Schau mal in deinen Fahrzeugschein und die COC-Papiere. Dort findest du Angaben, welche Felgengrößen für dein Fahrzeug zugelassen sind. Neben der Zollgröße muss die Anzahl der Schraubenlöcher, der Nabendurchmesser, der Lochkreis und die Einpresstiefe stimmen. ET steht beispielsweise für die Einpresstiefe.
Bist du dir sicher, dass es nicht 6*15 heißt???
6" breit,
15" hoch
ET=Einpresstiefe 4
noch mal ich :)
und für die Wolken-verhangenen Tage gibt es auch Freeware für den PC: http://stellarium.softonic.de/
Da kannst Du dann wenigstens gucken, wo die Sterne gewesen wären ;)
Hallo Rommykrabbe,
meinst Du ein Refraktor -oder Spiegelteleskop?! Beim Refraktorteleskop (hinten reingucken) wird in den meisten Fällen das Bild spiegelverkehrt auf dem Kopf wiedergegeben. Es gibt aber auch welche wo hinten von oben reingeguckt wird (Fraunhofer) - hier ist die Darstellung dann nur spiegelverkehrt. Schräg sollte allerdings nichts abgebildet werden!
schau doch mal rein unter: http://www.astrotreff.de/
Tolle Bilder und viele geklärte Fragen.
Gruß, silverfusion
Sind nicht auch bei Aktien jetzt 10 Jahre Spekulationsfrist?
Wenn Du die Immobilien jetzt verkaufst, wirst Du den Gewinn versteuern müssen - auch wenn Du ihn gleich wieder in Aktien anlegst. Das sind ja zwei verschiedene Geschäfte. - Und beim Aktienverkauf werden dann wieder Steuern fällig...
Das ist nicht erforderlich! Die normale Gebäudeversicherung über Feuer, Strum und Leitungswasser deckt die Schäden des gesamten Gebäudes einschließlich aller darin befindlichen Leitungen ab. Lesen Sie mal die vom Verwalter erstellte Nebenkostenabrechnung mit Verstand durch! Da stehen Ihre Beiträge zur Versicherung mit drin. Im übrigen dürften Sie doch beim kauf der Wohnung eine Kopie des Versicherugnsscheines erhalten haben.
Nein, kann ich mit großer Sicherheit sagen, dass es dies nicht gibt. Ansonsten ist nämlich bei Folgeschäden an der Bausubstanz (der wirkliche in der Regel große Schaden) ein riesen Prozess zu führen. Gruß
Das wird doch bereits von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Die sollte der Eigentümer (oder die Eigentümergemeinschaft) abgeschlossen haben!
Warum das nicht gehen sollte, verstehe ich nicht... Das müßtest Du erst mal erklären.
MP4 ist -wie Avi- ein Containerformat,da können unterschiedliche Daten drin sein. Und auf diese kommts letztendlich an,denn die muss der Player abspielen können.
Stell es dir wie einen Eimer vor...da können verschiedene Sachen drin sein:Wasser,Sand, Kies etc. Fällst du mit dem Eimer hin,wirst du aber nur nass,wenn Wasser drin war :-)
aber wenn man von youtube runterläd ist des dann nicht .flv?