Die Edda.
habe ich schon gelesen...
Nun, da "Mensch" ein deutsches Wort ist und der Familienname "Maier" im deutschsprachigen Raum am weitesten verbreitet ist, liegt die Vermutung recht nahe, dass "Mensch Maier" aus dem Deutschen stammt.
Deine Miete wird sich überhaupt nicht erhöht haben, sondern lediglich die Nebenkostenvorauszahlung.
Wenn die Nebenkostenvorauszahlung angepasst wurde und sich an Deinem Heizverhalten und den Heizkosten nichts ändert, wirst Du im nächsten Jahr voraussichtlich nichts nachzahlen und keine weitere Anpassung nach oben hinnehmen müssen.
Ja, einen Antrag auf einstweilige Verfügung kannst Du auch zurücknehmen. Wundere Dich allerdings nicht über die Kosten des bisher eingeleiteten Verfahrens, die Dir in Rechnung gestellt werden.
Das ist schwierig. Die rechtliche Situation sieht so aus:
Es muss zuerst geklärt werden, wer tatsächlich Dein Vertragspartner ist. Wenn der Händler im Rahmen eines so genannten "Agenturgeschäftes" nur Vermittler war, wäre der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des BGB und könnte somit die Gewährleistung zulässig einschränken oder ganz ausschließen. Du hättest dann keinerlei Gewährleistung auf das Auto (BITTE NICHT IMMER GARANTIE MIT GEWÄHRLEISTUNG VERWECHSELN!).
Handelt es sich jedoch um ein so genanntes "Umgehungsgeschäft", das bedeutet, dass, selbst wenn ein Dritter im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird, der Händler der eigentliche Verkäufer ist, der Vertrag also nur in der Art abgeschlossen wurde um die Gewährleistung und andere Rechte einzuschränken. Dies wiederum wäre das unzulässig.
Es ist nun allerding Sache des Käufers, also Deine, ein Umgehungsgeschäft zu beweisen. Dürfte ausserordentlich schwierig werden.
Also der Händler hat auf dem Kaufvertrag den Namen des Vorbesitzers als Verkäufer eingetragen.
Schlechte Karten für Dich.
Ja habe ich mir denken können, ist ärgerlich habe so lange gespart um mir dieses Auto kaufen zu können, und wollte ein Auto haben, wo ich nicht noch Geld in diverse Reperaturen investieren muss! Wollte ein"gesundes Auto" haben....ohne Krebs!
AlexGay am 17. Dezember 2009 09:54 Dann ist der auch der Verkäufer und muss die Gewährleistung übernehmen. Aber wie gesagt, bei Privatverkäufen ist diese eingeschränkt.
Dann ist er eben nicht Verkäufer, sondern Vermittler. Verkäufer ist der Vertragspartner!
AlexGay am 17. Dezember 2009 10:10 Ich glaub Du verstehst meine Sätze nicht.
Zitat "Vorbesitzers als Verkäufer eingetragen."
ich: "dann ist der der Verkäufer ..."
Aber das kann ich ja net auf meine Vistenkarte schreiben oder.
Du bist ja auch kein Lehrer, also brauchst Du das auch nicht.