gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Diese Liste enthält alle Antworten von Siam1, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Frage zu Word (Automatische Datumsänderung)

Siam1
beantwortet von Siam1 am 29. November 2009 08:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

>Datum beim Öffnen von Dokumenten nicht aktualisieren

Kurzinfo:

Erstellt man eine Word-Vorlage oder schreibt einen neuen Brief, verwenden viele die Funktion "Datum einfügen"

Beschreibung:

Erstellt man eine Vorlage oder schreibt einen neuen Brief, verwenden viele die Funktion "Datum einfügen".

Allerdings besteht hierbei das Problem, dass sich das Datum bei jedem Öffnen des Dokuments wieder ändert.

Man benutzt daher besser die Feldfunktion für das Erstellungsdatum, das auch beim späteren Bearbeiten des Dokuments erhalten bleibt. Die Funktion findet sich unter EINFÜGEN/FELD, "Kategorie" "Datum und Uhrzeit" und dort bei Feldnamen CreateDate.

Dieses wählt man aus. In den Optionen kann man noch die Formatierung verändern, da die Voreinstellung Datum und Uhrzeit ist.

http://www.wintotal.de/Tipps/?rb=25&id=448


Wer schreibt die besten Bewerberprofiele,wen kann ich fragen?

Siam1
beantwortet von Siam1 am 1. Dezember 2009 10:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Das gibt es nicht. Jeder hat sich individuell zu bewerben und da dich keiner kennt, ist es schwierig Dir eine Antwort zu geben. Man muss sich leider mit diesem Thema auseinandersetzen. Hier auf auf gF gibt es ähnliche Fragen wie Deine. Du kann ja mal schauen. Oder Google hilft Dir. Auch Bücher sind hilfreich. Die Hausaufgaben müsst Du aber selbt tun. Ein gute Bewerbung zu schreiben erfordert manchmal Stunden.


wie kann man folgenden satz umschreiben? "im falle meiner einstellung, hätten sie einen.....

Siam1
beantwortet von Siam1 am 25. November 2009 02:48
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Im Falle eines Falles?! Mutmaßungen.Wenn das Wörtchen wenn nicht wär. Wenn das ein Personaler liest, dann landet Dein Schreiben in den Papiereimer.

Das Bewerbungsschreiben ist dazu da, dass der Personaler auf Dich aufmerksam wird. Du bewirbst Dich, wie das Wort schon aussagt. Aber Du solltest Dich auf Fakten beziehen. Was hast Du bisher getan?, die letzen ein oder zwei Stationen aufführend, und was hast Du da Besonderes geleistet? Wenn Du besondere Fähigkeiten hast oder für etwas gut qualifiziert bist, dann ist das der wichtigste Teil Deines Anschreibens. Wenn dann alles passt, dann musst Du Dein Bewerbungsanschreiben nicht mit Floskeln ( wie "in Ihrem Hause") bespicken. So was gehört gar nicht rein )Schlussendlich kommt dann noch Deine Grussformel, die den X auffordert, Dich einzuladen. Und dazu wünsche ich Dir viel Glück.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. November 2009 02:50

INFORMATIVES

> Gern würde ich mich Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch vorstellen und mich über eine Einladung sehr freuen

> Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch freue ich mich. Ich möchte Sie sehr gern von meiner hohen Motivation und fachlichen Eignung überzeugen, sehr gerne auch vorab während eines Praktikums.(Kann man umformulieren)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. November 2009 02:56

>Wenn meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt hat, freue ich mich sehr auf Ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch!

Leerzeile

Mit freundlichen Grüßen

Leerzeile 3X

Corinna Engel

Es gibt von Duden ein grünes Heftchen (5Euro-(ISBN:3-411-70462-4 "Erfolgreich bewerben- kurz zuammengefaßt". Es gibt auch ein Nachfolger. Dies ist kompakter und als Buch.

>>DIES SOLLTE MAN VERMEIDEN:

Wie Sie aus meinem Lebenslauf entnehmen können, sollte man nicht mehr schreiben. Hiermit und Bezüglich ist auch Out. Ebenso Betreff in der Betreffzeile zu schreiben ist nicht mehr aktuell.

In diesem Heft werden auch Textbausteine erörtert wie man es besser formulieren könnte.

>Beispiel: Seit 5 Jahren bin ich als... tätig.

