Bei Deinem 300 Euro Job musst Du auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde machen. Aber Vorsicht das hört sich sehr nach Scheinselbständigkeit an, welche dann Sozialversicherungspflichtig wäre.
Die normale Steuerklasse ist die 1, aber das wird dir in der Gemeinde auch gesagt werden, wo du die Lohnsteuerkarte bekommst... Dann mußt du eine Steuererklärung machen: du hast Einnahmen aus nichtselbständiger (Anlage N) und aus selbständiger Arbeit (Anlage GSE). Bei deinem geringen Verdienst mußt du wohl keine Steuer zahlen und bekommst die zuviel gezahlte LSt aus dem 900€-Job zurück!
Für den 300 € Job wird vom Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung vorgenommen. Da gibt es keine Rückerstattung. Wenn Du dann ca. 3 Monate lang jeweils rund 900 € mtl. verdienst, wird der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte fordern. Diese bekommst Du bei der Gemeinde/Stadtverwaltung meist im Bürgerbüro. Hier brauchst Du als Lediger eine Steuerkarte Klasse I. Sollte dein Arbeitgeber dann Lohnsteuer einbehalten, steht das dann auf der Lohnsteuerkarte, wenn Du diese vom Betrieb zurück bekommst. Weil Du dann als Lediger weniger als ca. 7000 € im Jahr verdient hast, musst Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und Du bekommst die gezahlte Steuer wieder zurück.
antola61 am 10. Mai 2008 10:50 ...ich denke, als "Freier Mitarbeiter" wird nix pauschal versteuert, sondern das sind Einkünfte als Selbstständige! Da mußt du eh eine Steuererklärung machen mit einer Einnahmen-Überschußrechnung (also Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn)Der Gewinn gehört in die Anlage GSE. Da wird bei 300€/Monat minus Ausgaben (Fahrtkosten, Material, Arbeitsmöbel etc..) keine Steuer anfallen...
Bespreche dein Problem mal mit einem Steuerberater. Dort bekommst du eine fundierte Aussage. Wenn du nicht verheiratet bist, und keine Kinder hast, bist du normalerweise in Steuerklasse 1. Die Steuerklasse hat nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun.
Du kannst aufs Jahr gerechnet selber 7600 EURO verdienen, ohne dass Dir Dein Kindergeld verloren geht. Trotzdem muss Dein Vater zahlen, was hat er denn bis her gemacht, sich drum gedrückt. Er hat Dich gezeugt und nun muss er die Konsequenzen ziehen. Sollte doch stolz auf Dich sein, dass Du studieren willst.
bis zum 25-ten Lebensjahr muss er zahlen,wieviel - geht nach Einkommen,und wenn du Studierst dann muss er weiter zahlen - gemeihn für dein Vater und gut für dich
Die höhe des Unterhalts liegt einzig am Einkommen Deines Vaters. Dieser ist Dir bis mindestens 25 Jahren oder bis Abschluß einer Berufsausbildung unterhaltsverpflichtet. Die Zahlung sollte zwischen 408 und 659 Euro liegen. Falls er nicht zahlen möchte kriegst Du beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein. Diesen brauchst Du nur einem geneigtem Amwalt zu übergeben.
Dein Vater ist bis zum Ende deiner 1. Ausbildung unterhaltspflichtig! Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle und er kommt auch nicht drum herum. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Moon am 29. April 2008 10:08 Noch ein schöner Link zum Thema Kindesunterhalt:
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm
er muss bis 27 zahlen wenn du nicht auf eigenen beinen stehst.....es wird dann vom einkommen gerechnet soweit ich weiß....
Wolfgang Joost am 29. April 2008 10:03 ist geändert wurden, nur bis 25 Jahre.
achso gut zu wissen....hab ja nicht viel damit zu tun....mein kleiner ist erst 6....:-))
Die Barunterhaltsleistung ist nicht vom Kindeseinkommen abhängig sondern ausschließlich vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichtetem.