Ich würde mit der Nachbarin nochmal drüber reden und darauf hinweisen, dass die Kreidemalereien spätestens beim nächsten Regen ohnehin verschwinden würden. Außerdem, wenn die Nachbarin sich so dran gestört hatte, mäßte sie sich bei dir melden, damit du den "Schaden" behebst. Für solche "Untaten" bist du rein rechtlich nicht zu belangen, wenn das zum ersten mal so passierte und die Nachbarin bisher nichtprotstiert hatte. Damit hättest du zwar gute Karten vor Gericht, aber einen Feind mehr in der Nachbarschaft. Wenn die Nachbarin nicht zu Vernunft kommt, dann würde ich ihr einen Fünfer anbieten, weil 32 Euro - dafür kann man schon einen Hochdruckreinger gebracht kaufen - sind schlichtweg für diesen Fall unangemessen. Der Tochter würde ich aber schon klar machen, dass sie lieber vor der eigenen Haustür malen sollte und nicht bei Fremden.
Rechtstipp: Kreidemalerei vor dem Haus nicht schadensersatzfähig 29.02.2008
Wiesbaden (ddp.djn). Vermieter haben nicht das Recht, die Kreidemalerei eines Kindes vor dem Haus mit einem Hochdruckreiniger entfernen und sich die Kosten dafür von der Mutter ersetzen zu lassen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Das Gericht wies die Schadenersatzklage einer Vermieterin über 44 Euro zurück.
In der Begründung hieß es, dass normale Straßenkreide durch den Regen wieder weggewischt werde. Dafür sei kein Hochdruckreiniger erforderlich. Auch den Einwand, dass bis zum nächsten Regen die Kreidepartikel von Mietern wie Besuchern ins Treppenhaus getragen werden könnten, hielt das Gericht nicht für stichhaltig.
Vielmehr sei es durchaus üblich, sich auf der vor dem Hauseingang befindlichen Matte die Schuhe zu säubern. (AZ: 93 C 6086/05-17)
JoWaKu am 24. Juli 2008 12:05 Idee: Dem Nachbarn das o. g. Urteil ausdrucken und ihm die Hälfte geben.
Leute gibt es. Aber warum hat er dich nicht einfach informiert und um Beseitigung gebeten. Sonst einfach einen Termin bei einem Schiedsmann vereinbahren. Deine Gemeindeverwaltung kann dir dern zuständigen Schiedsmann nennen.
Blöder Nachbar; Kinder dürfen das, jedenfalls vor meiner Haustür, Kreide ist mit dem nächsten Regen wieder weg. Und der Hausflur wird eh regelmäßig geputzt. Ich freu mich jedenfalls über die Kreativität der kleinen Kackbratzen von meinem Nachbarn. Wenn das Mädel unter 7 Jahren ist und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, geht der Nachbar sowieso leer aus. Und bevor der Nachbar die Kreide entfernt hat, hätte er Dich erst einmal auffordern müssen, diese zu beseitigen.
ich würde nicht bezahlen, es auf einen Rechtsstreit sogar ankommen lassen - es handelt sich um KREIDE!
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Ein Angebot würde ich ihm allerdings unterbreiten: das er beim nächsten mal bescheid sagt, damit ihr die Möglichkeit habt, diese "Sauerei" zu beseitigen...
Das kann ja wohl nicht sein! Ignorier das, das ist unberechtigt und unverschämt. Der nächste Regen hätte es eh wieder weggewaschen. Und es war nicht auf seinem Grundstück. Er hat kein Recht dafür etwas zu verlangen, ist selber schuld, wenn er das macht. Lass ihn darauf sitzen. Soll er es doch einklagen......tut er eh nicht, weil er weiss, dass er im Unrecht ist.
Straßenmalkreide ist doch vom Regen wieder abwaschbar? WEnn du die 32 Euro nicht berappen willst und keinen Streit vom Zaun brechen willst, biete dem Nachbarn an, die Kreide wegzuwaschen.
Übrigens: Wenn die Tochter unter 7 Jahre alt ist, brauchst du nicht für sie zu haften. Da hat der Nachbar dann einfach Pech gehabt.
der soll sich auf seinen Gesundheitszustand überprüfen lassen, der Herr Nachbar, da bezahlt er nur 10 Euro..
ignoriere es einfach, solche Menschen sind nicht ganz frisch in der Birne..
er bekommt nirgendwo recht
Die Frage ist wie alt dein Kind ist (wegen der Deliktfähigkeit). Dann deine Haftpflichtversciherung informieren und angeben, dass du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Dann kann sich der Nachbar mit deiner privaten Haftpflichtversicherung streiten !
Ich würde deiner Tochter ein neues Paket kaufen un sie beauftragen ihm die ganze Einfahrt vollzuschmieren und das jeden Tag wenn er bei der Arbeit ist!
MyWay am 24. Juli 2008 12:53 Jawoll! So bricht garantiert ein Nachbarschaftsstreit aus... Keine gute Idee.