HALLO ,das ist Richtig gibt es .habe bei mir auch festgestellt zwar 9mm stein .man kann sie entfernen ( aber dann kein kinder mehr).man soll sie beobachten mal alle 2 jahre. kein angst. pauly.
Wenn man sehr große, komplexe Dateien hat, kann es sinnvoll sein, die automatische Berechnung abzuschalten, da man ansonsten nach jeder Eingabe eine "Wartezeit" hat. Man kann dann mit F9 die Berechnung auch manuell anstoßen. Mit Shift F9 kann man die manuelle Berechnung auch auf die aktuelle Seite eingrenzen!
wir helfen ihnen ihren schufaeintrag zu löschen wenn sie interesse haben rufen sie uns bitte an 01727664876
Das ist defeinitiv falsch. Die Zeit ist das einzige was wir alle gemeinsam haben. Nämlich 24 h pro Tag.
wenn der Eintrag aus einer NICHT titulierten Forderung erfolgt ist, dann dürfte dieser nach 6 Monaten nicht mehr zu sehen sein. Wenn die Forderung tituliert wurde, erst drei Jahre nach Rückzahlung. Aber immer nachhaken...und Bestätigung vom Gläubiger anfordern und der Schufa vorlegen...
Auf dieser Seite gibt es hilfreiche Tipps: https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3
UweClaes am 27. Juli 2008 15:23 Danke für den Hinweis! :)
Wenn Du den Posten bezahlt hast, der dort eingetragen ist, bekommst Du vom Gläubiger eine Bestätigung, dass die Sache erledigt ist. Mit dieser Bestätigung gehst Du zur Schufa, dann wird der Eintrag gelöscht. Das kostet Dich ca. 25 Euro und die Sache ist vom Tisch. Solltest Du keine Bestätigung vom Gläubiger bekommen haben, dann mußt Du die vorher anfordern, denn ohne die wird bei der Schufa nichts gelöscht.
UweClaes am 27. Juli 2008 13:42 Danke! Aber laut Schufa speichern die die Infos 3 jahre lang!! :(
monja1995 am 27. Juli 2008 13:45 Das ist richtig, allerdings müssen die nach Erledigung des Postens sofort löschen.
monja1995 am 27. Juli 2008 13:49 3 Jahre bleiben die Einträge automatisch bestehen, wenn Du allerdings früher mit der Bestätigung Deines Gläubigers hingehst, dann löschen Die auch sofort. Du mußt aber persönlich vorsprechen
Sobald Deine Fälligkeiten getilgt sind, kannst Du "Deinen" Gläubiger bitten den Eintrag zu löschen wenn ich richtig informiert bin
monja1995 am 27. Juli 2008 13:37 Wird der Gläubiger wohl nicht machen, da es in Geld kostet, den Eintrag löschen zu lassen. Das muss der ehemalige Schuldner schon selber machen