Nein, du bist nicht verrückt, jedoch du hast dich von einer Religion verrückt machen lassen, die dir suggerierte, dass deine Seele, nach deinem Tod weiter leben werde. Es lebt tatsächlich ETWAS weiter, und zwar das, was vor deinem Zeugungsakt schon war, und nach deinem körperlichen Tod noch sein wird, ein unpersönliches SEINchen.GALLARIAOY
hallööchen,
ich selber glaube zutiefst an sogar mehreren leben nach einem tod
in einem leben können wir gar nicht schaffen, was wir lernen sollen
ich sehe darin eine sehr grosse chance
mit dem tod hört das leben nicht auf, sondern fängt nach meiner überzeugung wieder an
durch diese meine eigene überzeugung habe ich meine ängst vor dem tod verändern können
ich habe davor keine angst mehr,
für mich gehört der tod zum leben
genau wie in der natur, alles vergeht und wiedergeboren wird...
jahreszeiten, frühjahr, sommer, herbst, winter
und wieder neubeginn
alles gute
GALLARIAOY am 20. Dezember 2009 19:15 Nah freue dich, wenn du dieses für dich so erkanntest. Hoffentlich erinnerst du dich beim nächsten Wiederkommen, noch daran, was du heute ausführtest. GALLARIAOY
Dein Mann überprüft dein Handy?????? Mein Freund hat ein paar Mal meinen Safari Internet Verlauf (die Seiten, wo man war) nachgeguckt und mich drauf angesprochen. Und macht auch immer Probleme, wenn ich mein Patenkind (!) sehen will. Ich finde, da geht es nicht um ihn oder sie, da geht es nur um: Ich bin ich, und so was läuft bei mir nicht. Ich lasse mich nicht reglementieren oder erpressen. Niemals! Ich sitze im Rollstuhl, ich brauche viel Hilfe, aber ich kann auch ohne ihn! Und das hab ich ihm auch gesagt. Ich bin ich!
für normal denkende menschen bist du natürlich verrückt. damit ist gemeint, daß dein gehirn anders zurchtgerückt wurde, weil du andere gedanken hast, als die allgemeinheit.
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verrücktein ist schön, denn nur dann ist man eine einzigartige individualität.
GALLARIAOY am 20. Dezember 2009 19:21 Nur, hat das Denken mit dem Gehirn nichts zu tun, weil das Gehirn nur Impulse empfangen und senden kann. Das so genannte Denken erfolgt nach einer Art Software, die im Prinzip für uns denkt. Es kommt nur darauf an, mit welcher Motivation du deine Software anregst. Dieses konnte anhand wissenschaftlicher Untersuchungen nachgewiesen werden. Wenn dir jetzt ein Denkergebnis geliefert wird, kommt deinen Entscheidung dem Denkergebnis zu folgen oder nicht. Nur, egal, wie du dich entscheidest, die Verantwortung für dein Tun trägst immer du selbst. GALLARIAOY
Wenn man dran glaubt, hilft vieles. Da mußt Du aber schon einen guten Glauben haben. Besser wäre es, du gehst einfach zum Hautarzt und läßt Dir eine Salbe mit Azetylsalizylsäure (oder so ähnlich) verschreiben. Das hilft auf jeden Fall und tut nicht weh. Vor allem stinkt es nicht nach Pisse.
Natur kann dir helfen:
LAVENDEL SPÜLUNG – weitere Infos:
http://neurodermitis-psoriasis.blog.de
nur keine CHEMIE mehr!!!
Hast du schon gehört, dass Elektrosmog das verursachen kann? Kopfschmerzen können infolge Verspannungen der Wirbelsäulenmuskulatur entstehen. Die Ursachen hierzu sind oft in der Störstrahlung aus Elektrogeräten am Aufenthaltsort, Spielkonsolen, Lap-Tops, Handyladegeräte, etc, von Lampen am Bett, Elektrobetten aller Art, Metallbetten, und den vielen Elektrokabeln, die wir in Bettnähe verlegen, zu suchen. Wichtig ist nun, dass um Deinen Körper möglichst immer Geräte ausgesteckt werden oder/und sogar nachts zum Schlafen die Sicherungen Ihres Zimmers - und des Nachbarzimmers, oder Korridors herausgenommen werden und so kann eine rudimentäre Elektrosmog Minimierung erzeugt werden - dabei kann man sich selbst nach einer Phase von ca. einer Woche prüfen, ob sich das Kopfweh entlastet oder nicht. Achtung, Funktelefon, Funkfernsteuerungen oder WLAN Geräte strahlen über 24 Stunden!!!. Suche auch Hilfe über das Stichwort "Elektrobiologie" oder „esmogprotect“ auf dem Internet. Dort gibt es viele Hinweise dafür.
Ja, es kann sein, dass solche Klauseln im Arbeitsvertrag einfach sittenwidrig sind. Dann sind sie Ungültig und der arbeitgeber muss zahlen. Warum wollt ihr ihm etwas schenken? die 1. Instanz Arbeitsgericht ist kostenlos. Und den Anwalt zahlt die Gewerkschaft.