
Das ist alles zu unkonkret, um Dir da einen Rat geben zu können. Sortiere mal wer, was, wann... REPRO

Nein, Eier schmerzhaft entfernen. REPRO

Wie lange warst Du auf DRUGS? Das ist wirklich teuflisch fürs Gehirn. Oder bist Du es noch? REPRO
JointVenture am 29. August 2008 19:03 schon mal was von PROJEKTION gehört?

Die Kniee fest zusammen, bis er merkt, daß er Dir damit wehgetan hat. REPRO

Ich kann Pflaster empfehlen, und zwar als Straßenbelag. Sag mal, bist Du älter als 12? Ne, nich? REPRO

Meinst Du eine Gaststätte für einen Geburtstag? Was soll die Klugscheißerei mit den Anglizismen? REPRO

Was für Leute? Männlein. Weiblein, keine weiter.REPRO

Da frag doch mal Fachmann Schröder!
Mein Ausgangshaar ist mitleres Blond,ich möchte gerne auf Hellblond kommen,bin auch nicht allzu weit davon entfernt,ich habe meine Haare das erste mal vor 4 Wochen getönt nun habe ich es erneut getan und in ca. 2-4 Wochen werde ich es wiederholen.Ich möchte allerdings das ausfallen meiner Haare verhindern : =)
Also, meine Oma ist im März diesen Jahres gestorben. Es gibt kein Testament...somit ist mein Vater Alleinerbe. Meine Oma hat vor ca. 1 1/2 Jahren eine Verfügung zu gunsten Dritter im Todesfall festgelegt. Hierbei ging es um einen Fond mit ca. 30000€. Desweiteren hat sie meinem Bruder vor ihrem Tod ein Haus überschrieben (Wert ca. 35000€) Dann war da noch ein Bausparvertrag der auch auf mich umgeschrieben wurde im Wert von ca. 5000€. Mein Vater hat das Haus meiner Oma geerbt das ca. 85000€ Wert ist. Jetzt versucht mein Vater über Plichtteilsergänzung Geld von uns zu bekommen! Hat er da irgendwelche Möglichkeiten?
Da nicht nur Geldbeträge mit konkreten Zahlen zu berücksichtigen sind, sondern Immobilien, kann Dein Vater versuchen, die Werte der Immobilien anders anzusetzen. Also wenn er davon ausgeht, dass das von ihm geerbte Haus nur Euro 70.000 Wert hat und das Deinem Bruder geschenkte Haus Euro 50.000, dann ergäbe sich rechnerisch noch ein Ergänzungsanspruch von 7.500 Euro. Er müsste aber die von ihm unterstellten Werte beweisen. Das geht nur mit aufwändigen und teuren Sachverständigengutachten. Sofern die von Dir angesetzten Werte stimmen, hat Dein Vater keinen Anspruch mehr.