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Antworten auf Fragen von Ronny1970

Schmerzen im Ellenbogen

beantwortet von EgasA am 2. Oktober 2009 14:55
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Schau auch mal da nach: http://www.airbed.ch/tennisarm/frm.htm?/tennisarm/behan1.htm



Arbeitskleidung,Impfungen,Fortbildungen,P-Schein.Kosten vom Arbeitsgeber zurück?

beantwortet von diemeggie am 30. September 2009 18:15
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nomalerweise muss der chef eine hep-b-impfung bezahlen sowie auch arbeitskleidung (aber nicht grenzenlos viel).
das mit dem schein weiß ich nicht.

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 30. September 2009 18:17

gibt es darüber irgendwas was ich ihm vorlegen kann damit er sieht das er,ich sags mal krass,zahlen muss?

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 30. September 2009 18:22

im gesundheitswesen ist es üblich, dass zumindest diese beiden dinge, die ich dir genannt habe, gezahlt werden müssen. das gilt auch für privatanbieter und nicht nur für krankenhäuser o.ä. es dient der unfallverhütung und somit kannst du es bei der entsprechenden berufsgenossenschaft erfragen bzw sogar schriftlich bekommen. von der logik her müsste es die bg für gesundheitsdienst und wohlfahrtspflege sein.



Arbeitskleidung,Impfungen,Fortbildungen,P-Schein.Kosten vom Arbeitsgeber zurück?

beantwortet von dantes am 30. September 2009 18:14
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Glaube ich nicht. Warum sollte er? Liegt doch auch in deinem Interesse.

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 30. September 2009 18:16

Die Krankenkasse sagt mir da´s er wohl für die impfungen zuständig wäre,war sich aber nicht ganz sicher.Ich hab ja kein Problem das alles zu zahlen,aber wenn ich es erstattet bekommen kann wäre es doch schön,schliesslich verdient er die Megakohle und ich nicht



Garten pflegen wann der Vermieter das will???

beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. September 2009 19:43
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Solange Du den Garten richtig pflegst, sollte er Dir nichts vorschreiben. Ob Du eine Hecke eine Woche früher oder später schneidest, kann ihm doch eigentlich egal sein



Garten pflegen wann der Vermieter das will???

beantwortet von critter am 14. September 2009 19:43
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http://www.pro-wohnen.de/MietrechtGartenMietrecht.htm

So einfach kann sich der Vermieter das nicht machen.



Garten pflegen wann der Vermieter das will???

beantwortet von raubkatze am 14. September 2009 19:42
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Nein! Solange der Zustand ordentlich ist, kann er sich nicht beschweren.



Garten pflegen wann der Vermieter das will???

beantwortet von Abigail am 14. September 2009 19:42
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Was heißt vorschreiben?

Es gibt einfach Zeiten in denen man sinnvollerweise Hecken oder Rosen schneidet.



Garten pflegen wann der Vermieter das will???

beantwortet von peterunddoris am 14. September 2009 19:41
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Das glaube ich nicht. Er kann doch nicht über Deine Zeit verfügen und wenn er gepflegt ist, macht es für mich auch keinen Sinn. Ich würde mit ihm sprechen und fragen wo der Grund dafür zu finden ist.



Problem mit Vermieter

beantwortet von Miezekatze32 am 24. August 2009 17:35
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Seid nett zueinander, lad deine Vermieterin doch mal zum Kaffee ein und plaudere ein bisschen mit ihr. Der Klügere gibt nach. Ich würde mich nicht so ohne Weiteres mit meinen Vermietern anlegen, wenn ich es nicht erstmal im Netten probiert hätte. Stress mit Nachbarn und Vermietern ist die Hölle. Du willst doch dort noch wohnen bleiben, oder?



Problem mit Vermieter

beantwortet von Sally2809 am 24. August 2009 17:34
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Also eine Mietkürzung wegen störender Geräusche ist nicht möglich. Versuch es doch mal mit einem Gespräch. Entweder allein oder mit Hilfe eines Mediators. Schiedsmann wäre auch eine Möglichkeit. Falls Du die Löcher von außen ins Mauerwerk gebohrt hast, ist Deine Vermieterin im Recht. Du hast Den Garten gemietet, d.h. Du kannst ihn nutzen, aber nichts bauen oder verändern ohne Einwilligung des Eigentümers.



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