Deine Bekannte ist ein klain bisken dusselig nicht wahr? Und Du bist auch nicht viel schlauer? Na, Hauptsache ist, dass sie vom Ex auch ordentlich Unterhalt bekommt, damit sie zu Hause bleiben und sich über dessen Anmeldung zusammen mit Dir stundenlang ratschen und ärgern kann, nicht wahr?
Erstmal hat sie ja keine Nachteile von der Meldung des Guten bei Ihr. Abmelden kann sie ihn beim Meldeamt nicht direkt.
Aber: sie kann - schriftlich - dort mitteilen, dass der Nämliche sich nicht mehr tatsächlich dort aufhält und um Abmeldung und Nachforschung bitten. Hat sie noch Forderungen gegen ihn? Wenn sie das belegen kann, dann hat sie auch das Recht, beim Meldeamt um Auskunft nach seiner neuen Anschrift zu bitten. Dann kann sie das Amt auffordern, ein Nachforschungsverfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Aufenthalts des Herrn einzuleiten.
Die Auskunft des Einwohnermeldeamtes ist falsch. Eine Zwangsabmeldung ist möglich, wenn die Person nachweislich nicht mehr am angegebenen Wohnort sesshaft ist.
Bin ich derselben Meinung, danke!
dann lasst ihn doch da gemeldet sein. irgendwann hat er woanders ne wohnung und dann muss er sich ummelden!!!
Lass ihn doch da angemeldet bleiben, wenn es ihm Spaß macht - das ist doch eh nur ein Verwaltungakt... Wenn Post für ihn kommen sollte, "Unbekannt verzogen" auf den Umschlag malen und ab in den gelben Kasten.
FlohMaster am 23. November 2009 00:53 solange er da angemeldet ist, bezahlt sie die städtischen kosten für müll,...weiter.
PillepalleInsel am 23. November 2009 00:55 Ach... Werden die neuerdings direkt von der Meldestelle kassiert und nicht mehr über die Umlagen auf die Mieter verteilt? Und beim Vermieter ist der Typ doch raus, also was soll's?
Nicht nur diese Kosten. Auch Arbeitsamt und Jugendamt könnten sich Zwecks Unterhaltsvorschuss stur stellen
PillepalleInsel am 23. November 2009 00:56 Was haben die Dinge denn mit der polizeilichen Anmeldung zu schaffen? Null!
Ohne Ummeldebestätigung des Einw-Amtes kann es Probleme geben ihn aus der Bedarfsgemeinschaft abzumelden. J-Amt will ebenfalls dieses Dokument. Sonst könnte sie ja alles Mögliche behaupten
PillepalleInsel am 23. November 2009 01:01 Auch da gibt es sicherlich Mittel und Wege, schließlich ist der Vogel bestimmt nicht der einzige auf der Welt, der es mit dem Abmelden nicht so genau nimmt. Sollen die Ämter halt vor Ort kontrollieren. Wenn sie kürzen wollen, steht ja auch sofort jemand zum Nachsehen auf der Matte...
@plillpalleinsel: weil du verpflichtet bist dich innerhalb einer gewissen zeit an- und abzumelden wenn du deine wohnung bzw anschrift änderst! ich glaub ansonsten kann es eine owi werden. (aber ganz sicher bin ich mir bei dem letzten punkt nicht)
PillepalleInsel am 23. November 2009 01:05 Gaaanz toll, Jule! Frage gelesen? Darum geht es überhaupt nicht!
FlohMaster am 23. November 2009 00:57 der vermieter bekommt die nur abgemeldet wenn sich der typ umgemeldet hat...mach dich mal schlau.
PillepalleInsel am 23. November 2009 00:59 Für hier bin ich schlau genug, nur keine Bange! Dann soll sich der Vermieter darum kümmern, wenn er den Typ nicht mehr als Mieter führt. Aber es ist nicht mehr das Problem der Frau!
FlohMaster am 23. November 2009 01:03 solange sie da wohnt, bezahlt sie die umlagen. kanns dann einklagen. aber die chancen und der akt...ob´s lohnt??
