nein das darf er nicht. er muss den unterhalt in voller höhe wie jeden anderen monat auch zahlen. wenn er dies nicht tut, droht ihm konten- oder lohnpfändung seitens des betreuenden elternteils. immerhin ändern sich die fixkosten ja nicht: es muss weiter miete gezahlt werden, weiter strom für das kind bezahlt werden, weiter essengeld- u. andere schulgelder etc. die kosten des kindes verringern sich nicht.
Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, aber moralisch wäre es fragwürdig... Die Kosten wie Miete, Kleidung usw. laufen ja weiter und das bisschen Essen sollte ja wohl übrig sein. Und die Unternehmungen macht man doch gern mit seinem Kind. Das liegt dann im eigenen Ermessen, was man ausgibt, kann man sich wohl schlecht bezahlen lassen.
ja, denn es handelt sich um eine bauliche Veränderung, zu der der Vermieter immer seine Zustimmung geben muss. Selbst wenn Du einfach den ursprünglichen Zustand wieder herstellen kannst, wenn er nein sagt, dann nein
vielen Dank,für deine Antwort,
Mein Hobby: Flugzeuge fotografieren mit meiner Sony DSC H9. Die Bilder sind am Abend des 11.8.09, eines Dienstages, entstanden. Highlights waren die Korean Air 747 und die unerwartete A330-200 der Eurofly. Bearbeitet sind die Bilder mit Gimp, mit dem ich aber nochkaum Erfahrung hab.
catweazle01 am 20. September 2009 19:44 ähm - cube, biste in der falsche Frage gelandet?
stell doch einfach in die nähe der beliebten sitz- oder spielplätze ein fass mit brennesseljauche; wenn das nicht hilft, lass es einfach auslaufen oder besprühe deine bretter damit! viel glück und erfolg!
wenn du SIEHST wer schaden verursacht : reparieren, rechnung an die eltern... und ich würde einen höheren zaun ziehen...und dem zuständigen ordnungsamt/ Polizei so lange auf die nerven gehen bis die sich um das problem kümmern..kann ja nicht sein das jugendliche ungesrtaft fremdes eigentum beschädigen/zumüllen dürfen..
du hast ja recht aber das ist ein Block einer WBG und die Mieter naja greif einem nacketn Mann in die Tasche sind bis jetzt immer auf den Kosten sitzen geblieben dort ist nichts zu holen
Du hast das Recht, dein Grundstück zu sicher. Nicht übertrieben natürlich, aber Stacheldraht, ab einer gewissen Höhe, darfst du ziehen. Frag doch einfach mal beim Amt nach, mit Hilfe von durchfragen!
Wenn das mein Garten wäre, würde ich ohne jede Hemmung die Zonengrenze nachbauen! Mit Minenfeld, Selbstschussanlagen und allem Drum und Dran! Die "freie Entfaltung" der Blagen würde ich schnell erledigen, wenn es ihre Eltern schon nicht können oder wollen! Leider wirst Du Deinen Besitz aber kaum so schützen dürfen...