich wie ein Treppenhaus zu betrachten. Dann dürfte er das.

    Hier kommt es aber sehr auf die konkreten Umstände resp. die Mietverträge an.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Leider hat Buenita darüber keine Info dagelassen.

    Kommentar von gnat01 gnat01gnat01

    ... kann nicht als Treppenhaus angesehen werden... http://www.imoplex.de/immobilien/Abgeschlossenheit.html

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Das ist hier nicht einschlägig, wenn meine Vermutung hinsichtlich der Gestaltung zutrifft. (Abgeschlossenheit ist ein Begriff, der insbesondere für Teilungserklärungen im Sinne des WEG von Bedeutung ist.)

    Hier geht es indessen darum, daß möglicherweise die einzelnen Zimmer und eben gerade nicht die Wochnung vermietet sind.

  • 2
    Hilfe, mein Kind hat sich die Haare von einem anderen Kind abschneiden lassen-
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn Du leicht fahrlässig die Aufsichtspflicht verletzt hast, könnte die Haftpflichtversicherung zahlen. (Sonst allenfalls aus Kulanz.)

    Sowas kommt halt vor. (Habe in dem Alter versucht, meiner Freundin mit ihrer Kindernähmaschine einen Knopf an den Finger zu nähen. Zuerst war sie durchaus kooperativ, aber bereits nach wenigen Stichen wollte sie nicht mehr und hat gepetzt.)

    Kommentar von Lakenfeld LakenfeldLakenfeld

    was bedeutet LEICHT fahrlässig? ich war im Zimmer nebenan und habe mich ums kranke Baby gekümmert nachdem ich kurz vorher bei den beiden im KiZi war und alles gut schien.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Keine Verletzung der Aufsichtspflicht; daher keine Haftung Deinerseits. Damit keine Zahlung der Versicherung.

  • 0
    Wie stelle ich das an?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Besorge Dir zunächst ein Mikrophon, das du an den Rechner anschließt. Dann geeignete Software, um eine Sprachaufnahme zu machen; z.B. hier:

    http://www.audacity.de/

    Das Ergebnis brennst Du einfach (Nero dürfte bekannt sein) auf eine CD.

    Kommentar von Marieke2712 Marieke2712Marieke2712

    Ich danke Dir und wünsche ein schönes Wochenende!

  • 7
    als soldat nebenbei jobben?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Nebentätigkeitsgenehmigung beantragen; dann geht's. Spieß regelt das.

  • 6
    Meine Tochter hat sich von Ihrem Lebensgefährten getrennt....
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Solange der Freund die ganze Miete zahlt, hat der Vermieter keinen Anspruch darauf, daß sie die Hälfte zahlt.

    Wenn der Freund nicht zahlt, hat der Vermieter ihr gegenüber Anspruch auf den fehlenden Betrag; notfalls die ganze Miete, wenn der Freund gar nicht zahlt.

    Man nennt das gesamtschulnerische Haftung.

    Um aus der Sache herauszukommen, kann sie den Mietvertrag für ihre Person kündigen; gleichzeitig müßte der Freund den Mietvertrag vollständig übernehmen. Wenn er das nicht will, kann sie dies klageweise durchsetzen.

    Im Streiffalle würde ich den Freund erst schriftlich auffordern, den Mietvertrag zu übernehmen. (Frist setzen; Einschreiben mit Rückschein.) Wenn er sich weigert oder die Frist verstreichen läßt: Anwalt beauftragen.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Genauso ist es. Gesamtschuldnerische Haftung ist das Schlüsselwort. Im Extremfall kann sie die Wohnung sogar alleine für Beide kündigen. DH

  • 3
    Welche Vorurteile sind über Philosophie-Studenten in Umlauf?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Mathematiker suchen in einen dunklen Raum eine schwarze Katze.

    Philosophen suchen in einem dunklen Raum eine schwarze Katze die nicht da ist.

    Theologen suchen in einen dunklen Raum eine schwarze Katze, die nicht da ist und behaupten dann, sie hätten sie gefunden.

    (Um Deine nächste Frage zu antizipieren.)

  • 3
    Habe mich überfressen. Was tun?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Magenbitter oder meinetwegen auch einen anderen Schnaps. Einen! - Nicht mehr.

    Kommentar von hotguenther hotguentherhotguenther

    Uiuiui... dann lass ichs besser sein.

  • 3
    Wann und wie kann ich jemandem Hausverbot erteilen?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Du kannst ein Hausverbot für Deinen auschließlich von Dir genutzten Bereich jderzeit und ohne Begründung aussprechen.

    Du kannst aber KEIN Hausverbot für einen Bereich aussprechen, den Du vermietet hast; auch nicht für den Bereich, an dem der Mieter ein Mitbenutzungsrecht hat.

    Entscheidend für ein Hausverbot ist nicht das Eigentum, sondern das Hausrecht. Das Hausrecht ist indessen an den berechtigten Besitz gebunden. Der Mieter ist berechtigter Besitzer.

    Kommentar von hotguenther hotguentherhotguenther

    Oh ok. Danke.

  • 3
    wie kann ich vollbild machen ??
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Rechter Mausklick im Bild. Im dann erscheinenden Fenster rechter Mausklick auf "Vollbild".

