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Also ich muß da mal einhaken. Die Jalousie in der Mietwohung ist eine Mietsache, für die der Vermieter aufkommen muß. Habt Ihr jetzt mit dem vereinbart, daß Du Dich an den Reparaturkosten zu beteiligen hast oder gar alles zu bezahlen hast, würde ich mich trotzdem dagegen wehren. Nehmen wir einmal an, das Haus war 20 Jahre alt, als Du eingezogen bist und Du wohnst seit 2 Jahren drin.Dann hättest Du jetzt die Kosten für die ganze Reparatur zu zahlen, nur weil die Jalousie im 22. Jahr kaputtgegangen ist und nicht schon im 19. Jahr. Das ist "unbillig", so nennt es der Jurist. Wenn Ihr über die Reparaturkosten nichts vereinbart habt, zahlt der Hauswirt, der die Mietsache in Ordnung zu halten hat. Basta. Geholfen?
@ Repro: ist das österreichisches oder deutsches Mietrecht? ...weil ich hab mal was gehört, was innerhalb der Wohnung ist, ist vom Mieter zu erhalten, ausserhalb vom Vermieter, aber Fenster und Türen sind ja Grenze...
Auch in Österreich kennt man den Ausdruck "Unbillig". Was habt Ihr vereinbart?, darauf kommt es an, egal wo.Geholfen?
Darüber steht gar nichts vereinbart im Mietvertrag.
Na ist doch prima für Dich. Was ich da oben geschrieben habe, ist deutsches Recht,aber ist ziemlich unwahrscheinlich, daß der Mieter in Österreich sämtliche Instandhaltungen zu übernehmen hat, rein gefühlsmäßig. Beste Weg: einfach dem Hauswirt anzeigen: das und das ist kaputt, bitte reparieren.Der wird ja irgendwie reagieren. Wenn er sagt, Du sollst das bezahlen, fragst Du, wo das steht. Geholfen?