Das ist umstritten.
Genau genommen ist das Tragen einer Uniform oder von Uniformteilen durch Nichtberechtigte verboten. Unter Umständen kann dies als Amtsanmaßung strafbar sein. Dabei kommt es nicht auf die Deutschlandfahne an.
Soweit aus den Umständen klar hervorgeht, daß ein bestimmter Status nicht vorgetäuscht werden soll, wird dies jedoch geduldet.
Einzelfälle:
Das Tragen einer kompletten Bundeswehruniform mit Hoheitsabzeichen, also Deutschlandfahne ist verboten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Aufziehschlaufen mit Dienstgradabzeichen getragen werden, da der unterste Mannschaftsdienstgrad ja diese auch nicht trägt. Hier ist die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung hoch.
Das Tragen nur des Bundeswehrparkas (zumindest alter Art) mit Deutschlandfahne wird geduldet. Hier ist das Risiko, verfolgt zu werden, nahe Null und eher theoretisch.
An zivilen Kleidungsstücken kannst Du soviele Deutschlandfahnen anbringen, wie Du willst.
Die Bundesdienstflagge - also mit Adler - darf nur der Berechtigte führen.
Danke für die Info... Ist wirklich hilfreich... =:o)