Bei leichtbauwänden stehen in einen Abstand von ca. 60cm afrechte Ständer, diese sind auf Holz oder C-Profilen (Blech). Wenn das Regal groß genug ist und keine festen Befestigungspunkte gesitzt, kann man dort die Schrauben auch ohne Dübel einschrauben. Ein Balkensuchgerät ist da sehr hilfreich. Ansonsten im Baumarkt bei den Fischerdübel schauen. Es gibt Hohlwanddübel, die sich die sich beim anschrauben hinter der Gipsplatte verknoten. Als Heimwerker empfiehlt sich der Fischer UX, der dieser auch für andere Anwendungen verwendet werden kann. Der GK Gipskartondübel eignet sich nicht so gut für ein Bücherregal, da dieser Dübel nur im Gips steckt und bei einer einfach beplankten Wand die Gipsstärke nur 9.5 oder 12.5mm beträgt, Dieser Dübel muß mit sehr viel Gefühl eingedreht werden, sonst brüsselt der Gips schon bein reindrehen und die Haltbarkeit ist schon vermindert. Zum anderen muß man die Schraube sofort auf die exakt tiefe drehen, auf keinen fall zu tief, denn beim wieder zurückdrehen, dreht man den Gipsdübel GK wieder au der Gipsplatte und alles ist wieder los und das Loch ausgelutscht.
Hierfür gibt es verschiedene Dübel. Die Rigibsdübel sehen aus wie eine Schraube, werden mit der Bohrmaschine eingeschraubt. Oder Klappdübel find ich aber nicht so gut. www.benzinsparclub.de
WildeFee am 20. Dezember 2009 11:26 Das klingt doch gut, danke!
Längere Schrauben nehmen und das Regal durch die Zwischenwand in der eigentlichen Wand befestigen, das hält garantiert
WildeFee am 20. Dezember 2009 11:24 Ich weiß nicht, wie groß der Hohlraum ist... auf die Idee bin ich auch schon gekommen ansonsten. :)
colonius1106 am 20. Dezember 2009 11:26 Bei allen anderen Lösungsmöglichkeiten besteht die Gefahr daß bei großer Belastung (Bücher), die Rigipsplatten ausbrechen !
Laß Dich mal im Baumarkt beraten, dafür gibt es spezielle Dübel
Der Vermieter muss Dir zunächst eine Frist geben, damit Du nach reinigen kannst. Ohne diese Möglichkeit musst Du überhaupt nichts bezahlen. Schlage das dem Vermieter vor. Du bekommst dann noch einmal den Schlüssel für die Arbeiten. Den fehlenden Schlüssel musst Du ersetzen. Die Klobrille kannst Du selbst kaufen und dem VM geben. Frage aber erstmal nach. Möglich das er eine ganz neue Toilette installiert und die sowieso mit Deckel geliefert wird. Wenn Du die Brille und Deckel kaufen willst, dann achte darauf dass es auch das passende ist. Ansonsten doch lieber den Vermieter kaufen lassen. Kostet auch nicht die Welt. Reinigungsarbeiten aber musst Du ohne Nachbesserungsfrist nicht zahlen. Denn das kannst Du selbst.
Das ein Mieter eine 13 Jahre alte Toilettenbrille ersetzen muss, ist mehr als lachhaft. Bei Allem was vom Mieter ersetzt werden muss, darf dieser sich nicht bereichern. Im Klartext, er darf nicht besser gestellt werden als vorher. Wenn auch schlecht möglich, der Mieter schuldet seinem VM eine 13 Jahre alte Toilettenbrille. Verschmutzungen sind natürlich zu beseitigen. Natürlich ist auch der Schlüssel zu ersetzen. Zur Reinigung ist eine Nachfrist zu setzen. MfG
die klobrille hast du nach 13 jahren schon mal abgewohnt. wenn du rechtsschutz hast hast du auch anspruch auf beratungstermin beim anwalt. mach schnell einen termin nochmal in die wohnung zu kommen um evtl. wirkliche mängel zu beseitigen, mach dann gleich fotos und nimm zeugen mit.
WildeFee am 28. November 2009 18:08 Fotos haben wir gemacht... Rechtschutz habe ich nicht, aber ich werde am Montag mal anfragen. Danke.
rechtlich muss dir dein vermieter eine frist (oder nachfrist) zur beseititung etwaiger mängel setzen. setzt er diese frist nicht - brauchst du selbstverständlich keine kosten dafür übernehmen. es sei denn, ihr habt im übergabeprotokoll etwas anderes vermerkt.
verschmutzungen solange sie sich im normalen rahmen bewegen sowie eine offenbar verschlissene klobrille stellen keine mängel im sinne der definition dar. diese kosten muss der vermieter wohl selbst berappen. das ist normaler mietgebrauch und dafür hast du ja schließlich jahrelang miete gezahlt!
hab diese ganze sache gerade frisch mit meinem ex-vermieter durch und der hat den prozess verloren!
WildeFee am 28. November 2009 17:42 Cool, auf so eine Antwort habe ich gehofft! :)
Hast Du zufällig einen Link bzw. weißt Du, wo man entsprechende Texte findet? Ansonsten muss ich meine Anwältin fragen, aber auch fragen kostet in dem Falle...
Achja, im Übergabeprotokoll wurde nichts anderes vermerkt, nein.
maxmuster1 am 28. November 2009 17:47 mit nem link kann ich dir leider nicht helfen, hat alles mein anwalt bearbeitet und der meinte gleich zu beginn, dass die sache ganz klar zu meinen gunsten entschieden werden wird.
falls du KEINE kaution bei deinem vermieter haben solltest, lass dich verklagen (soll er die beweisführung machen). falls du eine kaution geleistet hast, wird er die einbehalten und vermutlich versuchen zu ziehen. veranlasse in diesem fall über deinen anwalt eine einstweilige verfügung (wird bestimmt stattgegeben). nach ablauf von 6 monaten nach mietende verklage deinen vermieter auf herausgabe der kaution. er muss darlegen, warum er nicht zahlt.
viel erfolg, du hast gute karten!!
WildeFee am 28. November 2009 18:09 Ich danke Dir ganz herzlich!
maxmuster1 am 28. November 2009 20:18 wenn dein vermieter versucht die kaution ungerechtfertigt zu beanspruchen ---> sofort einstweilige verfügung (vorentscheidung des gerichtes) beantragen!
nur wen es so im mietvertrag steht aber heutzutage musst du bei den meisten wohungen nichtmal neu streichen welchen sinn hätte das auch der nachmieter streicht es wieder weil die farbe nicht passt wie gesagt wen im mietvertrag was steht von muss im top zustand ohne schäden usw übergeben werden musst du auch die klobrille neu machen lassen ^^
WildeFee am 28. November 2009 17:40 Ich mache gerne die KLobrille neu - das ist es ja. Ich würde es lieber selbst machen, das kostet mich garantiert weniger... das war die Frage: habe ich nicht ein Recht darauf, es selbst in Ordnung zu bringen?
Ich danke Dir für die ausführliche Erklärung!
Huhu!
Das hält super! Bombenfest. ;-) Danke!