ich denke, es ist weder Elfenbein noch Knochen. Könnte es eventuell Steinmaterial sein weil es sehr schwer ist

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hallo Stella, es wird sehr schwierig werden, ich möchte sagen fast aussichtslos diese Figuren aus Elfenbein zu verkaufen. Selbt wenn sie vor 1967 (vor dem Elfenbeinbann) erstanden wurden gelten sie sogar als Antiquität aber auch dann müssen Sie ein Gutachten erstellen lassen und das ist nicht billig; das kann eventuell teurer werden als das die Figuren einbringen. Eine Cites nachzubeantragen ist ebenso aussichtslos bei unserer Behörde. Sie machen sich also strafbar, wenn Sie die Figuren ohne Bescheinigung versuchen zu verkaufen. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig als diese Figuren im Familienbesitz zu behalten. mit freundlichen Grüssen Horst (Mitglied im Deutschen Elfenbein Verband)

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hallo Ladyfiancee, ich glaube kaum, daß Sie mit meinen wissenschaftlichen Erklärungen was anfangen können; aber anders geht es nicht. Die typische netzartige Maserung weist nur das Elfenbein der Rüsseltiere auf. Dieses unterscheidet sich durch Anordnung der sich kreuzenden Linien. Diese, auch Retzius´sche oder Schreger'sche Linien genannte Struktur zeigt verschiedene Schnittwinkel, die der Kenner mit bloßem Auge erkennen kann. Folgende Daten gelten als Richtwerte: Elfenbein Winkel 100 - 120 Grad Mammut Winkel 80 - 90 Grad Mastodon Winkel 40 - 50 Grad Weitere Unterschiede bestehen beim spezifischen Gewicht, sowie gelegentlich bei der Farbe des Materials. Elfenbein ca. 1,7-1,85 gr./cm3 Mammut ca. 2,0-2,2 gr./cm3 Bei detailliert beschnitzen Stücken ist die Struktur häufig nicht einwandfrei zu erkennen. Hier bieten sich spezielle Untersuchungsmethoden der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz an, die inzwischen als offizielles Referenzlabor des Bundesamts für Naturschutz anerkannt wurde. Na!!! konnten Sie daraus was erkennen? mit freundlichen Grüssen Horst Heinle

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Denkverbot hat schon eine richtige Antwort geliefert aber da fehlt noch was!

Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis 18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

Du musst unbedingt bei der Naturschutzbehörde versuchen die sogen. EU-Bescheinigung (früher hieß es CITES) ausgestellt zu bekommen; es gibt so einen lapidaren Satz „wenn man glaubhaft nachweisen kann woher das Elfenbein stammt“ sonst darfst Du es nicht vermarkten auch wenn es über 50 Jahre alt ist. Mit freundlichen Grüßen Horst

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hallo Kololo,wenn Sie glaubhaft nachweisen können (und das wäre mit den Papieren die Sie haben gegeben) wird Ihnen Ihre Untere Naturschutzbehörde an Ihrem Ort die Cites-Papiere nachträglich ausstellen. Sollte an Ihrem Ort keine Abteilung Naturschutz sein, so versuchen Sie es in Ihrer Kreisstadt.Mfg Horst

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