Schwierige Frage die jeder für sich selber beantworten muss, ich sage mal 1 Kind sollte ok sein, mehrere würden für mich nicht in Frage kommen... Man(n) ist nie der Leibliche Vater, ist das Kind noch sehr klein geht das, sind sie größer/älter lassen die das auch mal gerne raushängen,dass DU nicht mein Vater bist und mir nichts zu sagen hast...was ja dann so auch nicht stimmt, aber sollte denen ein Größerer Furz quer hängen wirst Du es erleben...sobald die Bockig sind kann es losgehen. Es gibt auch Männer die damit Probleme haben,dass das Kind nicht von Ihnen ist, da sollte man alle gleich behandeln, auch wenn es nicht das EIgene Kind ist.... G.Fränki
Er will sie nur "schützen".. :D
abgestimmt für: JaEin Recht auf Leben hast du nicht! Jedoch, dir wurde dieses menschlich, irdische Leben geschenkt. Und ein geschenktes Leben sollte man durch Selbstmord nicht löschen. Jedoch, das Recht kann sich jeder für sich selbst nehmen. Deswegen ändert sich nichts daran, dass er/sie selbst einmal zur Rechenschaft gezogen wird, weil es dieses feinstofflich, geistige Gericht, nicht gibt. GALLARIAOY
nein, im Handfepäck darfst du unabhängig von der Fluggesellschaft nie spitze Gegenstände oder Flüssigkeitsbehältnisse über 100 ml mitnehmen. Kannst ja per Post schicken oder billiger für 1 Euro dort neu kaufen und wegschmeissen
Nicht im Handgepäck sondern nur im Koffer
ja nun zähl ich auch zu den glücklichen die 2 briefe bekommen hat... aber die lernen mich kennen... werde morgen als erstes eine anzeige machen und anschliessend rtl anrufen. also einmal sind es bei mir 265,51 und einmal 242,19€. was mich doch am meisten wundert das die wissen wo ich wohne da ich erst vor kurzem umgezogen bin, in eine anlage mit mehreren wohnungen und die sind nummeriert... also frage ich mal woher wissen die in welcher wohnung ich wohne??
Vermutlich hat der Alkohol ihm die Sinne vernebelt.
"Privatperson", die nicht der Unmsatz- bzw. Mehrwertsteuer unterliegt bist Du nur so lange, wie Du kein Geld durch Handel, Vertretung oder Dienstleistungen verdienst. Und das beginnt auch nur ab dem Zeitpunkt, wo Du nachhaltige Gewinne durch solche Geschäfte wiederholt anstrebst. Verkaufst Du nur einmal eine Dir gehörenden Gegenstand, weil Du ihn los werden willst, bleibst Du Privatperson und dieses Geschäft ist auch nur ein Privatgeschäft, das nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Da Du an die Travel-Agency min der Absicht wiederholt nachhaltige Gewinne zunerwirtschaften Karten verkaufen willst, ist das kein Privatgeschäft mehr, sondern ein gewerbliches,für das Mehrwertsuer anfällt. Sie musst Du auch an das Finanzamt abführen. Absetzen davon kannst Du nur die Mehrwertsteuer für die Leistungen, die Du im Zusammenhang mit Deinem Kartenverkauf aufwenden musstest, mehr nicht. Deine Händlertätigkeit musst Du erstens dem Finanzamt anzeigen und zweitens dem Gewerbeamt. Erzielst Du mehr als nur geringfüge Umsätze, musst Du auch noch im Handelsregister als "Kaufmann" stehen und das kostet Gebühren. ferner unterliegen Händler der Gewerbesteuer. Anders ist es nur, wenn Du als Auftragnehmer für die Angecy Karten in deren Namen besorgst und dafür eine Gebühr kassierst. Hier bist Du "freiberuflich" tätig, abner ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig. Ferner musst Du dann alle Deine Gewinne aus der gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit bei der Einkommenssteuer veranlagen lassen. Hier kannst Du über die von Dir bezahlte Vorsteuer für empfange Leistungen hinaus Kosten absetzen. Dazu musst Du Bücher führen. Andernfalls drohen Dir Nachteile. Als Händler oder Handelsvertreter gehörst Du in Deutschland der gesetzlichen Berufszwangskörperschaft, der "Industrie- und Handelskammer" an und musst auch an die Zwangsbeiträge zahlen, sofern Du nicht nur als freiberuflicher Treuhänder bzw. beauftragter Bevollmächtigter für die Agency tätig ist,. Diese tolle Gesetzgebung ist auch der FDP zu verdanken, die die Einkommenssteuern für ihre Lobby senken will. Ob nur 7 % oder 19 % Mwst. zu zahlen sind, kannst Du dem Umsatzsteuergesetz entnehmen. Achtung: Damit die Agency an Dich die Mehrwersteuer bezahlt, musst Du ihr auch deine vom Finanzamt mitgeteilte Steuernummer auf der Rechnung mitteilen. Die Rechnungen Deiner Lieferanten müssen das ebenfalls enthalten.
Bei Kindern die Selbstständig sind und sogar schon ausser Haus, sollte es kein Problem sein....,aber muss jeder für sich entscheiden...