>Besser: Im Bereich...habe ich fünfjährige Erfahrung.(und diese dann belegen!)

>Oder: Zur Zeit arbeite ich als...in der Abteilung der Firma...

>Besser:...und...- das kann ich. Denn auf meiner derzeitigen Stelle als...kümmere ich mich tagtäglich um diese Dinge.

>Oder: Die Stationen meiner Ausbildung waren vielfältig.

>Besser: Produktion, Organisation, Vertrieb- all das habe ich in meiner Ausbildung kennen gelernt (das kann man für sich umändern und auch hier mit kurzen Worten belegen)

>Hiermit möchte ich mich als... in Ihrem Hause bewerben.

>Besser: Sie suchen eine/n... Da ich die nötigen Kenntnisse mitbringe, erhalten Sie meine Bewerbung . (dann Stationen der ... belegen) Wichtig: nur die Stationen aufzählen, die dem A.geber den Hinweis geben, dass aufgrund der Tätigkeitsbeschreibung er sich dafür geeignet hält. Also, am Besten eine oder zwei anführen. Damit zeigt der Bewerber, dass er Wichtigem vom Unwichtigen unterscheidet und das Anschreiben nicht unnötig in die Länge zieht. Denn für die Aufzählung der Stationen ist der Lebenslauf da .

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 26. November 2009 20:54

Das stimmt so nicht... Der Arbeitgeber gibt vor, was in der Stellenausschreibung stehen soll. Nämlich in den Anforderungen, die aus der Stellenausschreibung hervorgehen. Es ist schön, wenn die Anforderungen im Lebenslauf zu entnehmen sind. Aber warum sollte der Personaler sich die Mühe machen den Lebenslauf durchzuforsten, wenn die Bewerbung uninteressant ist, da der Bewerber seine mühevoll gestaltete Stellenausschreibung ignoriert und man sich alles zusammensammeln muss?

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. Dezember 2009 00:52

Ja, das kann man so sehen. Das habe ich mich auch schon gefragt. Da wird am B.schreiben stundenlang gefeilt! Aber wie ist das mit dem Lebenslauf? Oftmals besteht die Gefahr, dass dem Lebenslauf nicht so eine Bedeutung wie dem Anschreiben gegeben wird und daher oftmals nachlässiger geschrieben werden. Gerade der Lebenslauf ist es, bei dem der Personaler Prioritäten setzt. Dann folgt das Bewerbungsschreiben. Wenn dieser dann inhaltlich und formal gut rüber kommt, dann hat man gute Karten. Das ist meine Meinung, dass dem Lebenlauf ein größeres Augenmerk gegeben wird und anhand meiner Recherchen und auch Bücher wie Hesse /Schrader bestärkt. Der erste Blick gilt dem Lebenslauf, um festzustellen: Gibt es Lücken, sind die Angaben insgesamt schlüssig. Kann man Schwerpunkte Deines Lebenslaufs mit wenigen Blicken erfassen?

> Wenn sich das Anschreiben und Lebenslauf sich nicht inhaltlich gut ergänzen, so legt der Personaler auch dem Anschreiben nicht so viel Gewicht rein. Weder sollten im Anschreiben die Fakten aus dem Leb enslauf nochmals aufgezählt werden, noch gehören Dinge, die im Anschreiben detailliert erläutert werden, in epischer Breite in den Lebenslauf. Deswegen auch mein Hinweis, dass es genügt in seinem Anschreiben (meist) nur zwei Stationen anzuführen, damit der Personaler erkennt, warum Du für die Stelle geeignet bist.

"Das stimmt so nicht.." Es gibt kein richtig und kein falsch. Soweit auch zu meinen Ausführungen.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. Dezember 2009 01:27

Ich wollte damit nur sagen, wie kann man es besser machen. Jeder muss für sich entscheiden, was das Optimale für ihn ist. Du schreibst: "Der Arbeitgeber gibt vor, was in der Stellenausschreibung stehen soll."

Ja,das würde mich aber nicht davon abhalten, sich trotz ungenügendem Anforderungsprofil auch dort zu bewerben. Wenn der Bewerber in einem ähnlichen Bereich gearbeitet hat und in das Team reinpassen würde, kann ich mir schon vorstellen, dass man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.


