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Antworten auf Fragen von Wangshouguan

Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von waltghaupt am 17. Dezember 2009 16:24
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den Vermieter hinweisen, dass Du innerhalb der nächsten 48 Stunden einen Schlüsseldienst auf seine Kosten bestellst um den Schließzylinder wechseln zu lassen und kauf einen vernünftigen (kostet um die 80 - 100 €). Abgesehen davon würde ich auch nach Erhalt der Schlüssel anschließend sowieso einen neuen auf eigene Kosten kaufen, da Du ja nicht weißt wieviele Schlüssel er noch hat. Bei etwas handwerklichem Geschick kann man das selber machen.



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von rotesAuge am 17. Dezember 2009 13:16
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ich hatte diesen fall: genossenschaftswohnung, die privat an mich weitergegeben wurde. 3 schlüssel vorhanden, 2 wurden gleich übergeben, 1 nicht (da er bei einer freundin hinterlegt war, die in urlaub war). nach 2 wochen täglichem nachfragen hat die Gurke von vormieterin zugegeben, den schlüssel nicht mehr zu finden. da hab ich gleich bei der genossenschaft angerufen, die haben gesagt, dass eigentlich ich den austausch vom schloss zahlen müsste, dass ich aber 100%ig vor gericht gewinnen würde, weil im privaten Wohnungs-Übernahme-Vertrag exakt von 3 Schlüsseln die Rede ist und auch drin steht, dass 1 erst später übergeben wird. Also du siehst, du hast gute chancen das geld zurückzubekommen. Aber wechsle das Schloss sofort aus, denn die versicherung zahlt dir keinen cent, wenn die wissen, dass die tür aufgesperrt war, und dann was gestohlen wurde!



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von MarkusReinartz am 17. Dezember 2009 10:01
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Das kann der Vermieter natürlich nicht verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


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Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von Ontario am 17. Dezember 2009 09:28
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Kein Vermieter kann verlangen, dass man die Wohnungstüre offenstehen lassen muss. Vermieter auffordern, ein neues Schloss einbauenzu lassen, wenn er die Schlüssel angeblich verloren hat. Zutritt zur Wohnung hat der Vermieter, wenn er seine Absicht und die Gründe dem Mieter rechtzeitig mitteilt. Z. B. notwendige Reparaturen. Oder Zählerablesungen. Ansonsten hat der Vermieter kein Recht eine vermietete Wohnung zu betreten. Es gibt aber Ausnahmen in Notfällen. Betritt der Vermieter die Wohnung, ohne dass er die Mieter davon in Kenntnis setzt, wäre dies eine strafbare Handlung .



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von firstguardian am 17. Dezember 2009 09:19
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Sie haben offenbar einen Mietvertrag mit einem Schwachkopf abgeschlossen. Tauschen Sie den Schließzylinder und geben Sie ihm den ausgebauten Zylinder gegen Quittung.



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von albatros am 17. Dezember 2009 01:52
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Sofort alten Zylinder aus- und neuen einbauen, gibt es im Baumarkt für wenig Geld. Du brauchst da mit Sicherheit keinen Schlüssseldienst. Vom Vermieter Kostenerstattung verlangen. Ihm Verrechnung mit der nächsten Miete anbieten. .



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von vincero am 16. Dezember 2009 20:08
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ein vermieter kann keine wohnung ohne schlüssel vermieten. wechsel sofort das schloss aus und heben den alten zylinder auf, den kannst du dann bei auszug wieder einbauen. teile dem vermieter schriftlich mit, dass du zu dieser massnahme verpflichet und berechtigt bist und verlange die kosten als erstattung mit der begründung, dass du die wohnung ohne schlüssel nicht nutzen konntest und eventuellen schaden an der wohnung abgewendest hast. wenn er zahlt kannst du den alten zylinder wegwerfen.



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von Questor am 16. Dezember 2009 19:30
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Bau ein neues Schloss ein und heul hier nicht rum, das hätte ich sofort getan! Tür offen lassen, wie blöd.....

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 17. Dezember 2009 01:54

Dein Ton ist unangemessen und unhöflich!

Kommentar von 0e5690bdcaa58cebeda5bb60c6281623smallrotesAuge am 17. Dezember 2009 13:17

genau questor, solche kommentar kannst du dir sparen! wenn du dich so über die "dummheit" der fragen aufregen musst, warum bist du überhaupt hier?



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von Brauer0105 am 16. Dezember 2009 19:28
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Das ist mit Sicherheit nicht rechtens! Stell dir mal vor, wenn dir etwas aus der Wohnung gestohlen wird, dann bist doch du letztendlich die bzw. der Dumme!Bist ja verpflichtet deine Tür abzuschließen! (Versicherungstechnische Gründe) Wenn er sagt, er habe den Schlüssel verlegt, dann muß er halt ein neues Schloß einbauen! Oder aber du baust selbst ein neues ein wenn er es nicht macht! Die Kosten würde ich ihm in Rechnung stellen, bzw. von der Miete abziehen! (also, ich würde es so machen)!



Darf mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meine Wohnungstür offen lasse?

beantwortet von neili am 16. Dezember 2009 19:25
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sofort auf die Schlüssel bestehen. Es sind immer 3 Schlüssel für ein Schloss vorhanden. Er kann ja nicht alle 3 Schlüssel verlegt haben. Wenn doch sofort verlangen das ein Neues Schloss eingebaut wird. Ich habe bei uns auch die Schlösser gewechselt als wir eingezogen sind. da es keine Schließanlage war. und jeder sich bei dem alten schloss ein Schlüssel nachmachen lassen konnte. Und er ist sogar dazu verpflichtet sie dir auszuhändigen.



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