Nur wenn absehbar ist, dass einer der beiden Par tner arbeitslos wird, "lohnt" es sich wenn diesen rechtzeitig die Steuerklasse II hat. weil das Arbeitslosengeld nach dem Nettoeinkommen beechnet wird. Auch Krankengeld wird weitgehend nach dem Nettoeinkommen festgelegt. Da kann man aber vorher nicht gut drauf spekulieren.
Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren gibts schon immer. Ab 2010 kommt das neue Faktorverfahren hinzu. Grob überschlagen wird sich damit die monatliche Steuerbelastung des Ehepaares etwa zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V bewegen.
Und jetzt zum zehnmillionsten Mal dieser Hinweis : die Wahl der Steuerklasse hat nur auf die Monatslohnsteuer Einfluss. Für die Einkommensteuer des Jahres ist sie völlig ohne Bedeutung.
Man kann also mit der Wahl der Steuerklasse weder Steuern sparen, noch verlieren. Man kann lediglich die Verteilung auf die einzelnen Monate beeinflussen.
Einzig vernünftige und richtige Antwort. DH!
Das kann man immer. Die Variante 4/4 lohnt sich i.d.R., wenn beide Partner in etwa gleich verdienen. Aber letztendlich wird über die EInkommensteuererklärung immer wieder ein Ausgleich geschaffen, egal für welche Steuerklassen sich die Ehepartner entscheiden.
Das habe ich auch in der aktuellen Ausgabe einer Finanzzeitschrift gelesen. Dabei besteht für Ehepaare die Möglichkeit, im Jahr 2010 für beide Ehepartner die Steuerklasse IV eintragen zu lassen, wenn beide einen Arbeitslohn beziehen. Wenn ihr das bei der Gemeinde beantragt habt, könnt ihr vom Finanzamt in beide Steuerkarten einen Faktor eintragen lassen. Dadurch soll die Lohnsteuer noch genauer als bisher ermittelt werden können. Es stand aber auch der Hinweis, dass dieser Wechsel nicht für Arbeitnehmer lukrativ ist, die Elterngeld oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen. Da fahren sie mit der Steuerklasse III besser.
Das ging schon immer. Entweder beide Stkl. 4 oder einer 3 und der andere 5, das lohnt aber in der Regel nur, wenn der/die mit 3 wesentlich mehr verdient (bekommt) als der/die mit 5.
Die Teilzahlungsfunktion einer Kreditkarte ist die schlechteste Wahl sich, auch kurzfristig, Geld zu leihen, siehe auch unter http://www.moneytowers.de/magazin/kreditkarte/
Wenn es sich um eine größere Anschaffung handelt, die man jetzt nicht sofort zahlen kann, sollten man abwägen, was günstiger ist: Belastung der Kreditkarte und Teilzahlung, Kleinkredit bei seiner Bank oder Finanzierung beim Verkäufer.
Zinsen fallen bei der Kreditkartenteilzahlung immer an! Aber man spart sich u.U. die Gebühren und Kosten, die z.B. bei einem Kredit entstehen können.
Seinen normalen Konsum mit der Kreditkarte soweit auflaufen zu lassen, dass man die Beträge nicht mehr in Summe abdecken kann, sollte man auf jeden Fall vermeiden!
Teilrückzahlungen gehen überhaupt nicht!! Wenn musst du dort offiziell um einen Kredit bitten.
syringa am 19. November 2009 09:54 Geht problemlos bei mir - Kosten sind aber horrend !
syringa am 19. November 2009 09:56 Aber mir fällt gerade ein - du hast wahrscheinlich recht. Man muss dafür wahrscheinlich vorher eine bestimmte Kreditlimite mit dem Kreditinstitut ausgehandelt haben.
RBMannheim am 19. November 2009 10:03 Bei jeder mir bekannten Kreditkarte kann man jederzeit problemlos von Vollzahlung auf Teilzahlung umstellen! Da genügt ein Anruf bei der Bank!
Zahl deine Kreditkartenrechnungen besser sofort, denn die Zinsen bei Kreditkarten sind hoch. Die Rechnung mit Teilrückzahlungen geht hier gar nicht auf !
Ich habe bei meiner Kreditkarte ein Kreditvolumen (wahrscheinlich in Abhängigkeit von meinem Einkommen). Der angefallene Betrag wird monatlich von meinem Konto voll abgebucht. Dafür zahle ich dann keine Zinsen.
Aber man kann auch Teilzahlungen vereinbaren. Wie Du Dir ganz richtig denkst, werden dann aber auch Zinsen fällig.
Die genauen Bedingungen erfährst Du bei Deinem Kartengeber. Guck noch mal in den Vertrag, den Du für Deine Karte mal unterschrieben hast. Da sollte das auch drinstehen.