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Antworten auf Fragen von ViVi2802

Welche Phase der Läufigkeit bei einer Hündin ist die "gefährlichste" ? (wieviele Tage etc.)

beantwortet von rabutz1991 am 23. Mai 2008 21:53
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die heisseste Phase bei meiner Hündin war als sie nicht mehr blutete! das war ende 2 woche anfags 3 woche! Aber eben ist sehr unterschiedlich von Hund zu Hund!!!!!!!!!!



Kann mir jemand ein gutes Programm zum "Internet-/Online-Radio machen" empfehlen?

beantwortet von Raccoon am 12. Mai 2008 01:17
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Das da wäre sowas: http://www.softpedia.com/get/Internet/Servers/Other-Servers/Internet-Broadcasting-Studio-Free.shtml
Ist Freeware. Da ich aber kein Experte in dem Gebiet bin, weiß ich nicht, wie gut das Programm ist.




Wie lange nach Beendigung d. Beschäftigungsverhältnisses habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

beantwortet von Kairofan am 9. Mai 2008 10:29
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Früher war die Frist bei 30 Jahren. Seit 2002 wurde die Frist auf 3 Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate.



Wie lange nach Beendigung d. Beschäftigungsverhältnisses habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

beantwortet von tradaix am 9. Mai 2008 10:27
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§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Regelmässige Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 Abs. 1 BGB - Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist

Die regelmässige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und

  2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten!

Tarifvertraglich kann ein anderer Zeitraum festgelegt sein.



Wie lange nach Beendigung d. Beschäftigungsverhältnisses habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

beantwortet von geige am 9. Mai 2008 10:26
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Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann.



Wie lange nach Beendigung d. Beschäftigungsverhältnisses habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

beantwortet von Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 9. Mai 2008 10:25
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Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Zeugniserteilung gem. § 195 BGB erst in 3 Jahren. kann ich mir auch nicht vorstellen, weil man bestimmt die personalakte auch keine 30jahre archivieren muss



Kennt jemand von euch ein gutes Programm mit dem ich meine Tippgeschwindigkeit testen kann?

beantwortet von elmara am 6. Mai 2008 10:54
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http://speedtest.schnell-schreiben.de/

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallOskar Momo am 6. Mai 2008 12:47

noch viel besser als der obere Link, wie ich finde, da kein Werbetext als Schreibtext genommen wird..:-)



Kennt jemand von euch ein gutes Programm mit dem ich meine Tippgeschwindigkeit testen kann?

beantwortet von MiSsKoRn am 6. Mai 2008 10:21
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http://online.ergosolo.de/test/test.html viel spaß :-)

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 6. Mai 2008 10:29

Interessant ist ja, dass der Testtext einen Fehler enthält... Wenn man diesen korrigiert, wird das als Fehler angesehen. Hm.

Kommentar von 451ddd0634632c5071aebcebd2ec7881smallMiSsKoRn am 6. Mai 2008 10:39

http://www.malzeiten.de/coderonline/Projekte/tippgeschwindigkeit/

Das ist ein sehr gutes pogramm, habe ich gerade selber ausprobiert

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallOskar Momo am 6. Mai 2008 11:01

ja, ist mir auch aufgefallen... auch bei den höheren Levels sind die Texte bei weitem nicht perfekt...



Welche Phase der Läufigkeit bei einer Hündin ist die "gefährlichste" ? (wieviele Tage etc.)

beantwortet von Baiana am 6. Mai 2008 08:28
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Hallo Vivi, hier ist gut erklärt,wie die verschiedenen Zyklen der Hündin ablaufen: http://www.kynologe.de/deutsch/html/gesundheitdiehuendin.html

Bei weiteren Fragen zu Hundegesundheit, -ernährung, -verhalten, -erziehung kannst Du Dich ruhigen Gewissens an das dogforum.de wenden (die bekannten 3 w's davor) - dort sind unglaublich viele kompetente Menschen unterwegs.

Ich verstehe Dich außerdem so, dass Du Deine Hündin decken lassen möchtest. Hast Du Dir das genau überlegt? Es ist ein langer Weg, verbungen mit viel Arbeit, damit Du die Zuchtzulassung für Deine Hündin bekommst. Du musst Ausstellungen mit ihr besuchen, auf denen sie auf Zuchttauglichkeit getestet wird, unter anderem auch darauf, ob nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Eltern, Großeltern, Geschwistertiere usw. frei von Erbkrankheiten sind.

Wenn Du ohne Zuchtzulassung züchten möchtest - weil Deine Hündin sooooo süß ist, oder weil man mit Welpen soooo schnell Geld verdienen kann - dann lass es einfach. Es gibt in Deutschland soooo viele Mischlingshunde, die Tierheime quellen über! Eine Verpaarung von Hunden ist keine einfache Sache, von "mal eben den Rüden drüberspringen lassen" und dann nimmt die Natur ihren Lauf.

Bei der Geburt kann es zu erheblichen Komplikationen kommen, Welpen können schon im Mutterleib versterben und die Hündin von innen vergiften.

Ich suche Dir mal eine Seite aus dem dogforum.de heraus - dort hatte eine 13jährige gefragt, warum ihre Schwester verbietet, dass ihre Hündin trächtig wird. Bitte sieh das jetzt nicht als Angriff (dass der Thread von einer 13jährigen ist) - aber dort sind alle Argumente gut und verständlich aufgelistet.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 6. Mai 2008 08:28


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