Guter Freund, Du bist unvorsichtig. Schaue BGB §§ 196 u. 197. Eine Handwerksrechnung bzw. -Leistung fällt darunter. Willst Du berichtigen oder soll ich das tun. Wenn ich, dann stelle ich die Frage so in den Raum, die Kiste fällt auf Dich zurück. Wäre ich nicht zu faul gewesen wäre ich heute Jurist. Mann ich war Unternehmensberater.