Erkundige dich bei dem Zuständigen Euro-Info-Center oder beim Finanzamt. Denn zwischen BRD und den Niederlanden existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ja aber: Nach deutschem Recht ist er dort Lohnsteuerpflichtig, wo er gemeldet ist. Nach NL-Recht ist ers dort, wo er arbeitet. Daher schlage ich vor, sich ans Euro-Info-Center zu wenden. Ich weiß nicht genau, wie es um das Doppelbesteuerungsabkommen bestellt ist.
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Danke,das Finanzamt hat mir gesagt, dass unser Mitarbeiter in Deutschland die Lohnsteuer abführen muss.
Ja aber: Nach deutschem Recht ist er dort Lohnsteuerpflichtig, wo er gemeldet ist. Nach NL-Recht ist ers dort, wo er arbeitet. Daher schlage ich vor, sich ans Euro-Info-Center zu wenden. Ich weiß nicht genau, wie es um das Doppelbesteuerungsabkommen bestellt ist.