über deine Antwort aus Übersee habe ich soo herzlich lachen können . Danke
Nichts gegen "Geisterfahrer", wo haben die ihren Lappen gemacht? uffm Rummel beim "Autoscooter" LG
Danke fürs Kompliment, weis aber jetzt nicht mehr wann ich dir ne Frage beantwortet habe. Gebe zu viele Antworten, auf alle möglichen Fragen
Das war mehr als nur nen Rat, mansche wissen nicht wie schnell das gehen kann, das ein falscher Verdacht aufkommt
lass Dich nicht irritieren; Deine Antwort zur Bindung eines Angebotes ist völlig richtig; ist im § 145 BGB so geregelt; einzig allein eine Regelung wie "freibleibend" macht das Angebot nicht zu einem Angebot sondern zur Aufforderung an den anderen selbst ein Angebot abzugeben. Leider haben sich die anderen User auch im Ton gegen Dich vergriffen;
Es gibt keine dummen Fragen aber es gibt dumme Antworten
sollen wir freunde werden?
Tolles Foto. Das Mit dem dass ist völlig unbedeutend.
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