PillepalleInsel am 23. November 2009 01:14 Flohmaster, vielleicht reden wir aneinander vorbei... Bei uns ist es so, dass Vermieter bzw. Hausverwaltung die Gesamtrechnung der Stadtwerke für das ganze Haus bekommt und dann nach Personenzahl auf die einzelnen Mietparteien umlegt. Laut Fragestellung ist aber der Mann aus dem Mietvertrag entfrent worden. Also dürften auf ihn auch keine Umlagen entfallen, ganz egal, ob er dort doch polizeilich gemeldet ist oder nicht. Oder läuft das System anderswo anders als bei uns?
FlohMaster am 23. November 2009 01:17 also ich kann das nur aus meiner erfahrung sagen, dass im rhein-main-gebiet die kosten durch die meldebehörde dem vermiteter festgestzt werden und der diese auf die parteien umlegt.kann sein, dass das bei euch anders ist, pillepalleinsel.
PillepalleInsel am 23. November 2009 01:20 Ich glaube kaum, dass unsere Mainova auf das Melderegister Zugriff hat... Die rechnet doch nach Verbrauch ab und nicht pauschal.
FlohMaster am 23. November 2009 01:40 seit wann sammelt mainova müll?? das ist ein privatanbieter.
PillepalleInsel am 23. November 2009 09:49 Okay, die Mainova liefert Gas, Wasser, Strom. Den Müll sammelt die FES, die ist aber genauso privat wie die Mainova.
frauen sind in dieser phase des seins... einfach nur grausam...
zitat
" Das nächste Problem ist, dass ihr Ex momentan keine feste Anschrift hat. "
was ist falsch?
er hat keine, wohin abmelden?
geist ist auch was schönes, besser, als haß
ich weiss es!!
Wodurch ist sie benachteiligt wenn er da gemeldet ist? Ich glaube da hilft wirklich nur der Anwalt, und es gibt auch irgendwelche Schonfristen zugunsten des Ex, ich weiß ja nicht wie lange das nun schon so geht. Ich glaube da muss man schon mit dem Anwalt her, auf dem Amt erreichst du ohne seine Unterschrift nichts.
Er selbst fällt wohl gerne mal negativ auf und hatte schon mehrfach mit der Polizei zu tun. Also auch Knast, etc.. Was ist nun, wenn er mal wieder Scheiße baut, die Polizei nach ihm sucht und die Bude von meiner Bekannten wegen ihm eintretet, bloß weil sich das Einwohnermeldeamt stur stellt und die Abmeldung nicht anerkennt?
Flarestar am 23. November 2009 00:54 Ja das ist richtig...da muss man was machen. Hmm, sofern Sie Rechtschutz hat würde ich auf jeden Fall mal den Anwalt einschalten. Vielleicht ist er damit ja schnell umzustimmen? Ich drücke die Daumen.
Bei Kauf auf Rechnung oder bei Ratenzahlung ja. Wenn das Geld aber schon vorab bezahlt wurde dann nicht.
Z.B. bei Kauf auf Rechnung oder per Ratenzahlung..
Guppy194 am 6. August 2009 07:01 bei Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung ist der Eigentumsvorbehalt immer wichtig, da der Käufer dann nur ein Anwartschaftsrecht auf die Ware erlangt obwohl er die Ware schon hat, Du bist dann immer noch Eigentümer; ich würd den Eigentumsvorbehalt immer im Vertrag lassen; schon aus grundsätzlichen Erwägungen; stell Dir mal vor Du hast die Ware bereits übersandt = übereignet und dann stellt sich heraus, dass der andere nichtberechtigt gezahlt hat; dann hast Du den Ärger am Hals; simples Beispiel: der Käufer hat Dich bewußt mit Falschgeld bezahlt und Du übereignest ihm die Ware; Ware weg, Geld weg.
dein sarkasmus ist derzeit uncool. lesen und dann die finger bewegen. es stand viele beiträge über deinem etwas von amtshilfe, die arge zahlt mE keinen unterhalt.
behalte per sofort doch bitte deinen frauenhass für dich und beantworte fragen. herrje.