Aber man zählt dann dochals Deutscher oder?
Simmi821 am 9. November 2009 13:39 Habe zwischenzeitlich bei der KK angerufen. Die übernehmen weiterhin die Kosten, auch wenn ich für 1 Woche keinen Arbeitgeber habe. Ausser, ich wäre verheiratet, dann müsste ich mich familienversichern.
bitmap am 9. November 2009 14:09 ''leider nicht die bezahlen das nicht.''
Da bist du aber völlig fehlinformiert. (Man sollte auch mal Antworten anderer user lesen. Könnte sich lohnen ;-)
''Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.''
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35618.htm
Zu beachten ist, dass eine Familienversicherung diesem Leistungsanspruch (siehe fett Geschriebenes) vorrangig ist. Wenn du also z.B. verheiratet bist und dein Mann/Frau ist in der gesetzlichen KK, müsstest du dich die paar Tage familienversichern.
Chris60 am 9. November 2009 12:22 Muß man den Beitrag für diese 4 Wochen selber bezahlen, wenn man erst nach einem Monat wieder einen Job hat und keinen ALG- Anspruch hat oder bezahlt man da nichts ?
bitmap am 9. November 2009 12:38 ''Muß man den Beitrag für diese 4 Wochen selber bezahlen''
Nein, man hat leistungsmäßig einfach noch die Ansprüche aus der bereits beendeten Mitgliedschaft.
Simmi821 am 9. November 2009 13:41 @bitmap: Danke auch Dir für die Antwort, leider kann man nur 1 hilfreiche angeben... Stimmt auch mit der Familienversicherung. Da ich aber Single bin, bin ich also in der Zeit versichert.
Normalerweise bist Du dann auch noch versichert.Du wechselst ja nur die Arbeitsstelle und nicht die Versicherung.Außerdem bezahlst Du ja immer den vollen Monat.Also vom 1.12. - 31.12.
selbst wenn man was gekündigt kriegt ist man bis zu 4 wochen danach krankenversichert ;-)
Diese recht kurze Zeit könnte bei deiner KK in gewisser Weise als Kulanz laufen, ich würde Anrufen und Fragen!
Ja wenn Du Dich für die Zeit auch arbeitslos meldest. Nur dann übernimmt die Weiterversicherung das Arbeitsamt. Ansonsten könntest Du Dich freiwillig selbst weiter versichern.
Ja, die Kasse hat eine Nachsorgepflicht, melde es trotzdem der Kasse
mamo2402 am 9. November 2009 13:14 vielen Dank für die Auszeichnung.....
mamo2402 am 9. November 2009 12:11 muss nich arbeitslos melden, Nachsorgepflicht
cyberoma am 9. November 2009 13:09 wenn man selbst gekündigt hat, muss man eine Sperrfrist abwarten und kann sich gar nicht sofort arbeitslos melden.
Simmi821 am 9. November 2009 13:37 Ich melde mich nicht arbeitslos, da ich ja gleich einen neuen Job habe. Ausserdem muss man sich trotzdem sofort arbeitslos melden, wenn man selbst gekündigt hat, da die Agentur die Sperrfrist einlegt, nicht der Arbeitslose selber!
Rufe Deinen KK an, ich denke, die werden wegen der paar Tage keinen Aufstand machen.
Simmi821 am 9. November 2009 12:11 Das wollte ich erst machen, nachdem ich hier ein paar Antworten bekommen habe.
Ich hatte auch mal eine solche Überbrückungsphase. Bei mir waren es 2 Wochen und die haben das weiter laufen lassen und es ist in meinem Unterlagen auch nirgendwo vermerkt, dass ich mal 2 Wochen arbeitslos war.