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ich finds auch gut das du mit zwei jahren schon eine tochter gekriegt hast...passiert ja nicht alle tage...
in dem du die Treiber installierst, wenn sie denn weg sind (Gerätemanager zeigt gelbe Zeichen bei Audio, Video und Game-Controler an)
Lautsprecher anmachen bzw. in den Soundoptionen nachschauen, ob sie nicht eventuell ausgeschaltet oder auf Null gestellt sind
Lautsprecher überprüfen..
Unten recht auf der Startleiste auf den kleinen Lautsprecher klicken und alle Regler auf VOLL stellen und alle Haken bei STUMM rausnehmen. Haut's hin?
danke aber leider geht das nicht, da bei mir kein lautsprecher zu sehen ist :-(
HUCH! Dann scheint es So zu sein wie Andreas48 es sagte, und zwar scheint dein Treiber weg zu sein. Irgend etwas deinstalliert von dem du nicht wusstest WAS es war? Kann nicht schaden mal danach zu suchen und ggf einen neuen zu installieren.
Wenn das Kind wegen seinem Verhalten von der Schule fliegt kann man nicht viel machen.
In solchen Fällen gibt es Schulen für Erziehungshilfen, am besten mal beim Jugendamt nachfragen.
Ansonsten wenn es wegen den Noten von einer " Höheren " Schule fliegt bleibt nur die nächste untere Schulstufe. Einfach einmal mit der Schule bzw. dem Oberschulamt sprechen.
Es kommt doch darauf an , von welcher Schule ist denn das Kind geflogen? Vom Gymnasium? Dann ab zur Realschule. Von der Realschule? Dann ab zur Hauptschule.Ist das Kind wegen schlechtem Benehmen von der Hauptschule geflogen, dann muß dringend eine neue Hauptschule gesucht werden. In jedem Fall besteht ja noch Schulpflicht (9 Jahre Vollzeitschulpflicht) und die wird man mit 14 wohl noch nicht erreicht haben. Geht man ohne Abschluß von der Hauptschule , dann empfiehlt sich das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), oder ein Berufsgrundbildungsjahr.
Mit dem Verweis von einer Schule ist nicht unbedingt auch ein Wechsel der Schul f o r m verbunden! Das Kind soll eine neue Chance erhalten, in einer neuen Umgebung Lernen und Sozialverhalten zu verbessern.
Moonlight am 2. Juni 2008 18:22 @oldpaed: Ich bin davon ausgegangen, daß , das Kind die Versetzung nicht geschafft hat, dehalb dann der Abstieg . Fliegt das Kind wegen schlechtem Benehmen und nicht wegen der Noten, dann soll es auf einer anderen Schule noch mal probieren.
Die Frage ist leider nicht eindeutig gestellt. Grundsätzlich besteht das Recht auf (einmalige)Wiederholung eines nicht erreichten Schuljahres. Es kann die Schule den Wechsel der Schulform, z. B. von Gymnasium zur Realschule, empfehlen, wenn eine Wiederholung gänzlich aussichtslos erscheint. Der Ausdruck "fliegt" wurde von mir (und auch Anderen) als "Schulverweis", also als eine Ordnungsmaßnahme, verstanden. Leider klärt d. Fragestell. nicht, so dass die Antwort schwierig ist...
Warum fragt das eine 16jährige?
Mit 14 ist die Schulpflicht noch nicht abgeschlossen. Der Staat ist verpflichtet, dem Jugendlichen Schulausbildung zu gewähren. Selbst wenn er durch schlechtes Verhalten den Rausschmiss provoziert hat.
Da es in Deutschland die Schulpflicht gibt, würde ich ein Gespäch sowohl mit dem Oberschulamt als auch mit dem Jugendamt suchen.Ich denke, in dem Du nur eine neue Schule suchst, wird das Problem nicht beseitgt werden.Wenn Du an Dein Kind nicht mehr richtig dran kommst, hilft es manchmal, wenn sich ein Familienhelfer der Sache annimmt.Geh offen auf das Jugendamt zu und spreche dort alle Sorgen an, die Du vielleicht mit dem Kind hast.Und keine Angst, die machen nichts,mit dem Du nicht auch einverstanden bist.