Arbeitslosengeld II - Frage

Siam1
beantwortet von Siam1 am 27. November 2009 04:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, ist so zu verfahren...

http://www.axelkrueger.info/bedarfsgemeinschaft/

>Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören minderjährige Kinder, die ihren eigenen Bedarf aus eigenem Einkommen (z.B. Kindergeld + Unterhalt/Unterhaltsvorschuss + Wohngeld + Kinderzuschlag) decken können.<

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 27. November 2009 05:27

Meine 24-jährige, berufstätige Tochter wohnt bei mir. Wird bei der Berechnung meines Arbeitslosengeldes II ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt?

Das kommt auf die Höhe des Einkommens Ihrer Tochter an.

Kann Ihre Tochter ihren eigenen Bedarf (Regelleistung und anteilige Kosten der Unterkunft und Heizung) aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen decken, wird das Einkommen Ihrer Tochter grundsätzlich NICHT mehr bei Ihrem Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Nur bei einem hohen Einkommen, kann eine Anrechnung bis zur Höhe des Kindergeldes auf Ihr Arbeitslosengeld II in Frage kommen. Allerdings werden dann auch Freibeträge vom Erwerbseinkommen von der Anrechnung freigelassen.

Verdient Ihre Tochter aber so wenig, dass sie beide weiterhin auf (ergänzendes) Arbeitslosengeld II angewiesen sind (das geht bis zu dem 25. Geburtstag Ihrer Tochter), wird ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung von Freibeträgen und der zur Berufausübung notwendigen Aufwendungen lediglich bei ihr berücksichtigt. Sie erhalten dann Arbeitslosengeld II. ohne Berücksichtigung von Einkommen ihrer Tochter. Aus dem Bewilligungsbescheid können Sie dann sehen, wie hoch die auf die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfallenden Leistungen sind. Dabei werden Sie erkennen, dass das Einkommen Ihrer Tochter aufgrund der Freibeträge zu einem höheren Haushaltseinkommen und damit zu einer Besserstellung führt.

http://tinyurl.com/yjmgpoh


Wechsel der GKV bei neuer Arbeitsstelle

Siam1
beantwortet von Siam1 am 26. November 2009 01:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Kündigung gesetzliche Krankenkasse Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenkasse ist immer der Monatserste des übernächsten Monats. Das heißt, dass zwischen der Kündigung und dem Beginn einer neuen Versicherung 2 volle Kalendermonate liegen müssen.

http://www.abc-krankenversicherung.de/kv_wechseln.html

>Ein kurzfristiger Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist möglich, wenn die bisherige KK ihre Beiträge erhöht.In diesem Fall gilt die 18-monatige Mindestbindungszeit nicht.<

Beispiele:

Kündigung bis zum 31.01.2008: neue Krankenkasse ab 01.04.2008> 2 volle Kalendermonate liegen dazwischen

Kündigung bis zum 28.02.2008: neue Krankenkasse ab 01.05.2008> 2 volle Kalendermonate liegen dazwischen

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 26. November 2009 01:10

Kann man bei einem Arbeitgeberwechsel gleich in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln ohne die Kündigungsfristen einzuhalten?

Ein Beschäftigungs- oder Arbeitgeberwechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Sie müssen die normalen Kündigungsfristen einhalten. http://tinyurl.com/yly75fa

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 26. November 2009 01:16

Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz aber NIE, bevor Sie von einem anderen Anbieter eine schriftliche Versicherungszusage haben.

Um die Einhaltung dieser Bindungswirkung von Wahlentscheidungen sicherzustellen, wird ab 01.01.2002 ein Nachweisverfahren durch Vorlage von Kündigungs- und Mitgliedschaftsbestätigungen bei den beteiligten Krankenkassen eingeführt. Danach hat die bisherige Krankenkasse dem Mitglied eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachweist. Eine Mitgliedsbescheinigung darf die neu gewählte Krankenkasse nur ausstellen, wenn ihr die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt.


kann mann rechtlich gegen die gez angehen

Siam1
beantwortet von Siam1 am 16. November 2009 20:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nach Abzug der Unkosten hat ein Hartz 4 Empfänger auch nicht viel zum Leben. 750 € minus 350 € Miete = 350 € minus laufende Kosten(Hausratvers., Altersvorsorge, falls diese nicht schon "ruht", weil er sie nicht mehr zahlen kann, KK- Zuzahlungen usw.,) > verbleiben 200 €. Das sind täglich 7€ zum Leben incl. Lebensmittel, Kleidung u. Rücklagen, wenn mal die Waschmaschine kaputt gehen sollte. Und ein Hartz 4 Empfänger erwirbt nur einen geringen Rentenanspruch. Monatlich 2,18 Euro/vor 1.1.2007 waren es 4,24 Euro.

