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Antworten auf Fragen von VoinG

Rechnung für eine Firma mit Sitz in Gibraltar. Ohne MwSt.

beantwortet von Costasur am 18. Juli 2009 20:10
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Gibraltar ist kein Drittland, gehört zum UK. Gibraltar ist teil der EU. In Gibraltar gibt es keine Mehrwertsteuer, daher auch keine EU Nummer. Ich kann aus Gibraltar ohne Mehrwert versenden, ich weiss aber nicht wie es umgekehrt ist, wenn Waren aus der EU bezogen werden. Gibraltar hat auch keinen Zoll, Waren ( aus der EU ) können frei eingeführt werden. Gibraltar hat einen speziellen Status innerhalb der EU, unterliegt aber EU und UK Gesetzen. Und was den cleveren Kommentar wegen Briefkastenfirma angeht, alle Firmen sind registriert und die Daten sind öffentlich zugänglich. Auch mit Firmenadresse !



Rechnung für eine Firma mit Sitz in Gibraltar. Ohne MwSt.

beantwortet von kleineroteHexe am 28. März 2009 17:02
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USt-ID-Nummern gibt es nur in EU-STAATEN. Bei Drittländern gibt es keine USt-ID-Nummer. Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei, die Ausfuhr muss durch die Papiere (Zoll) nachzuweisen sein.

Wikipedia: Europäische Identifikationsnummern

Eine Ausnahme stellen EU-USt-IdNrn dar: Das sind Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die mit den Buchstaben EU beginnen und die an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer vergeben werden, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (§ 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen. Rechtsgrundlage ist die durch § 18 Abs. 4c und 4d UStG zum 1. Juli 2003 eingeführte Sonderregelung, die wiederum auf europarechtliche Vorgaben[18] zurückgeht. EU-Umsatzsteuernummern kommen also nur zwischen außereuropäischen Unternehmen und europäischen Nichtunternehmen zum Einsatz; sie brauchen (und können) deswegen weder vom BZSt noch vom MIAS validiert werden. Diese Nummern gelten nur in der EU. Nicht EU Staaten haben keine eigene ST-ID Nr.

Kommentar von VoinG am 28. März 2009 22:29

Ja, das stimmt! Wie blöd, ich sag es die ganze Zeit selbst - ein Drittland, nix EU. Und dann will ich, warum auch immer, die Steuernummer sehen usw. Auf jeden Fall, vielen Dank für den Hinweis! Ok, um den Fall noch abzuschließen und für die anderen "zugänglicher" zu machen, schreibe ich noch ein paar Paragraphen hier rein. §4.1.a Steuerbefreiungen bei sonstigen Leistungen (in meinem Fall keine Lieferung) - Ausfuhrlieferung (definiert im §6) §6.1 - Ausfuhrlieferung, genau mein Fall, Drittlandsgebiet explizit erwähnt. In den Richtlinien habe ich nichts Wichtiges gefunden.

Schwieriger wird es mit dem Ausfuhrnachweis. (UStR 131, Richtlinien zu §6 UStG) da ich kein Ausfuhrnachweis vorlegen kann - es wird "per Internet" geliefert. Hier muss ich aber wohl wirklich beim Finanzamt nachfragen, da ich wirklich nicht richtig nachweisen kann, dass meine "Waren" im Ausland verkauft worden waren..

Vielen Dank an alle!



Rechnung für eine Firma mit Sitz in Gibraltar. Ohne MwSt.

beantwortet von Teddyle am 26. März 2009 18:35
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Gibraltar gehört zu England, ist damit kein Drittland. Es liegt also eine innergemeinschaftliche Lieferung vor (§4 Nr.1 Buchstabe b). Weiter bei § 6a, Absatz (1) Nr.2 Buchstabe a) UND Nr.3 Zu beachten ist dabei auch Absatz (4). Dann weiter mit § 14a, Absatz (1) Satz 1. Dann kommt Dein Problem bei Absatz (2) Satz 1. Da hilft m.E. wirklich nur dumm stellen und ganz vorsichtig nachfragen. Viel Glück!

