Eine Rücknahmepflicht besteht nicht, besonders bei Medikamente können kurzzeitige Fehler bei der Lagerung die Wirksamkeit stören. (Hitze Frost) Versuche es einfach mal, mehr wie nein können sie nicht sagen.
Ärzte erstellen so Bescheinigungen, die nennt man Atteste.
Und wenn Du nicht gehen kannst, wie stehts dann mit fliegen?
Rytael am 1. September 2009 15:35 Wow, mir antwortet ein Komödiant..
Wenn Dein Arzt Dir das nicht bescheinigen kann - wer dann?
Dein Arzt wird einfach eine Prognose stellen. Schildere ihm, warum Du das brauchst - und der wird Dir gewiß helfen!
Nun, dein behandelnder Arzt kann dir bescheinigen, dass du aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten xy Monaten nicht gehen kannst.
Und mehr wird mit Sicherheit auch nicht verlangt werden. Maximal, dass du eine Mitteilungspflicht hast, wenn du wider Erwarten doch schon eher selbst wieder durch die Gegend hüpfst.
Atteste stellen die Götter in Weiß aus. Wo liegt das Problem?
Rytael am 1. September 2009 14:53 Das gilt als, eine oben genannte Bescheinigung?
Ab zum Orthopäden und nachfragen. Du wirst immerwieder zur Untersuchung müsssen, solange bis Du wieder gehen kannst (also z.B. alle drei Monate eine neue Bescheinigung). Oder Behindertenausweis beantragen.
der arzt kann dir das doch bescheinigen oder?
Rytael am 1. September 2009 14:54 Meine Eltern arbeiten und würde das eine Variante sein, dann würde ich hier sicher keine Hilfe suchen..
"mehr ALS nein", muss es heißen. ;)
Aber danke :)