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Antworten auf Fragen von Sticky

WLAN von überall?

beantwortet von oarhellger am 22. Januar 2008 21:59
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Das Notebook auch ausserhalb von WLANs mit dem Internet zu verbinden klappt mit Netzwerkkarten von T-Mobile oder Vodafone, welche in das Notebook geschoben und über UMTS und HSDPA mit dem Internet verbunden werden. Es gibt aber auch eine Reihe von Handys, welche das Notebook mit dem Internet verbinden. Aus Gründen der Geschwindigkeit ist die Verbindung über UMTS und HSDPA zweckmässig. Geeignete Handys wären Sony Ericsson W910i und eine Reihe von Nokia. Auch einige PDAs sind geeignet z.B. Sony Ericsson P1i.



WLAN von überall?

beantwortet von sambaHB am 22. Januar 2008 21:37
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www.fon.com eine UMTS-Karte + eine Discounterkarte (24cent/MB, z.B. Blau.de, Simyo, Alditalk) oder eine Flat Base (25€/Monat) oder Vodafone, wie oben vorgeschlagen (teuer).



WLAN von überall?

beantwortet von LittleArrow am 22. Januar 2008 21:23
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Für Testzwecke gucke ich mit dem Programm Network Stumbler nach verfügbaren WLAN-Netzen und finde gelegentlich welche, die ohne Verschlüsselung arbeiten.

Kommentar von sambaHB am 22. Januar 2008 21:39

Dieses nutzen fremder WLAN-Netze ist möglicherweise illegal, ebenso wie der Besitz o.g. Software (unklare Rechtslage durch Einführung des sog. Hackerparagrafen)



WLAN von überall?

beantwortet von medicangel am 22. Januar 2008 19:45
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mit vodafone und entsprechender Flatrate.



Telefongesprächsgebühren einfordern?

beantwortet von kbra01 am 16. Januar 2008 07:59
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Leider hast Du nichts Schriftliches in der Hand, zum Beispiel einen "Nutzungsvertrag" über die Mitbenutzung Deines Mobilfunkanschlusses oder Festnetzanschlusses zu bestimmten Bedingungen. Beim Provider kannst Du damit nicht landen. Der würde Dir sagen, Du hast Dein Gerät vertragswidrig Dritten zur unentgeltlichen Benutzung überlassen. Also, diese Schiene läuft schon mal überhaupt nicht. Weiteres Problem: Wie willst Du exakt nachweisen, wer wann mit wem telefonierte. OK, das wurde oben schon erwähnt, wollte es nur mal weiter auffächern. Es kann anhand der Provieder-Gebührenübersicht nur festgestellt werden, daß von Deinem Anschluß (auch ins Mobilfunknetz) telefoniert wurde. Ob Du oder jemand anderes das war, läßt sich vor Gericht kaum stichhaltig beweisen.

Hak das Ganze ab. Der Aufwand mit Gericht etc. ist derart nervig und kaum erfolgversprechend, daß man hier besser passen sollte.

Du bist eben auch durch Deine Gutgläubigkeit ein ganz gehöriges Stück mit schuld an der Sache.

Mir würde es im Traum nie einfallen, jemandem mein Telefon zur Verfügung zu stellen. Lieber reiße ich die Telefonleitung aus der Wand und werfe den Apparat aus dem Fenster.

Gib Deinem Freund den Laufpaß. Mit dem würde ich kein Wort mehr reden. Der wär für mich gestorben.

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9smallJoGerman am 16. Januar 2008 19:09

Ist ein bisschen Dummheit von Sticky. Ich lasse auch von meinem Festnetzanschluss mehrere Leute im Haus telefonieren (weil das Festnetz über eine Flatrate läuft), habe aber in der Telefonanlage alle kostenpflichtigen Vorwahlen gesperrt, inkl. Auskunft, 0137, 0180, Ausland und Mobil. Sticky soll froh sein, das der Kollege nicht 0900er-Nummern gewählt hat. da kommen schnell 1000 EUR zusammen.



Telefongesprächsgebühren einfordern?

beantwortet von rama6 am 16. Januar 2008 05:49
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Ich Denke,über einen Mahnbescheid geht das.Bei einem Mahnbescheid vom Gericht,muß die Gegenpartei innerhalb von 4 Tagen Einspruch Einlegen.Er wird bei der Mündlichen Verhandlung alles Bestreiten,bleibe bei Deiner Behauptung das nicht Erlaubt zu haben.Nun kommt Dein Pluspunkt,Vorausgesetzt Du Kennst einige Angerufene nicht,Ist auch Nebensächlich.Laß alle Angerufenen als Zeugen Laden und unter Eid Aussagen mit ihm Telefoniert zu haben,Bestehe auf die Vereidigung bei Guten Freunden von ihm und Bitte den Richter die Zeugen zu Belehren was ein Meineid ist.Aber Vorsicht,laß die Freunde erst Aussagen und am Ende Beantragst Du die Vereidigung,der Zeuge kann jetzt seine Aussage noch Verändern,was ein Pluspunkt wegen der Glaubwürdigkeit für Dich ist.



Telefongesprächsgebühren einfordern?

beantwortet von Rizzo am 16. Januar 2008 00:41
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Wenn die Vereinbarung sich nur auf Festnetzgespräche bezog, ist dies ein betrügerischer Akt. Per Einschreiben einfordern, RA übergeben oder (sofern kein Rechtsschutz vorhanden) einfach selbst einen Mahnbescheid beantragen (Anträge im Bürofachhandel). Sofern es bei der Summe Sinn macht. So wäre der rechtlich korrekte Weg. Im Zweifelsfall ist der Nachweis zu erbringen, das könnte ggf. das Problem sein. Jedenfalls dann, wenn das über mehrere Abrechnungen hin geschehen ist, denn dann könnte man deine Kenntnis voraussetzen und damit dein Einverständnis.



Telefongesprächsgebühren einfordern?

beantwortet von Sticky am 16. Januar 2008 00:20
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Danke euch :-) Ja sowas hatte ich mir schon gedacht das ich da nix machen kann. Zeugen gibt es leider keine ausser mir aber dann stehts Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall wird dann für den Angeklagten entschieden. Naja das ist sehr viel Lehrgeld und das wo ich noch nicht mal so über die Runden komme.

@Tika55 Nein das wird er sicher nicht mehr.



Telefongesprächsgebühren einfordern?

beantwortet von Tika55 am 16. Januar 2008 00:10
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Ich schätze auch, dass du da rechtlich nichts machen kannst :-( Sieh es als Lehrgeld des Lebens an und wäge eher ab, wem du vertrauen kannst. Ich gehe mal davon aus, das bewusster Kollege in deiner Wohnung tel. hat. Deeer kommt hoffentlich nie wieder über deine Schwelle ;-) LG



Telefongesprächsgebühren einfordern?

beantwortet von Enermaxis am 16. Januar 2008 00:03
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ein Kollege hat auf meine Kosten mit meinem Festnetzanschluss telefoniert.

da diese unter die Flatrate fallen, er hingegen hat ohne mein Wissen zwischendurch jedoch stundenlange Gespräche auf Mobilfunknetze geführt.

Dann ist das kein kollege vergiss den typen

machen kann man da glaub ich nix

Gruss alex



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