  • 6
    20 - 10 * 5 = ?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter
    Abgestimmt für: -30!

    Streiche aber das Ausrufezeichen: Das Ergebnis ist NICHT minus dreißig Fakultät.

  • 6
    Wehrdienstverweigerung von Zeit- und Berufssoldaten?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Es gibt auch Menschen, die aus tatsächlichen Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern.

    Auch ehemalige Zeit- und Berufssoldaten unterliegen der Wehrpflicht. Als Reserveoffizier z.B. ist man bis zum sechzigsten Lebensjahr wehrpflichtig. Auch gegen seinen Willen kann man zu einer Wehrübung von bis zu zwei Wochen Dauer einberufen werden. Dies bis zu einer Dauer von insgesamt 18 Monaten nach dem aktiven Dienst.

    Es nützt also gar nichts, den Beruf zu wechseln.

    Eine Dauer von zwei Wochen reicht natürlich nicht aus, um in einen Auslandseinsatz geschickt zu werden. Der echte Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (und eben nicht aus "gewissen" Gründen) handelt jedoch nicht aus persönlicher Feigheit oder Bequemlichkeit, sondern weil er unter keinen Umständen in die Situation kommen will, einen Menschen töten zu müssen; auch theoretisch nicht.

    Gerade bei Spätverweigerern ist in der Regel davon auszugehen, daß die Verweigerung wohlüberlegt ist, da diese gesehen haben, in welche Situationen man kommen kann. Auch ändern sich Einstellungen im Laufe des Lebens.

    Ich selbst sehe dies für meine eigene Person übrigens anders, aber ich respektiere jeden, der aus echten Gewissensgründen verweigert.

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    @WolfRichter:

    Danke für die ausführliche Antwort.

    An die auch nach einer Kündigung noch möglichen Wehrübungen hatte ich tatsächlich nicht gedacht - aber mit den maximal zwei Wochen kommt man ja wohl auch kaum nach Afghanistan(?).

  • 1
    können Schüler/Studenten zum Lebensunterhalt des Vaters verpflichtet werden?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Prinzipiell besteht zwar eine Unterhaltspflicht der Kinder für in Not geratene Eltern, aber diese ist sehr beschränkt.

    Auf Vermögen wird normalerweise gar nicht und auf Einkommen nur dann zurückgegriffen, wenn dies ohne wesentliche Einschränkung der angemessenen Lebensführung möglich ist.

    Hier sehe ich keine große Gefahr.

  • 1
    Wann verliert ein Verrechnungs-Scheck seine Gültigkeit und
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Nach § 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist eines inländischen Schecks acht Tage; sechs Monate nach Ablauf der Vorlagefrist erlöschen nach § 52 die Rückgriffsansprüche.

    Kommentar von hartzerroller hartzerrollerhartzerroller

    Lieber Wolfi, dass ist jetzt absolut zu hoch für mich. Kannst Du es bitte für mich etwas übersetzen? Ich verstehe die Begriffe nicht. begriffstutzigguck und rotwerd vor scham Danke und DH

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Acht Tage nach dem Ausstellungdatum kann der Aussteller den Scheck sperren lassen; nicht vorher. Sechs Monate später verliert er im Ergebnis seine Gültigkeit. (siehe Regenmacher.)

    Kommentar von hartzerroller hartzerrollerhartzerroller

    ich danke Dir, jetzt hab ich es verstanden. LG

  • 7
    Wie würdet Ihr die Weltherrschaft angehen?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Heimlich!

  • 2
    Muss man sich arbeitslos melden, wenn man voraussichtlich einen Job hat?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Niemand ist verpflichtet, sich arbeitslos zu melden, wenn er keine Leistungen erhalten will. Gleichwohl ist das ratsam, um die Krankenversicherung zu erhalten.

    Kommentar von condor56 condor56condor56

    niemand ist verpflichtet, stimmt. Aber: Arbeitslos melden kostet nichts, denkt an die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw: Und Formulare haben die zuhauf...

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    und Kindergeld gibt´s auch nur, solange das Kind in der Ausbildung oder arbeitssuchend gemeldet ist.

  • 0
    Führerscheinentzug: Ab welcher Dauer erhält man einen neuen ausgehändigt?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Genau genommen wird nicht der Führerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis; wer demnach keine Fahrerlaubnis hat, muß den Führerschein abgeben; er wird vernichtet.

    Wer dann auf Antrag - wenn die Dauer zwei Jahre nicht überschritten hat, u.U. ohne Prüfung - wieder eine Fahrerlaubnis erhält, bekommt einen neuen Führerschein.

  • 1
    Was ist die letzte Ehre erweisen?
    Hilfreichste Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Bezeichnet jede Handlung, die zu Ehren des Verstorbenen vorgenommen wird.

    Das kann allgemein das Erscheinen zur Beerdigung sein, aber auch das Salutieren am Sarg, Halten einer Rede, Gehen hinter dem Sarg etc.

    Kommentar von Silberkiesel SilberkieselSilberkiesel

    Angenommen, ich verlasse die Kapelle bevor der Sarg vor mir hergetragen wird..habe ich dann keine letzte Ehre erwiesen..sondern war nur da? Antwort wäre mir wichtig. Danke