Indische Tigerm (oder Königstiger) in einem der National Parks India zu treffen, ist relativ unwahrscheinlich. Der Tiger, der in Indien heimisch ist, ist gerade dabei auszusterben. Es gibt kaum noch welche.
So an die 3000 in ganz Asien - vor 100 Jahren waren es noch 40 000.
Weitere Infos zum Tiger in Indien, übrigens eines der heiligen Tiere der Inder, findest du hier:
ja, Sydney Aquarium ist super! Ich muß allerdings zugeben dass ich (wegen der Kinder, die da Haie und sowas sehen konnten) auch seaworld an der gold coast ganz schön fand. Wir habe da in der Nähe ein halbes Jahr gewohnt. Zwar mehr so Freizeitparkmäßig-und das nichtmal so richtig gut, aber wir waren wegen der Fische da und da gabs eben viele große zu sehen, man kann da sogar mit den Haien ins Becken, tauchen, das war ganz spannend anzusehen...Und es gab so Becken wo man z.B. Seesterne auch anfassen konnte, das hat den Kleinen sehr gut gefallen. Und Delfin-oder Seelöwen-Vorführungen, wenn man sowas mag, von der Gold Coast kann ich allerdings als australisches Reiseziel eher dringend von abraten! Falls man da aber sowieso vorbeikommt und sich für Fische interessiert, warum nicht. Ansonsten: schnorcheln gehen am Reef und nochmal und nochmal und nochmal schnorcheln gehen!
das in Sydney ist supertoll und ich finde das Reef HQ in Townsville auch gut gemacht (vor allem wenn man danach am Riff schnorcheln geht)
Eindeutig das Aquarium in Sydney!!!! Auch das Drumherum ist einmalig und ein tolles Erlebnis.
Grundsätzlich finanzieren verschiedene Banken den Kaufpreis einschliesslich Nebenkosten, also 105 % der Gesamtkosten. Eine wesentliche Rolle dabei spielt das Einkommen. Bei einer Kapitalanlage werden die Mieteinnahmen allerdings meistens nur zu 50% angesetzt, damit auch ein etwaiges Mietausfallrisko getragen werden kann. Je nach Objekt müssen noch die Bewirtschaftungskosten (ca. € 2,00 - € 2,50/qm) getragen werden können. Eine Annutät von (fiktiven) 8 % p.a. sollte ebenfalls getragen werden können. Die Lebenshaltungskosten werden durchschnittlich mit € 550,- für den Erstverdiener und ca. € 250,00 für jeden weiteren Familienangehörigen angesetzt. Nach Abzug aller Kosten sollten noch mindestens 10-20% vom Nettoeinkommen verfügbar sein. Unter diesen oben genannten Voraussetzungen kann man von einer vernünftigen Basis sprechen, bei der eine Vollfinanzierung für ein Kapitalanleger auf gesunden Beinen steht.
sydney ist toll. ich würde noch bei tageslicht reingehen, wir hatten beim robben-becken das problem, dass die Sonne weg war und es unter wasser ziemlich dunkel war. sg
Wir hatten vor 2 Jahren ein ähnliches Problem. Statt um 6 Uhr morgens wurde der Flug ,nach telefonischer Info am Vorabend, auf 22 Uhr verschoben , sodaß wir erst weit nach Mitternacht in Agadir ankamen und im Hotel einchecken konnten. Ich meine , wir hätten damals pro Person einen Betrag von 30,-Euro ? zurückbekommen.
Biggi2000 am 20. Mai 2008 22:32 Der Reiseveranstalter war Neckermann.
Mit einer Minderung sieht es schlecht aus:
Ändern Reiseveranstalter mit einigen Tagen Vorlauf die Flugzeiten, müssen Pauschalurlauber das akzeptieren. Anders als bei Änderungen am Reisetag, wenn unter Umständen viele Stunden auf dem Flughafen verbracht werden, könnten die Touristen ihre Zeit bei rechtzeitiger Information ja anderweitig verwenden, entschied das Amtsgericht. Im konkreten Fall hatte ein Reiseveranstalter einen Abflug von Köln nach Antalya von 4.30 auf 13.05 Uhr verlegt und den Rückflug nach Köln eine Woche später von 17.15 auf 10.55 Uhr vorgezogen. Die Zeit am Urlaubsort war also kürzer, als es die Touristen zunächst erwartet hatten. Die Flugplanänderungen seien aber kein Reisemangel, da die Touristen jeweils rechtzeitig informiert wurden, befand das Gericht. Das Vorziehen des Rückflugs auf den Vormittag etwa wurde zwei Tage vorher an einer Informationstafel im Hotel bekannt gegeben. Als unzumutbar hätte die Flugzeitänderung nur gelten können, wenn durch sie die Nachtruhe entfallen oder sie wesentlich verkürzt worden wäre. Dies sei bei einem Rückflug um 10.55 Uhr und einer Abholzeit im Hotel um 7.30 Uhr aber nicht der Fall gewesen, befand das Gericht. Az.: 3 C 4908/02
Ich denke,keine Chance auf Minderung, da die Flug Daten meistens ohne Gewähr ausgeschrieben werden.Siehe Geschäftsbedingungen,Ticket oder Buchungsbestätigung
Meistens steht bei den Pauschalangeboten, dass die Flugzeiten nicht verbindlich sind. Was steht denn in den AGB?