gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von WilliPahl

Katzenstreu in To entsorgt und Schüssel mit Resten in Badewanne ausgeduscht?

beantwortet von joschi2009 am 6. Dezember 2009 03:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Gang zum Fachanwalt ist angeraten. Anzeige wegen Sachbeschädigung halte ich für nicht gegeben, da hier kein Vorsatz zu erkennen ist, wird der Anwalt aber auch beantworten.

Der Anwalt wird hier wohl auf die weitere Mietzahlung bestehen, solange, bis das Vertragsverhältnis beendet wird. Schadensersatz für die Beseitigung der Verstopfung und weitere Schäden an dem Objekt werden wohl gegen den Mieter durchzusetzen sein. Die Kaution ist natürlich vorerst einzubehalten.

Guter Rat hier: Alle Aktionen mit dem eigenen Anwalt absprechen.



Katzenstreu in To entsorgt und Schüssel mit Resten in Badewanne ausgeduscht?

beantwortet von heimwerker am 4. Dezember 2009 14:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier sind Sie im Recht. Kaution einbehalten. Den handwerker in die Pflicht nehmen, als Zeuge zu fungieren. Hier würde ich den Rechtsstreit anstreben. Auch wenn die Gebäudehaftpflicht den Schaden übernimmt. MfG



Katzenstreu in To entsorgt und Schüssel mit Resten in Badewanne ausgeduscht?

beantwortet von Meinereiner67 am 4. Dezember 2009 13:19
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Moin, das steht auf jedem Katzenstreubeutel drauf, dass das im Abfluss nix verloren hat. Daher sehe ich sowas als Vorsätzliche sachbeschädigung an.- Also Strafanzeige stellen Die kaution würde ich keinesfalls rausrücken.-Da haste eh n halbes Jahr zeit.-Geh erstmal Zum Anwalt.- es sollte sich auch feststellen lassen wodurch der Abfluss verstopft worden ist.- Die Ex-Mieter werden wohl sagen: "War ich nich." Wie du da zur beweissicherung vorgehst sagt dir der Anwalt.- Die Strafanzeige machste deswegen, weil man mit nem Titel aus so genannter "unerlaubter Handlung" auch sogar in Sozialleistungen reinpfänden kann.-Mit dem handwerke in die Wohnung durftest u. MUSSTEST du, weil gefahr un verzug war.-Sonst wäre ja, wenn du das nicht abgestellt hättest, der Schaden am Gebäude möglicherweise noch höher.-- lass dich von nem gegnerischen Anwalt nicht verunsichern.-Du hast erstmal anspruch auf die Miete bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.-dann Schadenersatz geltend machen. und denen ruhig wegen der Rohrverstopfung Vorstz unterstellen.--einem ehemaligen Arbeitskollegen haben mal solche Asimieter sämtliche Antennen u. verteilerdosen aus der Wand gemacht. -Schlimmer noch die haben dann alle strippen in der Dose ganz kurz mit nem Seitenschneider abgeschnitten.-Stackdosen u. Schalter wiede anklemmen ging also nicht.-

Kommentar von WilliPahl am 4. Dezember 2009 13:48

Dk für Deine Antwort, also muß meine Anzeige auf unerlaubte Handlung wirklich lauten? Die Mieter haben mich schriftlich beschuldigt, die "Versehrtheit Ihrer Wohnung verletzt zu haben usw. usw." Ist das auch noch falsche Anschuldigung?

Kommentar von Meinereiner67 am 4. Dezember 2009 14:10

Andere hams ja auch geschrieben "Gefahr in Verzug"- was soll denn noch passieren wie n Wasserschaden, das das damit nicht zu begründen wäre.-ne Steigerung wäre ja nur noch, dass die Hütte brennt.- Übrigens, hättest du nichts gemacht könnte der andere, o. die versicherung seinen Schaden von dir Verlangen.- Das heißt Schadenminderungspflicht.-Man darf also nicht einfach nix machen wenn Wasser läuft, o die Hütte in Flammen steht.-Die begründung der unerlaubten Handlung ergibt sich aus dem Sachverhalt.-Weil das schon 10-jährige Kinder wissen, dass Katzenstreu nicht in n Abfluss darf.-Dafür gibts auch kein Argument.-Katzenstreu darf man sogar in ne Biotonne tun.-Also unterstell dass das extra da rein gemacht wurde um dich zu schädigen.- Den eindruck habe ich, so wie sich das darstellt wirklich.-Der Anwalt macht das aber dann schon.

