Also das zu pauschalisieren ist nicht richtig.

Vielleicht solltest du bei der Wahl der Verabredungen deine Ansprüche ändern.

Ich zB habe eine sehr, sehr zuverlässige Frau. Und auch wenn es viele behaupten, bei mir stimmt es, dass sie die wunderschönste und wunderbarste Frau der Welt ist.

...zur Antwort

Was dich ausmacht ist, dass du ein (zu) großes Herz hast. Denn du nimmst Rücksicht, obwohl du selbst das Gegenteil erfährst.

Und dass viele Menschen keine Rücksicht nehmen liegt am Egoismus dieser Leute.

...zur Antwort

Also zunächst einmal solltest du wissen, dass du als Beschuldigter nicht dazu verpflichtet bist, bei der Polizei zu erscheinen bezüglich der Aussage. Dass du den Termin zur Aussage nicht wahrnimmst, solltest du dem Kommissar, der dir den Brief mit der Einladung gesandt hat, auf jeden Fall mitteilen.

Das ist rechtlich erlaubt und du musst keine Begründung angeben, warum du fern bleibst.

Außerdem solltest du, für ein eventuell eintretendes Gerichtsverfahren (bei dem du definitiv anwesend sein solltest, da du sonst abgeholt wirst) Akteneinsicht bei der Polizei fordern. Ich empfehle dir aber dafür einen Anwalt einzuschalten, da er mehr Informationen bekommt, als du, wenn du Beschuldigter bist.

Die Akteneinsicht zu beantragen ist wichtig, da du dann weißt, welche konkreten Vorwürfe dir zur Last gelegt werden. Dann kannst du (im Besten Fall mit einem Anwalt) die Taktik ausarbeiten, welche vor Gericht angewandt werden könnte, damit die Strafe so gering wie möglich ausfällt.

Aber wenn es deine erste Anzeige ist, brauchst du dir, solange die beiden nicht schwer verletzt sind, keine Sorgen über einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen o.Ä. machen. :D

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.