Jeden Tag - und das seit über 20 Jahren. Abzüglich einer Mutter-Kind-Kur...
... ich durch so manche Werbung schon Schnäppchen gemacht habe.
Eine Privatperson ist nicht verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen, soweit es ausschliesslich das Privatvermögen betrifft (Privatinsolvenz).
Tinsche hat Recht. Ausserdem wirkt die bei Antragstellung zu Lebzeiten erteilte Schweigepflichtsentbindung auch über den Tod hinaus.