Ed Hardy überläßt das Thema in Deutschland der Kanzlei Winterstein. Google mal nach den Begriffen Ed Hardy und Winterstein. In der Regel greifen die bei Ebay alles ab. Dauert aufgrund der Vielzahl der Fälle mitunter einige Monate bis da den Verkäufern die entsprechende Post ins Haus flattert. Wenn Du auf ein Fake reingefallen bist, fordere den Verkäufer unverzüglich zur Nachbesserung auf. D.h. Original liefern oder geldlicher Ersatz. ==> Sachmangel §434BGB ==> Daraus Nacherfüllung 439BGB
Ich nehme an, die werden den Vorgang prüfen aber auch nicht auf jede private Anfrage reagieren können. Ggfs. geht sowas direkt an deren Rechtsabteilung / Rechtsanwalt, der ohnehin die Ebayangebote im Blick hat!
Laß es in einem Fachgeschäft prüfen.
Ist es eine Fälschung, erstatte Anzeige.
TeandeM am 7. Dezember 2009 17:21 hab ich gemacht im modehaus breuninger
das das ein staatsanwalt auch übernimmt denk ich mir auch mal, meine frage zielt in richtung nebenklage gegen betreiber oder so.
videoüberwacht ist es dort meines wissens nach nicht.
Dazu ist der geschilderte Sachverhalt zu dünn. Das müssen dann die weiteren Ermittlungen zeigen, wie man weiter vorgehen kann.
TeandeM am 30. August 2009 22:28 ich hab es auch von seiner schwester erfahren. und ihren zustand kann man vieleicht erahnen
Immer Ruhe bewahren. Mit einem klaren Kopf denkt es sich besser. Die Ermittlungen laufen, alles weitere wird sich ergeben. Um das geklaute Geld geht es auch nicht, sondern daß der Bekannte erstmal wieder auf die Beine kommt, dann sieht die Welt schon anders aus...
In einer Disco wird es mit Sicherheit Zeugen geben. Gäste, Barbedienungen, Security, Betreiber.
Hier handelt es sich um Offizialdelikte (gefährliche Körperverletzung, Raubdelikt), d.h. es wird hier die Polizei ermitteln müssen - auch ihne Antrag.
Wenn der / die Täter gestellt werden, müssen die für alles aufkommen (Schmerzensgeld, Schadenserstz, Krankenhauskosten, Verdienstsausfall).
Deinem Bekannten alles Gute!
Ach so und Nachtrag: evtl ist der Betreiber zum Teil haftbar, nämlich aus der sogenannten "Ingerenz". D.h. ein Diskothekenbetreiber haftet aufgrund der besonderen "Gefahr" unter bestimmten Umständen für seine Gäste. Das könnte hier der Fall sein, wenn dein Bekannter bewußtlos im Eingangsbereich lag. Der Betreiber hat m.E. dafür Sorge zu tragen, daß seine Gäste sicher nach Hause kommen, wovon man bei einem bewußtlosen Herumliegen direkt vor der Kneipe wirklich nicht sprechen kann.
In diesem Fall wird doch bestimmt die Polizei informiert sein.
Und die werden garantiert ermitteln ob es Zeugen gibt.
Es ist traurig, was Deinem Bekannten passiert ist.Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Discobetreiber/Securityfirma zivilrechtlich verklagt werden kann. Wenn niemand etwas gesehen hat, war es auch keine unterlassene Hilfeleistung ect.Deinem Freund gute Besserung.
Nein....wenn sie es bemerkt hätten so wären sie sicherlich zur Hilfe gekommen.
die Disco ist garantiert Videoüberwacht!!! Krieg das mal raus. Wenn die die Bänder nicht rausrücken wollen auf rechtlichem Wege, ist da ja wohl irgendwas im Busch...
seit wann sind Discos videoüberwacht?
Liberator am 30. August 2009 21:30 Alle Discos in denen ich bisher war, sind videoüberwacht, insbesondere der Eingangsbereich!!
Keckermann am 30. August 2009 21:30 Genau so isses DH !!!!
also entweder mir ist das noch nie aufgefallen oder sowas gibts net überall weil ich hab des echt noch nie gesehn
In unseren Discos sind die Eingänge, sowie die Kasse Viedeoüberwacht
haben laut email kein interesse daran