Wenn andere etwas haben, ist es meistens cooler.
Egal ob Wii, Playstation, oder sonst was, wenn es nichts besonderes mehr ist, lässt auch der Spaß daran nach.
http://www.bahn.de/nachtzugreise/view/reiseinformationen/preise.shtml
Die gibt es schon, teilweise.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den zwischen uns geschlossenen Vertrag fristgerecht zum...
Wenn Du direkt zum Schaffner gehst, kostet es nicht mehr.
Wartest Du bis jemand kommt, nimmt er wahrscheinlich an, dass Du schwarz fahren wolltest.
Ja und Nein.
Erstens muss dieser Punkt in Deinem Arbeitsvertrag stehen und zweitens musst Du natürlich auch Krankgeschrieben sein.
Wenn Du tatsächlich krankgeschrieben bist, kannst Du nicht belangt werden, weil dieses Ereignis nicht in Deiner Gewalt lag.
Wann erfolgte die Krankschreibung, wann konntest Du absehen, dass es Dir gesundheitlich nicht gut ging?
Ich denke, der Arbeitgeber könnte lediglich mit der zu kurzen Zeitspanne argumentieren.
Vor einem Arbeitsgericht hätte das aber wenig Bestand.
Höchstens Folsäure und andere Sachen, die Dir der Gynäkologe empfiehlt.
Such mal einen Osteopathen auf, vielleicht hilft der Dir, wenn Du mit der Schulmedizin nicht zufrieden bist.
Du kannst nur immer weiter üben, die Kontrolle über Dein Lachen zu trainieren.