Diese Liste enthält alle Antworten von Schiebedach, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Optimist ist m.E. jemand, der selbst in scheinbar aussichtsloser Situation nicht verzweifelt Dazu gehört aber eine realistische Einschätzung der Wirklichkeit in Bezug auf "Auswege" und ich glaube, das trifft auf mich zu. Daher für Optimist/Realist gestimmt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden herbeiführt, ist zum Schadenersatz verpflichtet (§ 823 I BGB).Wer das siebente, aber noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, haftet bei Vorsatz (§ 828 II BGB). Haben mehrere den Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich -gesamtschuldnerische Haftung; d.h., daß bei mehreren Tätern jeder für den gesamten Schaden verantwortlich gemacht wird- (§ 830 BGB). Ber Minderjährigen haftet(en) jedoch der/die Aufsichtspflichtige(n) (§832 I BGB), es sei denn, die Aufsichtspflichtigen haben ihrer Aufsichtspflicht genügt und der Schaden wäre auch bei genügender Aufsichtspflicht entstanden (§ 832 I,2 BGB). In Deinem Fall haften die Eltern für den gesamten Schaden wegen -nun springen wieder alle Besserwisser an die Decke- Verletzung der Aufsichtspflicht über ihre minderjahrigen Kinder. Dabei kann sich der/die Geschädigte ein Elternpaar heraussuchen und dieses belangen; dieses Elternpaar kann dann seinerseits sich den anteiligen Schaden von den übrigen Aufsichtspflichtigen ersetzten lassen.