Also, Dein Vergleich hinkt gewaltig und Deine Frage ist herabsetzend. Ausserdem wissen wir nicht, ob Du einem Vollzeitjob nachgehst. Ansonsten frag nach, ob Du aufstockendes Alg2 bekommst oder Wohngeld.

Kommentar von joke0163 am 16. November 2009 21:20

wir sind erwerbsunfähig aber ich arbeite noch in einer behindertenwerkstatt volltägig .Also rente


Ab wann muss Arbeitgeber Sozialleistungen überweisen?

Siam1
beantwortet von Siam1 am 16. November 2009 15:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Bekommst Du Bafög? Hier sind 4.800 Euro anrechnungsfrei. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 400 Euro (bei abhängiger Beschäftigung).

Die Einkommensermittlung bezieht sich immer auf einen Bewilligungszeitraum. Diesen findet Ihr in Eurem BAföG-Bescheid. In der Regel wird es ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Monat der Antragstellung sein. Es wird immer das gesamte Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum addiert und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Alles, was dann über 400 Euro liegt, wird von Eurem monatlichen BAföG-Bedarf abgezogen.

Studentischer Status:

"Dieser ermöglicht es Studenten mehr als 400€ pro Monat zu verdienen, ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Wichtig ist, dass euer Studium dabei im Vordergrund steht, das tut es solange ihr nicht mehr als 20h die Woche, oder 26 Wochen im Jahr arbeitet. Die vorlesungsfreie Zeit findet bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung".. ..

Steuerfreibetrag:

Wer über das Jahr gerechnet, nicht mehr als 7235 € verdient, zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuern in voller Höhe, im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt, zurück. Ist der oder die Studierende alleinerziehend oder verheiratet, mit oder ohne Kind, erhöht sich der Betrag entsprechend.

http://www.asta.uni-siegen.de/asta/sozialberatung/studentswork/

Korrektur>> Grundfreibetrag von derzeit 7664 Euro (Stand: März 2009

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 16. November 2009 15:16

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Hinweise zum BAföG

Hinweise zum Kindergeld


Wozu gibt es den Ordner: zuletzt verwendete Dokumente?

Siam1
beantwortet von Siam1 am 14. November 2009 14:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ich kenne nur das: In Word >> Extras >Optionen> Allgemein >Liste der zuletzt geöffneten Dokumente. Dort kannst Du je nachdem was gewünscht ein Häkchen setzen oder rausnehmen. Nimmst du das Häkchen raus, wird dir die Liste nicht mehr angezeigt (Manche nehmen das Häkchen raus, weil es nicht immer erwünscht ist, dass ein anderer auf den ersten Blick sieht an welchen Dokument du gearbeitet hast. Aber es kann auch ein gr. Hilfe sein, darauf schnell zurückgreifen zu können. ( Unter "Ansicht" in der Symbolleiste kannst Du dann dort Dein Aufgabenbereich aktivieren, den Du dann rechts siehst und damit auch die Liste.) Du kannst die Anzahl der geöffneten Dokumente reduzieren. Es können max. 9 Dokumente eingestellt werden.

>> Dass es noch so einen Ordner gibt, wie Du beschreibst, war mir nicht bekannt und ich war erstaunt, wie viele Dokumente dort gespeichert werden. Ich bin auch kein PC Experte und habe nur rausgefunden, wenn man auf die jeweilige Datei mit rechter Maus klickst, kannst Du sie löschen.(das geht recht fix, wie ich gerade festgestellt habe.) Aber wo die Funktion ist, um dies abzuschalten, habe ich nicht rausgefunden. Im Explorer( Win+E) dann Extras> Ordneroptionen > Ansicht habe ich nichts gefunden( oder übersehen?),Ich denke mal, man muss in der Systemsteuerung gehen. Bin mir da aber nicht sicher. Wenn Dich das also stört kannst du alles löschen. Aber wenn Du es so belässt ist es doch auch in Ordnung. Das müllt den Rechner nicht zu. Es ist nur eine Verknüpfung. Gerade mal 1 KB. Verknüpfungen sind überall,auf dem Desktop, als Lesezeichen usw. Ich habe mich etwas laienhaft ausgedrückt. Ich bitte deshalb um Nachsicht.

