Schau auch mal da nach: http://www.airbed.ch/tennisarm/frm.htm?/tennisarm/behan1.htm
nomalerweise muss der chef eine hep-b-impfung bezahlen sowie auch arbeitskleidung (aber nicht grenzenlos viel).
das mit dem schein weiß ich nicht.
gibt es darüber irgendwas was ich ihm vorlegen kann damit er sieht das er,ich sags mal krass,zahlen muss?
diemeggie am 30. September 2009 18:22 im gesundheitswesen ist es üblich, dass zumindest diese beiden dinge, die ich dir genannt habe, gezahlt werden müssen. das gilt auch für privatanbieter und nicht nur für krankenhäuser o.ä. es dient der unfallverhütung und somit kannst du es bei der entsprechenden berufsgenossenschaft erfragen bzw sogar schriftlich bekommen. von der logik her müsste es die bg für gesundheitsdienst und wohlfahrtspflege sein.
Glaube ich nicht. Warum sollte er? Liegt doch auch in deinem Interesse.
Die Krankenkasse sagt mir da´s er wohl für die impfungen zuständig wäre,war sich aber nicht ganz sicher.Ich hab ja kein Problem das alles zu zahlen,aber wenn ich es erstattet bekommen kann wäre es doch schön,schliesslich verdient er die Megakohle und ich nicht
Solange Du den Garten richtig pflegst, sollte er Dir nichts vorschreiben. Ob Du eine Hecke eine Woche früher oder später schneidest, kann ihm doch eigentlich egal sein
http://www.pro-wohnen.de/MietrechtGartenMietrecht.htm
So einfach kann sich der Vermieter das nicht machen.
Nein! Solange der Zustand ordentlich ist, kann er sich nicht beschweren.
Was heißt vorschreiben?
Es gibt einfach Zeiten in denen man sinnvollerweise Hecken oder Rosen schneidet.
Das glaube ich nicht. Er kann doch nicht über Deine Zeit verfügen und wenn er gepflegt ist, macht es für mich auch keinen Sinn. Ich würde mit ihm sprechen und fragen wo der Grund dafür zu finden ist.
Seid nett zueinander, lad deine Vermieterin doch mal zum Kaffee ein und plaudere ein bisschen mit ihr. Der Klügere gibt nach. Ich würde mich nicht so ohne Weiteres mit meinen Vermietern anlegen, wenn ich es nicht erstmal im Netten probiert hätte. Stress mit Nachbarn und Vermietern ist die Hölle. Du willst doch dort noch wohnen bleiben, oder?
Also eine Mietkürzung wegen störender Geräusche ist nicht möglich. Versuch es doch mal mit einem Gespräch. Entweder allein oder mit Hilfe eines Mediators. Schiedsmann wäre auch eine Möglichkeit. Falls Du die Löcher von außen ins Mauerwerk gebohrt hast, ist Deine Vermieterin im Recht. Du hast Den Garten gemietet, d.h. Du kannst ihn nutzen, aber nichts bauen oder verändern ohne Einwilligung des Eigentümers.