ja, normalerweise bei Arbeitslosigkeit Tod und AbrbeitsUNFÄHIGKEIT
Alter Schwede... klar ist der schon ausgetragen (Listennummer), selbst wenn es sein eineiiger Zwillingsbruder wäre, wird dann der Personalausweis zusätzlich abgefragt, gibt mächtig Zoff... ausserdem geschmacklos bis zum abwinken, lass den Kerl mal machen, aber besser alleine, dann bekommt er seine Quittung: PFUI!!!
Da hat dich aber wohl einer auf die Schüppe genommen.-Ich fahr auch immer mit ner ganzen kiste Bier---Im Kofferraum
Tanjaschatz am 29. November 2009 10:17 Ich weiß,das sein Bruder verstorben ist und habe auch den FS gesehen.
Ich finde es im höchsten Grade pietätlos.
Ja, zieh dich zurück und fahre KEIN Auto mit ihm.
Weise ihn auf sein kriminelles Handeln hin. Du kannst nicht belangt werden. Wenn sein Auto versichert ist, hat das mit dem Führerschein nichts zu tun.
frischling am 29. November 2009 10:17 Auch ein versichertes Auto darf nicht ohne gültige Fahrerlaubnis in Betrieb genommen werden...
Es hängt tatsächlich davon ab, was man sucht. Ganz gut finde ich die GreenApo Versandapotheke. Wenn du dort nämlich via http://www.planet-rabatt.de bestellst, erhälst du einen Gutschein im Wert von 5 Euro ohne Mindestbestellwert. Außerdem bekommst du zusätzlich 5% Rabatt über Planet-Rabatt. Selbst wenn die Lieferung ein paar Euro kostet, so bist du in vielen Fällen günstiger dran!
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Vermutlich läuft das auf einen Aufhebungsvertrag hinaus, egal für wenn.
erweh am 26. Oktober 2009 16:08 Auf jeden Fall wirds teuer für den AG, weil sonst kriegt er das BR-Mitglied, frühestens 1 Jahr nach dem Ende der Amtszeit raus, und der mit den 50% kann auch hoch Pokern. Wieso eigentlich nur die beiden, da hats doch noch mehr Beschäftigte.
Am besten läßt der BR sich freistellen, dann ist die Stelle eh nur noch mit einem besetzt.
UND man muß sich ja nicht drauf einlassen.
Beide unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz.
Wobei dem Betriebsratsmitglied keinesfalls eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf.
Wobei in deinem Fall als Schwerbehinderter der
Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt einholen muss.Dieses Amt holt eine Stellungnahme des zuständigen "Arbeitsamtes",des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hat
dich anzuhören.
Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.
aber es gibt da auch verschiedene...kann auch sein, sie hat nur einen für Arbeitslosigkeit!