Die Anwältin hättest du dir sparen können - schau mal auf die verwandten Fragen. Ich habe mich dazu lang und breit geäussert und bin es leid, noch mehr dazu zu schreiben.
Das hat wirklich nichts mit Arroganz zu tun - aber das Thema ist wirklich in hohem Masse durchgekaut!
Du musst dich nicht wundern, wenn du solche Antworten bekommst - wenn du deine Frage noch nicht mal vervollständigst. "...wenn ich anteilmä.." - mehr ist hier nicht angekommen. Welchen Anteil der Miete zahlst du denn? Auch Betriebskosten? Nur dann könnte man darüber nachdenken, dir einen gewissen Anteil zurückzuzahlen. Ansonsten gilt das, was meine Vorschreiber gesagt haben...
Dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Also: nein!