
Wenn die Brust schmerzt, sofort zum Frauenarzt- entweder schwanger oder Verdacht auf Brustkrebs???

Im neuen Katalog "Die moderne Hausfrau" sind Hosenträger drin zum Bestellen.
rockbock82 am 4. September 2009 15:08 Die waren leider zu altbacken. :-)

Gibt extra Waschmittel für schwarzes (Coral Black Velvet) kannste schwarze Sachen auch mit höherer Temperatur waschen.

Ja natürlich, war im 2.Weltkrieg verboten aber wir leben in einem Freien Land....

Ich glaube schon aber im Zweifelsfall kannst Du ihn an der Info abgeben und ihn nach dem Kauf wieder dort abholen.

Ja ist es, genasuso wie Butterfly Messer und für Messer mit Klingen länger als 20cm (ausgenommen Küchenmesser) braucht man sogar einen Waffenschein.
Berggarten am 29. August 2009 12:21 Um es nochmal klar zu sagen:
Der kleine Waffenschein wird für das Führen von erlaubnisfreien Schusswaffen benötigt! Mit Messern hat das nichts zu tun!
Messer sind zunächst überhaupt nur dann rechtlich WAFFEN, wenn sie, ums mal im Volksmund auszudrücken, extra dazu hergestellt wurden Menschen zu verletzen. Dazu kommen bestimmte Gegenstände, die nicht extra dazu hergestellt sind, aber dazu verwendet werden können UND im Gesetz genannt sind (z.B. Faustmesser, sie wären soger mit abgerundeter Spitze verboten).
Sonst sind sie Werkzeuge, die nicht dem WaffG unterliegen. Im Zweifel entscheiden LKA/BKA über die Waffeneigenschaft. Die Experten schauen sich das Messer an und prüfen z.B. ob die Messerspitze in Relation zum Griff so geschliffen ist, das sie beim Zustechen für eine optimale Kraftübertragung geeignet ist.
Aber auch wenn ein Messer eine Hieb/Stoßwaffe iSd WaffeG ist, ist es erlaubnisfrei und jeder ab 18, darf es besitzen und mitführen. Nur Bestimmmte Hieb- und Stoßwaffen sind ausdrücklich verboten, z.B. Butterflymesser, Spring- und Fallmesser (mit Ausnahmen), Faustdolch, etc.....
Also 3 Bsp.: 40 cm Dönermesser = Werkzeug unterleigt keinerlei Beschränkungen
Samureischwert = (Hieb/Stoß-) Waffe, ab 18, Ausweismitführpflicht
Faustdolch= Waffe + gleichzeitig verbotener Gegenstand, Besitz und führen ist VERBOTEN/STRAFTAT
InsGesicht am 29. August 2009 12:23 Kriegst das DH hierfür bei deiner Antwort^^
Berggarten am 29. August 2009 12:29 Danke! Ich finde es immer faszinierend, wie schnell die Leute mit ihren Antworten sind, aber doch keine Ahnung haben!

Nimm Bepanthen Wund und Heilsalbe, die Beschleunigt die Wundheilung.

Ja das ist gähnen wie bei uns. Das hier ist meine Susi.
Bild/er:

Also bei RTL glaub ich bekommt man nix, deren Einschaltquoten sind so gering, das die sich das gar nicht leisten könnten.
ich guck oft rtl, dachte immer das läuft gut

Klar ist das legal, Du besitzt ja auch dir Rechte an den Bildern da Du sie gemacht hast.
Aber keinen Gewerbeschein!
Die Rechte besitzt nicht der Fotograf sondern die abgebildete Person!
Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen und kann nicht abgegeben werden. Die abgebildeten Personen haben dagegen das Recht am "Eigenen Bild", ohne ihre Einwilligung darf das Bild nicht veröffentlicht werden.
na, jetzt mache ich mal nicht zu viel angst - das ganze kann auch eine leichte entzündung sein - oder - wie manchmal ganz im anfang der pubertät einfach, dass die brust etwas wächst...lg