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 14. November 2009 15:05

danke :) aber mit dem word das habe ich ganz anders ich finde da garkeine extras und dieses allgemeine auch nicht ...schau mal ich lad ein foto hoch, so sieht es bei mir aus, das meinst du doch oder?

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 14. November 2009 15:22

Ich beziehe mich auf die Antwort von 48Clemens.

Unter Startmenü anpassen, findest Du auf der Registerkarte "Allgemein" und "Erweitert" jeweils die gewünschten Einstellungen.

http://www.kurzefrage.de/computer-internet/241035/Wie-kann-man-die-zuletzt-verwendeten-Dateien-im-startmenue-von-windows

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 14. November 2009 15:35

ganz tolle antworten von euch ich habe jetzt alles nachgeguckt, jede einzelne beschreibugn auf der seite, jeden eurer ratschläge befolgt und ich finde einfach diesen satz nicht : Haken entfernen bei "Zuletzt verwendete Dokumente auflisten ....das ist total komisch...

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 14. November 2009 15:38

ich haaaaaabs ....nur ist der haken da schon längst raus hää???wie kann das denn jetzt egal vergiss es ^^ mal abwarten was sich tut. danke für deine hilfe :)

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 14. November 2009 15:42

halleluja, der haken ist raus, die änderungen wurden übernommen, die liste wurde gelöscht und dennoch....als test hab ich ein dokument geöffnet. es wird wieder gespeichert :(

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 14. November 2009 16:36

Thx, für Deine Bewertung. Habe ich gar nicht verdient, weil alles nicht zufriedenstellend.

Also ich habe jetzt auch alle Möglichkeiten ausprobiert, über Taskleiste( Eigenschaften von Taskleiste+Startmenü )und über geöffnetes Wordprogramm in den Einstellungen der Symbolleiste und stelle fest: Du hast Recht. Wenn Du alles deaktivierst, dann wird die Liste im Explorer wieder angelegt. Seltsam. Hmh, dann weiss ich auch nicht weiter, wie man das überlisten kann, dass das Betriebssystem es nicht anlegt. (Vemutlich kann man da auch nicht reinpfuschen?) Stört Dich das Anlegen der Ordner so sehr?

Was das andere betrifft, wenn man Word geöffnet hat und dort(>Symbolleiste)das Anlegen der Dokumente verbietet. Da geht es. Also ich rede von zwei paar Stiefeln. Das eine wird von Word anglegt ( laienhaft ausgedrückt) Das andere vom Betriebssystem. Das ist mir nie aufgefallen. Zumindest sehe ich es so. Wenn jemand es besser weiss, kann es mir gerne erklären.

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 14. November 2009 17:16

du hast dir aber die meiste mühe gemacht :) nein das stört natürlich nicht so sehr, ich dachte nur es wäre doch schöner wenn es nicht so wäre....aber danke für deine hilfe jetzt sind wir wieder etwas schlauer

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 14. November 2009 17:56

ja, so denke ich mir auch immer. Manchmal möchte man auch auf den Grund gehen. Thx.


Was bezahlt die ARGE als "Umzugskosten" ?

Siam1
beantwortet von Siam1 am 13. November 2009 09:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Man muss unterscheiden, ob der Umzug notwendig war (neuer A.platz) Hier zahlt das Arbeitsamt zahlt nur die reinen Umzugskosten.

> Kosten für den Umzug von der alten in die neue Wohnung einschließlich des Be- und Entladens des Umzugsgutes.

> Das Packen der Kartons und der Abbau von Möbeln werden ebenso wenig übernommen wie die Kosten für Umzugskartons.

> Die Kosten für Renovierungsarbeiten und Mietkaution werden in Form eines zinslosen Darlehens gewährt.

oder von der Arge der Umzug gefordert wurde ,weil die bestehende Wohnung zu groß oder zu teuer ist.

In diesem Fall muss der Leistungsträger die sogenannten Wohnungsbeschaffungskosten in voller Höhe übernehmen.

• Das heißt, Umzugskosten sowie notwendige Renovierungsarbeiten müssen vom zuständigen Amt übernommen werden.

