gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von Reisefreunde

Unterhalt bei Ferienbetreung

beantwortet von jumba am 1. Oktober 2009 08:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein das darf er nicht. er muss den unterhalt in voller höhe wie jeden anderen monat auch zahlen. wenn er dies nicht tut, droht ihm konten- oder lohnpfändung seitens des betreuenden elternteils. immerhin ändern sich die fixkosten ja nicht: es muss weiter miete gezahlt werden, weiter strom für das kind bezahlt werden, weiter essengeld- u. andere schulgelder etc. die kosten des kindes verringern sich nicht.



Unterhalt bei Ferienbetreung

beantwortet von Katzewanda am 30. September 2009 13:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, aber moralisch wäre es fragwürdig... Die Kosten wie Miete, Kleidung usw. laufen ja weiter und das bisschen Essen sollte ja wohl übrig sein. Und die Unternehmungen macht man doch gern mit seinem Kind. Das liegt dann im eigenen Ermessen, was man ausgibt, kann man sich wohl schlecht bezahlen lassen.



Schwedenofen....

beantwortet von pezzi am 20. September 2009 19:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was catweazle sagt, kann ich nur bestätigen.



Schwedenofen....

beantwortet von ziuwari am 20. September 2009 19:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann er.



Schwedenofen....

beantwortet von catweazle01 am 20. September 2009 19:39
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, denn es handelt sich um eine bauliche Veränderung, zu der der Vermieter immer seine Zustimmung geben muss. Selbst wenn Du einfach den ursprünglichen Zustand wieder herstellen kannst, wenn er nein sagt, dann nein

Kommentar von Reisefreunde am 20. September 2009 19:41

vielen Dank,für deine Antwort,

Kommentar von CuBe999 am 20. September 2009 19:43

Mein Hobby: Flugzeuge fotografieren mit meiner Sony DSC H9. Die Bilder sind am Abend des 11.8.09, eines Dienstages, entstanden. Highlights waren die Korean Air 747 und die unerwartete A330-200 der Eurofly. Bearbeitet sind die Bilder mit Gimp, mit dem ich aber nochkaum Erfahrung hab.

Kommentar von 422b6ab36b850398eaa760086ae5625asmallcatweazle01 am 20. September 2009 19:44

ähm - cube, biste in der falsche Frage gelandet?



dürfen wir einen Stacheldraht anbringen?

beantwortet von engel am 28. Juni 2009 11:46
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

stell doch einfach in die nähe der beliebten sitz- oder spielplätze ein fass mit brennesseljauche; wenn das nicht hilft, lass es einfach auslaufen oder besprühe deine bretter damit! viel glück und erfolg!



dürfen wir einen Stacheldraht anbringen?

beantwortet von d22121971 am 28. Juni 2009 11:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du SIEHST wer schaden verursacht : reparieren, rechnung an die eltern... und ich würde einen höheren zaun ziehen...und dem zuständigen ordnungsamt/ Polizei so lange auf die nerven gehen bis die sich um das problem kümmern..kann ja nicht sein das jugendliche ungesrtaft fremdes eigentum beschädigen/zumüllen dürfen..

Kommentar von Reisefreunde am 28. Juni 2009 12:00

du hast ja recht aber das ist ein Block einer WBG und die Mieter naja greif einem nacketn Mann in die Tasche sind bis jetzt immer auf den Kosten sitzen geblieben dort ist nichts zu holen



dürfen wir einen Stacheldraht anbringen?

beantwortet von MeinPapa am 28. Juni 2009 11:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast das Recht, dein Grundstück zu sicher. Nicht übertrieben natürlich, aber Stacheldraht, ab einer gewissen Höhe, darfst du ziehen. Frag doch einfach mal beim Amt nach, mit Hilfe von durchfragen!



dürfen wir einen Stacheldraht anbringen?

beantwortet von MikeFFM am 28. Juni 2009 11:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn das mein Garten wäre, würde ich ohne jede Hemmung die Zonengrenze nachbauen! Mit Minenfeld, Selbstschussanlagen und allem Drum und Dran! Die "freie Entfaltung" der Blagen würde ich schnell erledigen, wenn es ihre Eltern schon nicht können oder wollen! Leider wirst Du Deinen Besitz aber kaum so schützen dürfen...



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.