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Antworten auf Fragen von Vietzi

Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von tucan am 5. März 2009 12:38
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Der von der Versicherung beauftragte Gutachter, wird immer das Gutachten so gestallten, dass die Versicherung dabei gut wegkommt. Ist bei einem Unfall auch nicht anders.

Daher sollte man immer einen eigenen Gutachter beauftragen und wenn die Differenz gravierend ist, es auch auf einen Prozess ankommen lassen. Das Gericht bestellt dann einen eigenen Gutachter und meist liegt dann der Betrag zwischen den Gutachten.

Verliert die Versicherung den Prozess muss sie zahlen, ansonsten Du. Daher ist eine RV in einem solchen Fall immer gut :-)



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 12:35
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Und natürlich bei der Niederlage, da haben die Vorschreiber recht, bleibst Du auch noch auf den Gutachterkosten sitzen. Außer, Du hast eine Rechtsschutzversicherung



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 12:32
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Was ist übehaupt passiert? Kfz gestohlen und es geht um deine Teilkaskoversicherung oder Kfz Unfall und die gegnerische Versicherung will zu wenig zahlen? Wenn a) must Du den Beweis antreten, dass Dein Kfz mehr wert ist. Dazu würd ich erst mal im Internet recherieren, was denn ein akzeptabler Wert wäre. Dann zum Anwalt. Wenn Du Recht bekommst, muss die beklagte Seite Deinen Anwalt sowieso bezahlen. Wen Du schlecht recheriert hast, bleibst Du möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen. Wenns Deine Kasko ist, ist es zwar ähnlich, nur man muss halt gegen den eigenen Versicherer klagen. Und die Regulierungen unterscheiden sich im Deetail.



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von Easyliving am 5. März 2009 12:31
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Bei uns war das der fall nach einem autounfal, da hat der gutachter den restwert deutlich zu niedrig gewertet. wir haben den gutachter nochmal kontaktiert und bei der versicherung gesgat, dass wir ein neues wollen (also widerspruch) daraufhin hat ein andere gutachter eine deutlich andere summe herausbekommen

alos entweder nochma mit dem gutachter reden oder widerspruch bei der versicherung



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von primusvonquack am 5. März 2009 12:28
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Du kannst höchstens bei deiner Versicherung dem Gutachten wiedersprechen, weil z.B. Ausstattung nicht berücksichtigt wurde.



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von odemtann am 5. März 2009 12:28
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Ein Gutachten wirst du nicht beeinflussen können . Der Gutachter macht seinen Job . Es sei denn du versuchst es mirt einem Gutachter den du selbst bestellst und ihn selbst bezahlst , aber das kann teuer werden



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von anjanni am 5. März 2009 12:27
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Wieso bist Du der Ansicht, daß der Wert zu niedrig angesetzt ist?

Wenn das ein offizieller Gutachter war, wirst Du wenig Chancen haben.

Aber vielleicht kannst Du alle Gründe anführen - und vielleicht vergleichbare Autos bei diversen Händlern finden, die entsprechend mehr kosten. Dann kannst Du vielleicht noch Einfluß nehmen.

Oder Du bittest um einen Nachweis, wo Du ein entsprechendes Auto zu dem angesetzten Preis bekommst.



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von holsch am 5. März 2009 12:27
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anderes gutachten machen lassen...

selbst orientieren

www.mobile.de



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von Madalena am 5. März 2009 12:27
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das wäre in meinen augen strafbar, dafür gibt es ja gutachter, die den wert ermitteln, aber eben nicht immer so, wie man sich selbst das vorstellst. oder noch einen zweiten gutachter hinzuziehen, der muss allerdings anerkannt sein und werden.



Wie kann man den Wiederbeschaffungswert nach Diebstahl beeinflussen?

beantwortet von maiki01 am 5. März 2009 12:26
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Du kannst lediglich Widerspruch einlegen, bzw. ein Gegengutachten einholen



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