Kommentar von VoinG am 26. März 2009 19:08

Hier muss ich dir leider widersprechen - laut Steuerlichen Richtlinien (zu §1 UStG 13a(2)) ".. umfasst das Drittlandgebiet die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. Andorra, Gibraltar und den Vatikan.." Die restlichen Paragraphen kenne ich auch, da liegt aber das Problem nicht. Ich weiß nicht und kann die Infos nirgendswo finden, ob man in Gibraltar wirklich eine USt-ID besitzen muss oder nicht.. Und wenn nicht, ob ich dann eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen darf, vielleicht gibt es eine Regelung oder so. Vielen Dank trotzdem!

Kommentar von Dff5a9b94f64d806f0eb7108359c5e91smallTeddyle am 26. März 2009 20:47

Pardon, tut mir leid. In meinen Richtlinien zum UStG gibt es zu §1 keine Richtlinie 13a nur R13. Wahrscheinlich ist mein Exemplar nicht ganz auf der zeitlichen Höhe. Ich hätte Dir gerne geholfen.



Rechnung für eine Firma mit Sitz in Gibraltar. Ohne MwSt.

beantwortet von Realito am 26. März 2009 17:22
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Ist betimmt eine Briefkasten Firma. Wie heissen die denn?

Kommentar von VoinG am 26. März 2009 17:23

Musst du das unbedingt wissen um meine Frage zu beantworten?



Rechnung für eine Firma mit Sitz in Gibraltar. Ohne MwSt.

beantwortet von andreas48 am 26. März 2009 17:16
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eigentlich müsste das zuständige Finanzamt oder dein Steuerberater die passende Antwort parat haben, denn das ist schon sehr spezifisch

Kommentar von VoinG am 26. März 2009 17:24

Ja schon.. Aber einen Steuerberater habe ich nicht und bevor ich mich ans Finanzamt melde wollte ich mich ein bisschen im Netz umschauen. Danke!



Familienzusammenführung und Wohnfläsche

beantwortet von Milwa am 20. Februar 2009 14:17
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mit ausreichender Wohnraum ist eben gemeint, dass die Wohnung (in dem Fall jetzt) auch ein Kinderzimmer haben muss. Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer. Wenn die Wohnung gut aufgeteilt ist, sind da knapp 60 qm. Wobei da dann meist das Kinderzimmer nur so um die max. 8qm hat. Es gibt doch in fast allen Städten Ausländerbeauftragte und z.B. Ausländerausschüsse. Da müsste er sih vielleicht einmal im Rathaus erkundigen oder über die Internetseite seines Heimatortes gehen. Viel Glück .



Familienzusammenführung und Wohnfläsche

beantwortet von Engelchen46 am 20. Februar 2009 14:06
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Wenn er eine Wohnung sucht und meint, z.b 3 Zimmer mit ca. 90qm reichen aus für 3 Leute, dann kann er die doch mieten...wenn er sie nicht für zu teuer hält und sich die Miete nicht leisten kann. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Behörden darauf achten in wieviel qm eine nach Deutschland geholte ausländische Ehefrau mit Kind bezieht...ausser der Mann bezieht HartzIV, aber dann widerum müsste ihm die Arge die angemessenen qm für so und soviel Personen nennen.

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:17

Naja, ich weiß auch nicht.. Er lebt nicht vom HartzIV, er arbeitet. Aber das ist wirklich das Problem für ihn eine neue Wohnung zu finden, und er schaut sich alle Angebote an. Und wenn er irgendwie ein gutes Angebot bekommt, wo die Wohnung z.B. , sage ich, 68m groß ist und ansonsten alles i.O. ist und er nimmt die und im Endeffekt braucht er 69m.. Dann hat er wirklich ein großes, teures Problem.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 20. Februar 2009 14:32

Er sollte sich mal bei einem Anwalt oder beim Wohnungsamt informieren, ob die Behörden ihm wirklich so einen Stress wegen einem qm machen können..ob das wirklich so rechtens ist. Ich denke mal nicht, denn wenn er arbeitet, die Miete alleine bezahlt, wer will ihm dann vorschreiben, wieviel qm die Wohnung haben darf..es müsste eigentlich allen egal sein, auch wenn er auf einen Bauerhof ziehen würde.