Kommentar von ninamaeusle am 5. Dezember 2009 01:16

Nur zwei kleine Anmerkungen: 1. Nicht jedes Katzenstreu darf in den Biomüll und 2. Ob die Mieter es extra gemacht haben, um die Vermieterin zu schädigen, bezweifel ich - das würde Hirn voraussetzen.



Katzenstreu in To entsorgt und Schüssel mit Resten in Badewanne ausgeduscht?

beantwortet von ninamaeusle am 4. Dezember 2009 13:08
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Mieter die Verstopfung tatsächlich verschuldet und du es ihm nachweisen kannst, dann muss er die Kosten für den entstandenen Schaden tragen. Aber das wirst du wahrscheinlich nur über einen Anwalt geregelt bekommen. Wenn allerdings die Verstopfung aufgrund von normalem Gebrauch entstanden ist (und da gehört Katzenstreu im Klo entsorgen definitiv nicht), dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Ich bin selbst Katzenbesitzerin und kann nicht nachvollziehen, wie jemand auf die Idee kommt, Katzenstreu im Klo zu entsorgen. Derjenige muss eine IQ von Katzenstreu haben. Man weiß doch, dass das zu einer Verstopfung führt !! Himmel - lass Hirn regnen. Ach ja und die Kaution würde ich erst mal nicht ausbezahlen - für solche Fälle ist sie ja da.

Kommentar von WilliPahl am 4. Dezember 2009 13:16

Danke für Deine Antwort. Ich bin auch "Katzenfrauchen" und auf den Katzenstreutüten steht eindeutig die Warnung ... Wollte noch mal die Meinung hören. Ich steht immer fassungslos vor dem Verhalten so mancher Mieter. Ist ja nicht ihr Eigentum... Mülltonne steht neben Treppenaufgang...

Kommentar von ninamaeusle am 5. Dezember 2009 01:12

Glaub mir, es gibt auch ignorante Vermieter, die ihr Haus verkommen lassen. (Spreche aus Erfahrung.) Aber warum hausen solche Messis dann nicht bei ignoranten Vermietern - würde doch super passen ;-)



Katzenstreu in To entsorgt und Schüssel mit Resten in Badewanne ausgeduscht?

beantwortet von merci27 am 4. Dezember 2009 13:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei Gefahr in verzug ist das dein gutes Recht, die Kaution für den Schaden darfst du einbehalten. Erst wenn die Versicherung der Mieter denn Schaden bezahlt und die Betriebsnebenkosten für das laufende Jahr abgerechnet wurden und dann noch etwas übrig bleibt musst du die Kaution auszahlen



Katzenstreu in To entsorgt und Schüssel mit Resten in Badewanne ausgeduscht?

beantwortet von wueselduesel am 4. Dezember 2009 13:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch einen Anwalt nehmen.



Wer kennt Internetseiten, wo man sich über Personen/Geschichten a.d. 2. Weltkrieg austauschen kann

beantwortet von alchemist2 am 30. November 2009 19:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gib mal "Heimatbrief" als Suchwort bei Google ein, da findest du viele Ortsverbände, die ihre Kriegserinnerungen pflegen.

Kommentar von WilliPahl am 4. Dezember 2009 11:53

dk für Deinen Tip.Ich war freudig überrascht, wie viele Kriegs- u. Nachkriegskinder schon ihre interessante Familiengeschichten aufgeschrieben haben.



Wer kennt Internetseiten, wo man sich über Personen/Geschichten a.d. 2. Weltkrieg austauschen kann

beantwortet von Wolff966 am 30. November 2009 19:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Früher hat sich das Rote Kreuz intensiv um soetwas gekümmert.Hast Du es da schon versucht?



Was tun, wenn Gericht Rechtshilfe genehmigt, aber kein RA übernehmen will?

beantwortet von feenwinkel am 29. November 2009 17:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was soll man da sagen?.............Lohnt sich Deine Klage?...........Oder suchst Du Dein Recht?............Der Rechtsanwalt sieht viel und schlecht bezahlte Arbeit auf sich zukommen. Da wird er nicht wollen. Der Streitwert ist zu gering. Geh davon aus, das Du keinen finden wirst.



Was tun, wenn Gericht Rechtshilfe genehmigt, aber kein RA übernehmen will?

beantwortet von domchef am 29. November 2009 17:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anwaltskammer anrufen und dort nach einen geeigneten kollegen fragen.
die helfen gerne weiter

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 29. November 2009 17:48

kleiner tipp noch am rande: versuch es mal in den nachbargemeinden. manche ortsansässigen RA`s gehen nicht gerne gegen die "eigene" gemeinde vor weil sie selbst dort politisch aktiv sind



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.