Diese Liste enthält alle Antworten von Rolfe, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Die Frage ist doch, ob der Vermieter den Eigenbedarf nicht - wegen deines Hartz-IV-Bezuges - nur vortäuscht. Ich würde einfach nicht ausziehen und es auf eine Räumungsklage ankommen lassen, wenn die Kündigung nicht wirklich schlüssig ist. So dringend kann der Eigenbedarf ja nicht sein, wenn der Vermieter den Auszug von Oktober auf den Februar hinauszögert. Da dürfen Zweifel am Kündigungsgrund Eigenbedarf angemeldet werden.
Zwar wirkt die Schweigepflicht der Ärzte auch über den Tod hinaus, aber wenn Verdacht einer Straftat besteht, kann man über einen Gerichtsbeschluss (nicht man, sondern der Staatsanwalt) die Beschlagnahme der Krankenakten erwirken.
Niemand muss sich zu Hause von der Polizei gegen seinen Willen vernehmen lassen. Jeder kann auf eine Vorladung bestehen. Wenn die Polizei in die Wohnung will, bekommt sie bei entsprechender Beweislage sowieso einen Durchsuchungsbeschluss vom Richter. Das hat aber nichts mit der Vernehmung zu tun.
Beim erneuten Abfragen der Mail und der Meldung: "Sie haben keine neuen Nachrichten" musst du einfach nochmal die 1 drücken, dann kommt: "Hier ihre bereits abgefragten Nachrichten", die dann nochmal abgespielt werden.
Ist preiswerter und tut es auch...
Auf jeden Fall solltest du mit deinen Eltern reden. Wenn das Vertrauen nicht da ist, dann an einen guten Freund oder Lehrer. Wenn du anonym reden willst, ist www.kompetenznetz-depression.de ein seriöses und fachkundigen Forum, das auch von Fachärzten und Psychologen 24 Stunden rund um die Uhr überwacht und moderiert wird. Da sind auch entsprechende Notrufnummern für den Extremfall (Telefonseelsorge pp.) aufgeführt, die natürlich auch im Telefonbuch stehen.
Wenn du bislang noch nie mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht strafrechtlich zu tun hattest, wird es wohl eine Ermahnung durch die StA geben - das kann auch schriftlich geschehen. Am besten, du zeigst dich einsichtig und reumütig.
Wenn du zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt warst, könntest du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Wenn du noch nichts angestellt hast, könntest du mit ein paar Arbeitsstunden davonkommen. Auf den Grundwehrdienst hat das keinen Einfluss.
thePsdfather am 24. September 2009 21:03 Ich bin 18 Jahre alt.
Schulden schützen nicht vor Unterhalt! Kindesunterhalt muss immer gezahlt werden und wird selbst bei der Privatinsolvenz berücksichtigt - das heisst, erst wird der Unterhalt für die Kinder abgezogen und dann erst kommen die restlichen Gläubiger. Wenn nach Abzug des Unterhalts für die anderen Gläubiger nichts mehr bleibt, haben die Pech! Das ist gesetzlich klar und deutlich geregelt!
ich wohne da schon 5 jahre und meinen Vermieter habe ich erklärt, das ich eben keine whg finde, er setzt mich nicht so auf die straße, fragt aber jeden monat ob ich endlich was neues habe. weiß auch nicht ob das amt so mitmacht deshalb??