Katzen haben 7 Leben, bleiben noch 6 übrig ;-)

Keine Angst, da kann nix passieren, glaube mir.

...zur Antwort

Hallo,

das Losverfahren gestaltet jede Uni unterschiedlich, online oder per Postkarte. Vielleicht schreibst Du mal, um welches Studienfach es sich handelt?

Auf der Homepage von der Uni sind immer die Losverfahrensdaten angegeben, bis wann Du teilnehmen kannst.

LG

...zur Antwort

Hi,

na das wird sicherlich knapp, da wirst Du von einem Lieferdienst (Caterer) wohl nur "Kantinenessen" bekommen, wenn überhaupt.

Da würde ich eher empfehlen selbst zu kochen.

Für 6 Euro würde ich denken, bekommst Du vom Caterer wenn Du Glück hast und ein gutes Verhandlungsgeschick so was wie Schweinebraten mit Herzoginkartoffeln und Mischgemüse. Alles was mit Braten zu tun hat oder Gulasch ist denkbar, Kroketten sind auch gerne genommen.

Ruf bei Deinem Caterer vor Ort an und lass Dich beraten und nenne ihm gleich am Anfang Deine Preisvorstellung damit er sich nicht vergallopiert.

...zur Antwort

Seit dem Reichsgesetz 234/1299 von 1935 hat der Wirt eine Verpflichtung, den Gast nötigenfalls seine Rechnung auch per körperlicher Abgeltung begleichen zu lassen. Dies ist umfassend in diesem Gesetz geregelt, und findet je nach Einzelfall Anwendung. Z.B. ist es auch möglich, die Bedürfnisse der Wirtin zu bedienen, hierbei wird pro angefangener halber Stunde eine Tilgung von bis zu 30 Prozent des Verzehrs angerechnet, es ist nur ein ca. Wert weil es einen speziellen Schlüssel dafür gibt da es zu späterer Stunde auch Spätzuschlag gibt.

Wenn Du singen kannst, darfst Du das natürlich auch, aber hierbei wird dann höchstens 18,5 Prozent pro halber Stunde veranschlagt da die Arbeit ja weniger körperlich ist als wenn man die Wirtin. . . na Du weisst schon.

Liess Dir das Gesetz durch, dann weisst Du beim nächsten Mal genau was Deine Rechte sind.

...zur Antwort

Das reicht, ich habe dieses Gerät verbaut und dusche glücklich und zufrieden.

...zur Antwort

Du kannst nur Grundstoffe nehmen, die durch Gärung Alkohol entwickeln (Früchte, Fruchtsäfte), oder die schon Alkohol enthalten (z.B.Wein). Diese kannst Du dann in einer Destille weiterverarbeiten. Cola ist nichts mehr als gefärbtes Wasser und vergammelt anstatt Alkohol zu entwickeln

...zur Antwort

Bei Gewinnspielen kann der Veranstalter den Rechtsweg ausschliessen. Bedeutet, wenn Du augenscheinlich etwas zu beanstanden hast (evtl. denkst Du Du hast was gewonnen etc.) kannst Du nicht zum einklagen vor Gericht gehen. Diese Vereinbarung gilt als bindend wenn du an dem Wettbewerb teilnimmst.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.