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:37

".. ob die Behörden ihm wirklich so einen Stress wegen einem qm machen können"

Oh doch, und wie..

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 20. Februar 2009 14:48

Ja ich weiß, können tun die viel...Frage wäre aber, wenn er alles alleine finanziert, ob dann diese Einmischung von Seiten der Behörde auch rechtens ist.



Familienzusammenführung und Wohnfläsche

beantwortet von duwieich am 20. Februar 2009 14:04
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ich würde mal sagen wenn er vom der behörde lebt sollte seine familie da beiben wo sie ist da wir schon genug für andere zahlen

sorry ist meine ansicht

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 20. Februar 2009 14:06

Frage nochmal lesen!

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:08

Genau, keiner will Geld von "euch", er zahlt genügend Steuern für "euch". SORRY, war jetzt die Antwort für duwieich, nicht für die anderen!

Kommentar von duwieich am 20. Februar 2009 22:20

für mich brauchst du keine steuern zahlen das mache ich schon selber



Familienzusammenführung und Wohnfläsche

beantwortet von Nellina am 20. Februar 2009 14:03
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Ich denke dass es ausreicht, wenn er 1 Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, ein Bad und eine Wohnkueche hat. Dementsprechend ca. 60qm

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:12

Danke, ich brauche aber wirklich genaue Zahlen :(

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 20. Februar 2009 14:16

es gibt keine genauen zahlen, zumal sie auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich sind. NRW z.B. 45 qm, RLP z.B. 55 bei einzelpersonen

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Februar 2009 14:22

ich habe das gefunden und werde jetzt noch weitersuchen: 2. Ausreichender Wohnraum steht der Familie, wie von § 17 Abs. 2 Nr. 2 AuslG gefordert, zur Verfügung. § 17 AuslG trifft keine eigene abschließende Bestimmung über die Anforderungen an ausreichenden Wohnraum. Er regelt in Absatz 4 Sätze 1 und 2 lediglich eine Obergrenze und eine Untergrenze der Anforderungen. Ausreichend ist Wohnraum dann, wenn er für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung genügt, d.h. wenn er nach Anzahl der Räume und Wohnfläche dem Wohnraum entspricht, der der Familie nach den wohnungsrechtlichen Vorschriften überlassen werden dürfte. Schaue mal zu diesen Link, der koennte Dir weiterhelfen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=34801&ccheck=1

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:31

Vielen herzlichen Dank! Ich habe auch etwas gefunden, hier: http://www.bilkay-oeney.de/politisch/kleine_anfragen/1340597.html

".. Ausreichender Wohnraum ist stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied im Alter von über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) angemessen mitbenutzt werden können. Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres werden nicht mitgezählt."

Das gilt aber wahrscheinlich nur für Berlin, es ist wohl so, dass es wirklich vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und er ist in Stuttgart. Kennt jemand die Zahlen für Baden-Württemberg? :)



Familienzusammenführung und Wohnfläsche

beantwortet von merci27 am 20. Februar 2009 14:02
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einer einzelnen Person stehen ca. 40 m² zu bei einer Familie mit 3 Personen sind ca. 65 m²- 70 m² angemessen.

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:04

Danke! Woher stammen die Zahlen, wenn ich fragen darf? :)

Kommentar von 8048d289c9f82921878e526be5ffe5b2smallmerci27 am 20. Februar 2009 14:25

von der Wohnungsgesellschaft der Stadt München

Kommentar von VoinG am 20. Februar 2009 14:34

Danke schön!



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