Stimmt Teilweise. Die Fachrichtungen wurden auf der Pro Light und Sound abgeschafft. Der Hintergrund war, das es sonst noch eine 4. Fachrichtung (Beschallung) gegeben hätte. Im Zuge der allgemeinen Vereinfachung und das ein Meister alles können muß und soll (so ähnlich wie die eier legende Wollmilchsau) gibt es ab Sommer 2008 nur noch den Meister der Veranstaltungstechnik. In Berlin bietet der VTFT eV. im OSZ KIM vollzeit Lehrgänge an für den Teil 2 an. Das heißt 4 Wochen Schule, 6 Wochen zur individuellen Lehrgestaltung. Bei Siemens kann man das immer noch in Teilzeit machen.
Melde einfach einen Zweitwohnsitz an der Adresse Deines Freundes an, dann bekommst Du auch einen Anwohner-Parkausweis. Ganz bestimmt.
RudeKruemel am 11. Mai 2008 17:25 http://www.wiesbaden.de/loader.php?menue=/diestadt/verkehr/menue.php&content=/diestadt/verkehr/bewohnerparken/bparkausweis.php laut dieser seite muss es ja leider der hauptwohnsitz sein... so wie es ausschaut, muss ich wohl weiter knöllchen zahlen und alle zwie stunden umparken :)
Das ist ja doof. :-(
so um das endgültig zu klären:
der außenspiegel auf der beifahrerseite ist schon seit einigen jahrzehnten (genau kann ich es nicht sagen) vorschrift. es gab früher oft autos ohne diesen, da gab es diese vorschrift aber auch noch nicht und für diese gelten noch die damaligen regeln. für alle autos die nach dieser gesetzesänderung zugelassen wurden heißt das: spiegel fehlt = kein HU stempel -> repariere lassen und nochmal vorführen (1. vorstellung ca. 50€, 2. ca. 30€) bei den zusätzlichen blinkern an der seite gilt das selbe. sind seit einiger zeit vorschrift -> müssen vorhanden sein aber hier gilt wenn ab geringer mangel also noch die chance durchzukommen wenn nix anderes am auto is.
gruß nonymus
Du siehst am Strassenrand ein Cabrio mit steckendem Zündschlüssel. Fährst Du los, biste kriminell. LAFFO
http://kuerzer.de/qmzRPdyeA gilt auch für Auszubildende. Insofern ist die Frage, ob für das Fehlen eine AU vorgeschrieben war. Das können wir aber aus der Ferne gar nicht beurteilen.
Wenn die Verpflichtung zur Abgabe einer AU bestand und du keine abgegeben hast, dann hat der Arbeitgeber richtig gehandelt, denn dann hast du unentschuldigt gefehlt.
Personalrat klingt nach öffentlichen Dienst. Frag doch mal bei euch im Personalrat jemanden, der da schon länger ist. Im ÖD kann ich mir durchaus Regelungen vorstellen, den Azubi weiter beschäftigen zu müssen unter bestimmten Voraussetzungen.
RudeKruemel am 9. Mai 2008 19:22 Ich habe einen ehemaligen Azubi/Vertreter gefragt, bei dem war es so, dass sie ihn übernommen haben.
bitmap am 9. Mai 2008 19:47 Das nützt dir nur was wenn du die (rechtliche) Grundlage dafür weißt. Vielleicht kann derjenige dir sagen, worauf du dich da im Ernstfall berufen kannst. Schau mal in euer Personalvertretungsgesetz. Der Kündigungsschutz nützt dir - wie bereits erwähnt - da nichts, weil ja das Ausbildungsverhältnis befristet ist.
Können schon, erwischtwerden unwahrscheinlich da sonst verschlüsslt wäre, Dürfen nein. Auch wenn der Betreiber des W-LAN netzes für die Sicherheit haftet, begehst Du digitalen einbruch, was strafbar ist, wenn man dich erwischt.
da gibt es keine diskussion drüber...er wird "nicht" durch den tüv kommen...
wenn Du Dein Geld nicht am Fenster raus werfen willst würde ich das erst in Ordnung bringen, so gibt es keinen Tüv......
Prinzipiell gilt: Was vorhanden ist, bzw. in Deinem Fall: ...sein soll, muss auch funktionieren. Ein abgefahrener Seitenspiegel gehört eher in die Kategorie: "funktioniert nicht".