Antworten auf Fragen von Wernherr
Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen von minderjährigen Personen benutzt werden, wobei eine Abgabeempfehlung von 12 Jahren eingehalten werden sollte, oder die Verwendung unter Aufsicht einer erwachsenen Person stattfindet. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen aus 1 m Entfernung, sein. Böller in Definition eines rein akustischen Effektes sind von einer möglichen Zulassung in Kl.I ausgenommen.
Böller bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Ausnahmegenehmigung nur Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m Entfernung, sein.
Quelle: Wikipedia
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Warlordfw am 3. Dezember 2009 18:05
Es steht doch extra auf den Feuerwerkskörpern, also ja, die Polizei ist da klar im Recht. Ein guter Bekannter hat dank diesen Dingern 3 Finger verloren (Ein Kind hielt einen Böller lange in der Hand, unser Bekannter sah das und nahm dem kleinen Kind das Teil aus der Hand. In dem Moment kam es zur Explosion). Die Teile sind wirklich gefährlich und dementsprechend zu Recht ab 18. Aber in der Praxis kümmert das nur die Wenigsten. Fast jeder hat wohl schon einen Böller losgelassen, auch ohne elterliche Erlaubnis/Aufsicht.
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gorgi83 am 3. Dezember 2009 18:05
Hm, schwere Frage, welches gesetz da zuständig ist? bgb und oder das JuschG also Jugend-Schutz-Gesetz. Kann aber auch StrGB sein?!
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JeanRutti am 3. Dezember 2009 18:05
es gibt spezielles jugendfeuerwerk alles andere ist ab 18 jahren. der jenige macht sich strafbar der die knaller dem jugendlichen gegeben hat.
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Kathy89 am 3. Dezember 2009 18:05
So weit ich weiß sind diese "Böller" erst ab 18.
Es sei denn jemand Jüngeres kauft Knallerbsen :) Die sind ja auch harmlos.
Den Paragraphen kenne ich nicht genau...aber heutzutage ist ja alles erst ab 18 (Gott sei Dank!). Denn die Kleinen haben schon zu viel Unfug betrieben und Hände sind weggeflogen. :/
- Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen von
minderjährigen Personen benutzt werden, wobei
eine Abgabeempfehlung von 12 Jahren
eingehalten werden sollte, oder die Verwendung
unter Aufsicht einer erwachsenen Person
stattfindet. Pyrotechnische Gegenstände der
Klasse I dürfen nicht lauter als 120 dBA,
gemessen aus 1 m Entfernung, sein. Böller in
Definition eines rein akustischen Effektes
sind von einer möglichen Zulassung in Kl.I
ausgenommen.
- Böller bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II
dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18
Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine
anders lautende Ausnahmegenehmigung nur
Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1.
SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht
lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m
Entfernung, sein.
- Feuerwerkskörper beider Klassen müssen von
der BAM geprüft und zugelassen sein.
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lito40 am 3. Dezember 2009 18:04
klar, das war schon verboten als ich klein war,
ist schon immer erst ab 18j erlaubt!!!
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mugie77 am 3. Dezember 2009 18:04
Ja böller u Knaller ab 18 laut Jsg
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paggio am 3. Dezember 2009 18:04
Ja,die Polizei hat recht.