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Antworten auf Fragen von Saarland60

Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

beantwortet von humanumveritas am 17. Juli 2009 20:02
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..na - selbst schuld wenn du dich so ausbeuten lässt und für 10.000 euro etwas LEISTEST ohne jemals zuvor zumindest auf einen teil AUSZAHLLUNG bestehst .. nun - soviel dazu! - " die dümmsten kälber suchen ihre arbeitgeber selber" -. frei zitiert - keinesfalls auf dich bezogen !!

Kommentar von Saarland60 am 20. Juli 2009 11:03

Es geht hier um einen Zeitraum von nur 5 Monaten, mein Guter, und nach 5 Monaten probt man auch als "dummes Kalb" noch keinen Zwergenaufstand :-)



Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

beantwortet von Saarland60 am 25. November 2008 20:00
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Rundum-Dank an alle!



Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

beantwortet von firstguardian am 25. November 2008 12:23
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Er ist doch bei der Gesellschaft, die fortbesteht, angestellt, also bestehen seine Ansprüche ungeschmälert fort. Die KG ist der Arbeitgeber und nicht ein Kommanditist; auch die Komplementär GmbH ist nicht der Arbeitgeber! Die Geschäfte der KG regelt ein Geschäftsführer.



Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

beantwortet von RBMannheim am 25. November 2008 12:22
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Die Ansprüche bleiben bestehen.



Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

beantwortet von TheGoodGerman am 25. November 2008 12:22
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Aus meiner Sicht muss der Rechtsnachfolger die Ansprüche übernehmen. Da es sich um eine Änderung der Gesellschaftsform mit Sonderrechtsnachfolge handelt, könnte es jedoch ein Urteil eines Gerichtes geben, das hier anders entschieden hat. Ist ein interessanter Fall und kommt sicherlich nicht so selten vor.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. November 2008 17:09

Die Firma besteht in unveränderter Weise fort. Das ist vergleichbar, wenn sie von einem anderen Aktinär ein BMW-aktie kaufen. Der Einfluß auf bestehende Arbeitsvertraäge bleibt davon unberührt. Irgendein Kommanditist hat Kommanditanteile erworben. Das ist so ähnlich wie ein Aktienkauf.



Arbeitsrecht bzw. Firmenrecht

beantwortet von Maximus40 am 25. November 2008 12:20
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Kenn mich nicht im Arbeitsrecht aus. Mein gesunder Menschenverstand sagt aber, dass das bisherige Arbeitsverhältnis ja unter denselben Bedingungen weiter geführt wird.

Kommentar von Saarland60 am 25. November 2008 12:21

Die Jurisprudenz hält sich leider nicht immer an den gesunden Menschenverstand :-)



Maßeinheit Anzugsdrehmoment Schrauben

beantwortet von JoWaKu am 8. September 2008 08:38
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Es dürften Deka Nm sein:

1daNm = 10 Nm

http://de.wikipedia.org/wiki/Vors%C3%A4tzef%C3%BCrMa%C3%9Feinheiten

Probier es infach mal "nach Gefühl" aus: mal eine schreube mit dem einen, dann mit dem anderen Drehmomentschlüssel anziehen.



Maßeinheit Anzugsdrehmoment Schrauben

beantwortet von newcomer am 8. September 2008 08:38
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Nm

milli. deka Newtonmeter

milli = 1/1000 deka = 10



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