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Antworten auf Fragen von Williwuschel

Welche Belege fürs Finanzamt?

beantwortet von MacJohn am 31. Januar 2008 17:48
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Du must Dir dort eine richtige Rechnung ausschreiben lassen. Das tun die zwar nicht gern, weil das Mehrarbeit ist (und machen sagen auch, sie könnten das nicht), aber nur so wird das Finanzamt die Rechnung anerkennen.

Ist doof, aber zur Zeit noch nicht zu ändern.

Kommentar von Regenmacher am 31. Januar 2008 20:18

Quatsch, ganz großer Quatsch! Beim Diskounter gibt es mittlerweile Kassenbons mit Angabe des Artikels und Ausweis der Mehrwertsteuer. Das reicht immer fürs Finanzamt.

Schon mal versucht bei ALDI & Co. ne Rechnung zu bekommen?



Welche Belege fürs Finanzamt?

beantwortet von HerrBst am 31. Januar 2008 17:48
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reicht aus, ggf. schreibt man noch dazu worum es sich handelt. Ich hatte mit solchen Belegen nie Probleme.



Welche Belege fürs Finanzamt?

beantwortet von claude5 am 31. Januar 2008 17:47
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Auf diesem Kassenzettel steht ja auch drauf, was Du gekauft hast, z.B. "Bleistifte". Insofern reicht das.



Wo gibt es Einheimischenmodelle beim Hausbau?

beantwortet von dilbert am 23. Januar 2008 17:43
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Da erkundigt man sich am besten in der Gemeinde (Verwaltung, Bürgermeister) in der man Einheimischer ist. Vermutlich ist die Frage aber ganz allgemein gestellt. Also: wenn eine Gemeinde ein "Einheimischenmodell" realisiert, vergibt (verkauft) sie Grundstücke zu Preisen, die für Einheimische unter dem ortsüblichen Preis (dafür gibts Festlegungen)liegen. Ob jemand "Einheimischer" ist, ist an bestimmte Kriterien gebunden, die vom Gemeinderat festgelegt werden. Darunter fallen z.B. die Zeit, in der man in der Gemeinde wohnt, inwieweit man sich in der Gemeinde engagiert, ob man bereits Wohneigentum besitzt usw. Manchmal werden auch Verdienst-Obergrenzen gesetzt. Alles eine Frage der jeweiligen Festlegungen.



Wohnungskündigung auf Eigenbedarf?

beantwortet von dock69 am 20. Januar 2008 16:13
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Ja Personenkreis ist begrenzt und es gibt auch Fristen, die ich aber nicht parat hab. Sollte sich der Grund später als nicht zulässig oder unwahr herausstellen, muss der Vermieter an Dich Schadenersatz bezahlen, z.B. Deine Aufwendungen für den Umzug.



Wohnungskündigung auf Eigenbedarf?

beantwortet von HerrLich am 20. Januar 2008 15:57
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Ein Mietverhältnis kann der Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein „berechtigtes Interesse an der Beendigung hat“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 573). Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn er die Räume „für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Hausstandes benötigt“. Gerichte haben jedoch immer wieder im Einzelfall zu entscheiden, welche Interessen nun „berechtigt“ sind, aber auch beispielsweise bis zu welchem Verwandtschaftsgrad der Vermieter noch von „Angehörigen“ sprechen darf. http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/436/12424/



Wie kann ich die Werbeflut eindämmen?

beantwortet von Heurkens am 18. Januar 2008 18:54
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Hallo, ich habe das Problem so gelöst. Zurück an Absender Unerwünscht darauf schreiben. Deine eigene Adresse durch streichen und in den Briefkasten damit. Es dauert etwas aber es geht.



Wie kann ich die Werbeflut eindämmen?

beantwortet von kirsten am 18. Januar 2008 18:41
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Vielleicht da anrufen und sich beschweren oder hinschreiben? So würde ich es tun.



Wo gibt es Einheimischenmodelle beim Hausbau?

beantwortet von Raimund1 am 13. Januar 2008 16:36
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ES sind dann immer kommunale Massnahmen, z.B. verbilligtes Bauland, oder durch die Gemeinde vergünstigter Wohnungsbau.

Ich würde die Frage aber anders stellen, nämlich ob es im Umkreis von... solche Modelle gibt. Sonst hast du bald alle Möglichkeiten in ganz Deutschland



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