• Renovierungskosten gehören beim Ein- und Auszug zu den Wohnungsbeschaffungskosten.

• Es beinhaltet die Miete des Umzugs-LKWs als auch die Kaution.

• Ebenso die anfallenden Kosten für die Wohnungssuche (Annoncen in Tageszeitungen, der Kauf derselben und die Fahrten zu den Wohnungsbesichtigungen. Evtl. übernimmt die Behörde die anfallende Maklergebühren (bei angespannter Wohnungsmarksituation)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 13. November 2009 09:53

Kurzfassung

http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/227-tun-umzugsaufforderung.html

>>Wohnungsbeschaffungskosten<<

Wohnungsbeschaffungskosten sind Kautionen, Maklerkosten, Genossenschaftsanteile, im Einzelfall doppelte Mietkosten, Abstandszahlungen und Umzugskosten.

>>> Zu den Umzugskosten zählen die Kosten für einen Mietwagen (Transport, Versicherung, Benzinkosten u.a.), die Anmietung von Umzugskartons und die Aufwendungen für die erforderliche Versorgung der Umzugshelfer.

(Wichtig ist es hierbei alle Quittungen aufzuheben, um später alle Zahlungen lückenlos nachweisen zu können.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 13. November 2009 09:55
Kommentar von Trescot am 13. November 2009 10:06

Sehr ausführlich. Vielen Dank ;)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 13. November 2009 10:56

Erganzend:

> Ebenso die Kosten für den Postnachsendeauftrag, Ummeldung/Neuanschluss Telefon etc.

> Eine Rechtsgrundlage , dass die Arge eine eine Kostenpauschalierung der Umzugskosten vornehmen darf, gibt es nicht >> § 22 Abs. 3 SGB II

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 13. November 2009 10:57

>> Wichtig : der kommunale Träger übernimmt nur Kosten, die vorher beantragt und zugesichert worden sind. Dies ist auch immer vor vor Abschluss eines Miet-Vertrages zu beachten.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 13. November 2009 11:01

Was die Selbsthilfe betrifft, habe ich nochmals recherchieren müssen. In diesem Link (frag-einen-anwalt.de) findest Du auch nützl. Informationen

http://tinyurl.com/yduqhdg >> siehe Einzugsrenovierung und Selbsthilfe

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 13. November 2009 11:01

Wie oben beschrieben, werden die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen, wenn Du aufgefordert wurdest, eine billigere Wohnung zu suchen. Allerdings ist der Umfang dieser Kosten nirgends festgeschrieben und die Kommunen versuchen die Kosten gering zu halten. Oft werden nur die Kosten eines Miet-LKW übernommen und die Leute im übrigen auf Selbsthilfe verwiesen. Dass also Dein Freundeskreis mithilft, den Umzug mit zu organiseren, Möbel abbauen, die Wohnungsgegenstände einpacken usw. Was anderes wäre es, wenn man gesundheitlich beinträchtig wäre, z.B körperlich behindert. Hier werden auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen – aber nur gegen Vorlage eines Attests.

http://www.umzugshelfer.biz/Ratgeber/Umzug-als-Hartz-IV-Empfaenger.html

Kommentar von Trescot am 22. November 2009 18:20

Bei mir wurden nur die Kaution und die Kosten für einen Mietwagen übernommen. Aber immerhin besser als gar nichts. Für den Mietwagen brauch die ARGE 2 Kostenvoranschläge und entscheidet dann nach dem ... klar ... günstigsten.


Muss das Jugendamt Fahrtkosten zahlen?

Siam1
beantwortet von Siam1 am 26. Mai 2009 23:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt,dass die Fahrtkosten zur Tagesmutter übernommen werden müssen. Nur um ein Bsp. zu nennen: auch Krankenkassen haben die Leistungen gekürzt, dass Krankenfahrten mit Taxi zum Krankenhaus etc. nicht mehr übernommen werden.(nur noch aus schwerwiegenden Gründen.) Eigenanteil ist selber zu bringen. Wird in Deinem Fall auch so sein.

.."Schließlich ist die Tagesmutter auf deren Mist gewachsen." Nun, man kann schon froh sein, dass die Tagesmutter zum Teil gestellt wird.

Bei der Steuererklärung, würde ich das mit angeben. Finanzamt fragen,in wie weit Belege vorhanden sein müssen.


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.