Ich denke nicht dass man das dulden muss, da ich auch glaube, dass die Wohnung weder bestimmungsgemäß genutzt wird noch aus statischen Gesichtspunkten dafür gebaut ist. Das kann die Bodenplatte dauerhaft zerstören und die Reparatur ist sicher nicht ganz billig.
Ich denke mal direkt verboten ist es wohl nicht aber z.B. in Möbelhäusern wird das nicht gerne gesehen. An Deiner Stelle würde ich vorher freundlich fragen, dann ist die Bereitschaft das zu erlauben sicher höher.
Herold am 5. März 2008 18:15 Sag, Du willst die tolle Schrankwand Deiner gehbehinderten Oma zu Hause zeigen! Da wittert der Inhaber ein Geschäft!
Ich schaue bei solchen Sachen immer auf der greif.de Seite nach. Dort gibt es direkt einen Rechner, der die möglichen Zeiten angibt.
Ich finde die Leinenpflicht auch gut, da es viele überforderte Frauchen und Herrchen gibt, bei denen man nicht so sicher sein kann, dass der Hund auch hört und ein größerer Hund kann schließlich eine ziemliche Gefahr z.B. gerade auch für Kinder darstellen. Die Strafen sind, soweit ich weiß, kommunal unterschiedlich.