..na - selbst schuld wenn du dich so ausbeuten lässt und für 10.000 euro etwas LEISTEST ohne jemals zuvor zumindest auf einen teil AUSZAHLLUNG bestehst .. nun - soviel dazu! - " die dümmsten kälber suchen ihre arbeitgeber selber" -. frei zitiert - keinesfalls auf dich bezogen !!
Er ist doch bei der Gesellschaft, die fortbesteht, angestellt, also bestehen seine Ansprüche ungeschmälert fort. Die KG ist der Arbeitgeber und nicht ein Kommanditist; auch die Komplementär GmbH ist nicht der Arbeitgeber! Die Geschäfte der KG regelt ein Geschäftsführer.
Aus meiner Sicht muss der Rechtsnachfolger die Ansprüche übernehmen. Da es sich um eine Änderung der Gesellschaftsform mit Sonderrechtsnachfolge handelt, könnte es jedoch ein Urteil eines Gerichtes geben, das hier anders entschieden hat. Ist ein interessanter Fall und kommt sicherlich nicht so selten vor.
firstguardian am 25. November 2008 17:09 Die Firma besteht in unveränderter Weise fort. Das ist vergleichbar, wenn sie von einem anderen Aktinär ein BMW-aktie kaufen. Der Einfluß auf bestehende Arbeitsvertraäge bleibt davon unberührt. Irgendein Kommanditist hat Kommanditanteile erworben. Das ist so ähnlich wie ein Aktienkauf.
Kenn mich nicht im Arbeitsrecht aus. Mein gesunder Menschenverstand sagt aber, dass das bisherige Arbeitsverhältnis ja unter denselben Bedingungen weiter geführt wird.
Die Jurisprudenz hält sich leider nicht immer an den gesunden Menschenverstand :-)
Es dürften Deka Nm sein:
1daNm = 10 Nm
http://de.wikipedia.org/wiki/Vors%C3%A4tzef%C3%BCrMa%C3%9Feinheiten
Probier es infach mal "nach Gefühl" aus: mal eine schreube mit dem einen, dann mit dem anderen Drehmomentschlüssel anziehen.
Nm
milli. deka Newtonmeter
milli = 1/1000 deka = 10
Es geht hier um einen Zeitraum von nur 5 Monaten, mein Guter, und nach 5 Monaten probt man auch als "dummes Kalb" noch keinen Zwergenaufstand :-)